Betriebsunterbrechung per Versicherung abdecken – eine gute Idee
Viele Unternehmer haben keine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung, die in der aktuellen Krise einspringt. Zur künftigen Absicherung sollten sie solche Policen prüfen. Ein Anwalt muss aber klären, ob die entscheidenden Risiken gedeckt sind.
Text: Midia Nuri
umor ist, wenn man trotzdem lacht. Mit Blick auf die Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Großveranstaltungen wegen COVID-19 abzusagen, kursierte in sozialen Medien: Dann müssen in Berlin, München und Hamburg alle Wohnungsbesichtigungen ausgesetzt werden. Als Witz über Pandemie-Hysterie und Wohnungsmarkt ist der nicht schlecht. Vielen Unternehmern jedoch dürfte dieser flotte Spruch vor allem Angst vor einer Betriebsunterbrechung einjagen. Das Risiko hierfür, etwa durch Ausfälle in der Lieferkette, ist groß wie nie. Nur wenige Mittelständler dürften für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen haben. Immerhin hat die Bundesregierung finanzielle Überbrückungsangebote für direkt vom Coronavirus getroffene Betriebe beschlossen, etwa bessere Bedingungen beim Kurzarbeitergeld. Auch Liquiditätshilfen sind im Gespräch. Firmenchefs sollten schnellstmöglich mit Anwalt oder Steuerberater klären, ob sie davon profitieren. Außerdem sollten sie ihr Risiko organisatorisch mindern – und mit Blick auf die Zukunft ihren Versicherungsmix überprüfen. Eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung lohnt sich nicht nur für produzierende Unternehmen, sondern auch Gewerbetreibende oder Dienstleister.
Versicherung ist bei Betriebsunterbrechung nur ein Thema
Die Gefahr einer Betriebsunterbrechung oder der Unterbrechung einer Lieferkette ist derzeit groß wie nie. Vereinzelt zeichneten sich Schwierigkeiten schon seit Wochen ab. Inzwischen trifft es geballt insbesondere Unternehmer in der Touristik- und Veranstaltungsbranche – Techniker, Messebauer, Caterer oder Dienstleister an Flughäfen. Zumindest manche dürften auch ohne Versicherung aufatmen. Laut Infektionsschutzgesetz winken Entschädigungen in Höhe des Verdienstausfalls oder Krankengelds für Angestellte und Selbstständige bei angeordneter Quarantäne. Für Lohnfortzahlung bei Quarantäne können Unternehmer sich den Betrag erstatten lassen. Mit ihrem Anwalt sollten sie aber klären, wie sie auf Nummer sicher gehen. Denn natürlich muss für eine Erstattung die Quarantäne offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet sein. Dorthin sollten Unternehmer sich auch wenden, wenn sie selbst von einer Corona-Infektion betroffen sind. Selbst ohne Betriebsunterbrechung kommt die Behörde dann für ihre Ausfälle im Fall einer Quarantäne auf. Abklären sollten Unternehmer mit ihrem Anwalt, wieweit sie in der Zeit arbeiten und Einnahmen verzeichnen dürfen.
Öffentliche Mittel können bei finanziellen Problemen helfen
Während einer Betriebsunterbrechung aufgrund der Corona-Krise können Unternehmer schneller und unbürokratischer Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen als regulär. Unternehmer können es bereits bekommen, wenn zehn Prozent der Mitarbeiter von Ausfällen betroffen sind – auch Leiharbeiter. Das hat die Bundesregierung mit Blick auf Corona-Pandemie beschlossen. Entstehen Unternehmern durch Corona-bedingte Betriebsunterbrechung materielle Schäden, greift möglicherweise ebenfalls das Infektionsschutzgesetz. Auch für über die Arbeitskraft hinausgehende Schäden – beispielsweise durch verdorbene Waren – können Unternehmer bei fehlender Versicherung eine Entschädigung beantragen. Auch danach sollten Firmenchefs ihren Anwalt fragen. Zusätzlich sind öffentliche Notkredite oder Hilfsfonds geplant – ähnlich wie etwa nach Hochwasserkatastrophen. Auch das sollten Unternehmer mit Blick auf eine Betriebsunterbrechung jetzt im Auge behalten. Den Steuerberater sollten Unternehmer zudem nach Sofort- oder Teilwertabschreibungen und anderen steuerlichen Erleichterungen für etwaige Folgen durch die Corona-Krise fragen. Auch ohne Versicherung für eine Betriebsunterbrechung winken den Unternehmen also Erleichterungen.
Auch Risikomanagement gehört zu einer guten Vorsorge
Das Corona- alias COVID-19- alias SARS-CoV-2-Virus ist zwar der aktuelle Grund, sich mit dem Thema Versicherung und Betriebsunterbrechung zu befassen. Unternehmer sollten die Infektionswelle allerdings generell zum Anlass nehmen, die Risiken für ihr Unternehmen kritisch zu hinterfragten. Und langfristig wirksame Antworten zu finden. Für einen Betriebsausfall kann der Firmenchef nämlich durchaus auch organisatorisch vorsorgen. Für etwaige Home-Office-Phasen der Mitarbeiter angesichts einer Quarantäne müssen insbesondere die technischen Voraussetzungen bereits vor dem Ernstfall vorhanden sein. Die Telko-Installationen müssen komplett funktionsfähig sein. Server etwa müssen einem erhöhten Zugriffs- und Übertragungsaufkommen von außen standhalten, damit Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten können. Risikovorsorge ist völlig unabhängig von der Versicherung gegen Betriebsunterbrechung ein Thema, das der Firmenchef regelmäßig mit neuen Ideen angehen sollte.
Schon immer hohe Sachschäden durch Betriebsunterbrechung
Aber natürlich sollten Unternehmer sich generell und unabhängig von der Corona-Krise auch bemühen, ihr Risiko für eine Betriebsunterbrechung durch eine vernünftige Versