18. Juni 2025

Nach­hal­tig­keit und Unter­neh­mens­nach­folge – wie sich Unter­nehmen zukunfts­si­cher aufstellen

Wie berührt die Nach­hal­tig­keit die Unter­neh­mens­nach­folge? Wir zeigen, wie ökolo­gi­sche und soziale Themen in den Nach­fol­ge­pro­zess zu inte­grieren sind.

Wenn die Über­gabe eines Unter­neh­mens ansteht, entscheidet sich nicht selten dessen wirt­schaft­liche Zukunft. Das gilt gerade für kleine und mitt­lere Unter­nehmen bzw. für fami­li­en­ge­führte Betriebe. Während in der Vergan­gen­heit bei der Nach­fol­ge­pla­nung vor allem betriebs­wirt­schaft­liche Krite­rien im Vorder­grund standen, ergeben sich heute Heraus­for­de­rungen ganz neuer Art, die für zusätz­liche Komple­xität sorgen. Hierbei geht es um den Umgang der Unter­neh­mung mit immer mehr in den Fokus rückenden sozialen und ökolo­gi­schen Themen. Es stellt sich die Frage, wie ein Über­gang gelingen kann unter Wahrung der Verant­wor­tung, die eine Orga­ni­sa­tion für die Umwelt, die Gesell­schaft und eine trans­pa­rente Unter­nehmens­führung (ESG) über­nehmen möchte.

Die lang­fris­tige Wett­be­werbs­fä­hig­keit hängt davon ab, ob die Unter­neh­mens­nach­folge gelingt und alle Nach­hal­tig­keits­an­for­de­rungen Berück­sich­ti­gung finden. Die Kunden­an­for­de­rungen verän­dern sich und Käufer schauen kriti­scher darauf, wie verant­wor­tungs­be­wusst ein Unter­nehmen mit sozialen und ökolo­gi­schen Themen umgeht. Gleich­zeitig werden die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­rungen strenger. Zu berück­sich­tigen sind hier zum Beispiel die Corpo­rate Sustaina­bi­lity Reporting Direc­tive (CSRD) und die damit notwendig gewor­dene Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Zudem liegen mitt­ler­weile teil­weise klare Defi­ni­tionen dafür vor, was in Bezug auf das wirt­schaft­liche Handeln als ökolo­gisch nach­haltig anzu­sehen ist. Zu nennen wäre hier etwa die EU-Taxo­nomie-Verord­nung. Nach­hal­tige Inves­ti­tionen lassen sich damit leichter iden­ti­fi­zieren. Bei der Nach­folge ist es daher entschei­dend, dass solchen Frage­stel­lungen eine hohe Bedeu­tung beigemessen wird. Unter­nehmen müssen ab jetzt ESG-Krite­rien in die Nach­fol­ge­pla­nung stra­te­gisch inte­grieren, um lang­fristig gut aufge­stellt zu sein. Und sie müssen eine werte­ba­sierte Nach­folge vornehmen, damit sie ihre Zukunft resi­lient und sicher gestalten können.

Nach­hal­tige Geschäfts­mo­delle weiter­geben

Heute ist es kaum noch möglich, die Unter­neh­mens­nach­folge zu planen, ohne den Aspekt der Nach­hal­tig­keit einzu­be­ziehen. Im Ideal­fall erfolgt bei einem Gene­ra­tio­nen­wechsel die Weiter­gabe eines nach­hal­tigen Geschäfts­mo­dells und aller Werte und Stra­te­gien, die damit verbunden sind. Wenn die sozialen und ökolo­gi­schen Heraus­for­de­rungen wachsen, nimmt die Nach­hal­tig­keit auto­ma­tisch einen höheren Stel­len­wert ein. Es lohnt sich daher, einen Blick darauf zu werfen, welche Vorteile konkret mit einem nach­hal­tigen Geschäfts­mo­dell verbunden sind:

Absi­che­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit: Wer sein Unter­nehmen konse­quent an sozialen und Umwelt­themen ausrichtet, erscheint als ein attrak­tiver Akteur für Fach­kräfte, Kunden und Inves­toren. Das sind wich­tige Voraus­set­zungen, um die lang­fris­tige Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­mung abzu­si­chern.

Erlan­gung von Markt­vor­teilen: Sowohl die Kunden des Unter­neh­mens als auch die Geschäfts­partner legen Wert auf den Aspekt der Nach­hal­tig­keit. Dieses Krite­rium rückt zum Beispiel bei der Auswahl von Liefe­ranten immer mehr in den Vorder­grund. Wer hier erfolg­reich ist und sich mit seiner Firma nach­haltig aufstellen kann, erlangt gegen­über dem Wett­be­werb deut­liche Vorteile.

Stär­kung der Unter­neh­mens­kultur: Wer ein wert­ori­en­tiertes Arbeits­um­feld fördern möchte, darf den Aspekt der Nach­hal­tig­keit nicht vernach­läs­sigen. Dieser ist entschei­dend, wenn es zum Beispiel um die lang­fris­tige Bindung von Mitar­bei­tern oder deren Moti­va­tion geht.

Best Prac­tices in der nach­hal­tigen Unter­neh­mens­über­gabe

Das Bewusst­sein für Nach­hal­tig­keit ist ohne jeden Zweifel überall in der Gesell­schaft gestiegen. Wer sich zum Beispiel als junger Mensch einen attrak­tiven Arbeit­geber wünscht, achtet auf diesen Punkt beson­ders. Der Erfolg in der Unter­neh­mens­nach­folge hängt damit entschei­dend davon ab, ob es gelingt, Nach­hal­tig­keits­aspekte in den Über­ga­be­pro­zess zu inte­grieren. Wie üblich haben sich auch hier wich­tige Maßnahmen oder Best Prac­tices heraus­ge­bildet, die bei einem solchen Prozess unbe­dingt auch in Ihrem Unter­nehmen Berück­sich­ti­gung finden sollten:

Doku­men­tieren Sie Ihre Stra­tegie: Eine nach­hal­tige Unter­neh­mens­stra­tegie sollten Sie doku­men­tieren und trans­pa­rent darstellen. Berück­sich­tigen Sie dabei alle umwelt­be­zo­genen Maßnahmen und vergessen Sie die sozialen und ethi­schen Stan­dards nicht, die Sie in Ihrer Firma etabliert haben. Eine solche Doku­men­ta­tion ist wichtig, um den Wissens­transfer so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bei dieser Maßnahme handelt es sich übri­gens auch um eine Inves­ti­tion in das Vertrauen aller Betei­ligten, den Über­ga­be­pro­zess erfolg­reich gestalten zu können.

Bilden Sie Ihre Mitar­beiter weiter: Um den Transfer von Fach­wissen weiter zu verbes­sern, sollten Schu­lungen zum Thema Nach­hal­tig­keit selbst­ver­ständ­lich sein. Bieten Sie spezi­elle Work­shops und Semi­nare an und führen Sie interne Schu­lungen durch. Hier ist es ideal, wenn Sie den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwischen den verschie­denen Gene­ra­tionen im Betrieb anregen. Fördern Sie den internen Dialog und stellen Sie offene Kommu­ni­ka­ti­ons­wege sicher.

Binden Sie die Nach­folger früh­zeitig ein: Die zukünf­tigen Führungs­kräfte sollten Sie so früh wie möglich in alle Projekte mit Nach­hal­tig­keits­bezug einbinden. Es ist wichtig, dass die Führungs­kräfte die ökolo­gi­schen und sozialen Ziele der Unter­neh­mung verstehen und verin­ner­li­chen.

Greifen Sie auf das Wissen externer Berater zurück: Wenn Sie die Best Prac­tices für die Weiter­gabe nach­hal­tiger Geschäfts­mo­delle best­mög­lich adap­tieren möchten, lohnt sich die Zusam­men­ar­beit mit externen Bera­tern. Nach­hal­tig­keits­experten bieten mit ihrem Blick von außen klare Vorteile, wenn es darum geht, den Über­ga­be­pro­zess zu opti­mieren und für diesen neue Impulse zu geben.

Denken Sie daran, dass Nach­hal­tig­keits­ri­siken auch immer Finanz­ri­siken darstellen. Denn Umwelt­themen können nega­tive Auswir­kungen auf den Geschäfts­er­folg haben, wenn Sie diese nicht ausrei­chend bear­beiten und sich vorbe­reiten. Von einer Nach­hal­tig­keits­aspekte inte­grie­renden Nach­fol­ge­pla­nung profi­tieren Sie also auch in wirt­schaft­li­cher Hinsicht. Und das sollte Moti­va­tion genug sein, sich mit diesem Thema tiefer­ge­hend zu befassen.

ESG-Krite­rien als Teil der Nach­fol­ge­stra­tegie

Unter­nehmen sehen sich immer wieder mit Chancen und Risiken konfron­tiert, die nicht finan­zi­eller Natur sind. Auch diese sollten sich im Ideal­fall bewerten lassen. Dafür ist beson­ders das Konzept der Envi­ron­mental Social Gover­nance (ESG) einschlägig. Es führt die drei Dimen­sionen Umwelt (Envi­ron­mental), Soziales (Social) und Unter­nehmens­führung (Gover­nance) zusammen und hilft dabei, lang­fris­tige Risiken früh­zeitig zu erkennen und die Stra­tegie daran anzu­passen. Auch im Zusam­men­hang mit der Unter­neh­mens­nach­folge gewinnt dieses Konzept an Bedeu­tung. Wer die ESG-Krite­rien erfüllt, ist lang­fristig mit seiner Unter­neh­mung besser aufge­stellt und kann den Erfolg auch nach der Über­gabe sicher­stellen.

Bei der stra­te­gi­schen Planung und Über­gabe von Unter­nehmen spielen Umwelt­aspekte mitt­ler­weile eine zentrale Bedeu­tung. Dabei soll nicht nur die Über­nahme von ökolo­gi­scher Verant­wor­tung Ausdruck finden. Es geht um zentrale Fragen wie die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Attrak­ti­vität zum Beispiel für Inves­toren. Gelingt es Ihnen, Umwelt­aspekte syste­ma­tisch in Ihre Prozesse zu inte­grieren, leisten Sie viel für die Risi­ko­mi­ni­mie­rung und die Compli­ance. Wer eine lücken­lose Umwelt­bi­lanz vorweisen kann, sieht sich später gerin­geren oder gar keinen Haftungs­ri­siken ausge­setzt. Zudem kann er regu­la­to­ri­sche Anfor­de­rungen etwa bezüg­lich seiner Liefer­ketten besser erfüllen. All das sind im Rahmen der Unter­neh­mens­nach­folge natür­lich erheb­liche Plus­punkte. Es geht darum, dem Nach­folger keine Hypo­theken zu hinter­lassen, sondern ihm im Gegen­teil Start­vor­teile zu verschaffen. An der Berück­sich­ti­gung von ESG-Krite­rien führt daher kein Weg vorbei.

In diesem Zusam­men­hang sollten wir auch auf Fragen wie die Inno­va­ti­ons­för­de­rung oder die Zukunfts­fä­hig­keit eingehen. Neue Geschäfts­felder eröffnen sich viel­fach dort, wo Unter­nehmen in umwelt­freund­liche Tech­no­lo­gien sowie nach­hal­tige Prozesse inves­tieren. Damit stärken sie gleich­zeitig die Inno­va­ti­ons­kraft. Je höher die Inno­va­ti­ons­be­reit­schaft aber ausfällt, desto mehr Chancen ergeben sich für die Unter­neh­mens­nach­folge. Denn hierbei handelt es sich um die beste Zeit für den Wandel. Die mit einer Unter­neh­mens­über­gabe verbun­denen Chancen können Sie bzw. Ihre Nach­folger also dann am besten nutzen, wenn Sie vorher die Inno­va­ti­ons­kraft Ihres Unter­neh­mens geför­dert haben.

Warum die Inte­gra­tion von ESG-Krite­rien unver­zichtbar ist

Viele Inves­toren blicken auf die Einhal­tung ökolo­gi­scher und sozialer Stan­dards und beziehen die ESG-Krite­rien mitt­ler­weile ganz selbst­ver­ständ­lich in die Gesamt­be­wer­tung ein. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Form von Luxus. Nach­hal­tig­keits­aspekte spielen heute bei der Unter­neh­mens­nach­folge eine entschei­dende Rolle. Die Nach­folger wünschen sich, dass die zu über­neh­mende Unter­neh­mung die wich­tigen nach­hal­tigen Prak­tiken imple­men­tiert hat. Denn nur so ist sicher­ge­stellt, dass sich in der Zukunft keine nega­tiven Umwelt­aus­wir­kungen ergeben und sich alle Chancen nutzen lassen, die sich zum Beispiel aus den erneu­er­baren Ener­gien heraus ergeben.

Doch auch die soziale Dimen­sion von ESG ist wichtig. Dabei geht es um die Frage, welche Auswir­kungen die Unter­neh­mens­ak­ti­vität auf die Mitar­beiter und Kunden sowie auf die Gesell­schaft insge­samt hat. Zu einer erfolg­reich gestal­teten Unter­neh­mens­nach­folge gehört es heute, die soziale Gerech­tig­keit im Betrieb zu fördern und eine Bewer­tung der Bezie­hung zu den Mitar­bei­tern vorzu­nehmen. Doch auch eine effek­tive Führung und hohe Trans­pa­renz sind wichtig. Die Nach­folger sollten die bestehenden Gover­nance-Mecha­nismen analy­sieren und verstehen lernen. Nur so ist gewähr­leistet, dass auch zukünftig effek­tive Kontrollen möglich sind und die Trans­pa­renz und Inte­grität gewahrt bleiben.

Bei ESG geht es also um die Bewer­tung der sozialen und ökolo­gi­schen Verant­wor­tung von Unter­nehmen. Leistet die Firma einen Beitrag zur nach­hal­tigen Entwick­lung der Wirt­schaft? Hier ist am besten aufge­stellt, wer die ESG-Krite­rien so früh­zeitig wie möglich in den Nach­fol­ge­pro­zess inte­griert.

Umwelt- und Sozi­al­ver­ant­wor­tung als Entschei­dungs­kri­te­rium

Bei der Unter­neh­mens­nach­folge geht es immer um Fragen der wirt­schaft­li­chen Stabi­lität oder der Siche­rung von Arbeits­plätzen. Deren Beant­wor­tung ist bereits komplex genug, reicht heute aber nicht mehr aus. Wenn sich die Stake­holder zuneh­mend an nach­hal­tigen Werten orien­tieren, ist auch das bei der Unter­neh­mens­über­gabe zu berück­sich­tigen. Sie müssen also die ökolo­gi­sche und soziale Verant­wor­tung in den Nach­fol­ge­pro­zess inte­grieren. Und das betrifft zum einen die Auswahl der Nach­folger als auch die stra­te­gi­sche Ausrich­tung des Unter­neh­mens, nachdem die Über­gabe abge­schlossen ist.

Nach­hal­tig­keit als Auswahl­kri­te­rium für die Nach­folge: Gerade bei KMU ist es entschei­dend, dass sich die Nach­folger mit der Firmen­phi­lo­so­phie iden­ti­fi­zieren. Während sich die Bran­chen­kennt­nisse oder die wirt­schaft­liche Kompe­tenz eines Kandi­daten im Rahmen klar defi­nierter Auswahl­kri­te­rien einfa­cher erfassen lassen, fällt das in Hinblick auf die Haltung zur Nach­hal­tig­keit schon schwerer. Kann der Nach­folger die bisher fest­ge­legte Nach­hal­tig­keits­stra­tegie umsetzen und weiter­ent­wi­ckeln? Auf keinen Fall darf das Vertrauen verloren gehen, dass Kunden, Partner und Inves­toren aufge­baut haben und das sich aus der Umwelt- und Sozi­al­ver­ant­wor­tung ableitet. Diese muss auch ein Nach­folger als wesent­li­chen Bestand­teil der Unter­neh­mens­stra­tegie auffassen. Im Über­ga­be­pro­zess ist also sicher­zu­stellen, dass eine Iden­ti­fi­ka­tion mit den Werten statt­findet oder dass sich diese noch in gewünschter Weise veran­kern lassen.

Nach­hal­tig­keit als Leit­prinzip über den Zeit­punkt der Über­gabe hinaus: Ist der Prozess der Unter­neh­mens­über­gabe einmal abge­schlossen, sollte die Nach­hal­tig­keits­stra­tegie eine konse­quente Fort­set­zung finden. Denn eine erfolg­reiche Nach­folge endet nicht mit der Über­gabe. Viel­mehr geht es jetzt darum, den lang­fris­tigen Erfolg der Stra­tegie abzu­si­chern. Und dafür ist es wichtig, Fragen der Nach­hal­tig­keit so früh wie möglich zu bespre­chen und Führungs­kräfte über die bestehenden nach­hal­tigen Struk­turen im Betrieb in Kenntnis zu setzen, damit sie diese bewahren können. Auf welche ressour­cen­scho­nenden Prozesse setzt die Unter­neh­mung zum Beispiel in der Produk­tion? Was wurde bisher geleistet für die Sicher­stel­lung klima­freund­li­cher Liefer­ketten? Auf welche Weise setzt sich die Firma für faire Arbeits­be­din­gungen bei den Zulie­fe­rern ein? Und welches gesell­schaft­liche Enga­ge­ment findet statt, um den eigenen Nach­hal­tig­keits­kurs zu unter­strei­chen? Sorgen Sie dafür, dass die Nach­folger Ihre Bestre­bungen in diesem Bereich verstehen und sich diese zu eigen machen. Damit lässt sich der lang­fris­tige Erfolg nach der Über­gabe am besten absi­chern.

Ohne jeden Zweifel ist die Unter­neh­mens­nach­folge eine der bedeu­tendsten stra­te­gi­schen Entschei­dungen, die Unter­nehmen treffen müssen. Kann die Orga­ni­sa­tion fort­be­stehen und dabei ihre soziale und ökolo­gi­sche Ausrich­tung beibe­halten? Ein ESG-Check gehört heute im Auswahl­ver­fahren für Nach­folger unbe­dingt dazu. Denn die Eignung in diesem Bereich entscheidet darüber, ob das Unter­nehmen auch in Zukunft für Mitar­beiter, Kunden und Inves­toren attraktiv sein und sein posi­tives Image behalten kann. Umwelt- und Sozi­al­aspekte sollten klar defi­niert und in den Unter­neh­mens­richt­li­nien veran­kert sein.

Bei einer ESG-basierten Nach­fol­ge­pla­nung stellen sich einige Fragen. Sie müssen zum Beispiel beant­worten, welche Nach­hal­tig­keits­ziele für das Unter­nehmen essen­ziell sind. Das kann zum Beispiel die CO2-Reduk­tion sein. Zudem müssen Sie fest­legen, welche ESG-Prin­zi­pien auch unter neuer Führung beizu­be­halten sind. Außerdem ist zu berück­sich­tigen, dass nach erfolgter Über­gabe even­tuell eine Anpas­sung der Stra­tegie an aktu­elle ESG-Anfor­de­rungen notwendig sein könnte. Sind diese Fragen beant­wortet, können Sie den poten­zi­ellen Nach­folger einem ESG-Werte-Check unter­ziehen, um seine Haltung zur Unter­neh­mens­phi­lo­so­phie zu ermit­teln.

Bei externen Nach­fol­gern oder Inves­toren hingegen kann eine ESG-Due-Dili­gence notwendig sein. Es ergeben sich folgende Über­le­gungen:

  • Trans­pa­renz: Verfolgt das Unter­nehmen eine klare Nach­hal­tig­keits­stra­tegie?
  • Impact-Analyse: Welche Auswir­kungen hat die Unter­neh­mens­über­gabe auf die laufenden Nach­hal­tig­keits­pro­gramme?
  • Compli­ance: Hält das Unter­nehmen die rele­vanten Umwelt- und Sozi­al­stan­dards ein?

Fazit

Ohne Über­trei­bung lässt sich die Nach­folge als entschei­dender Wende­punkt für ein Unter­nehmen bezeichnen. Das war in der Vergan­gen­heit so und gilt zukünftig noch mehr. Denn nun sind Nach­hal­tig­keits­aspekte konse­quent bei der Entschei­dungs­fin­dung zu berück­sich­tigen. In einigen Fällen könnte davon sogar der Fort­be­stand der Firma abhängen. Die Wirt­schaft ist insge­samt stärker an Nach­hal­tig­keit orien­tiert als früher. Talente auf dem Markt für Fach­kräfte suchen sich ihre Arbeit­geber sehr bewusst anhand entspre­chender Krite­rien aus und dulden es kaum, wenn diese ihrer sozialen und ökolo­gi­schen Verant­wor­tung nicht nach­kommen. Für Inves­toren ist es mitt­ler­weile Alltag, ESG-Krite­rien bei der Bewer­tung einfließen zu lassen. Nehmen Sie also eine nach­hal­tige Nach­fol­ge­pla­nung vor und begreifen Sie diese als stra­te­gi­schen Vorteil.


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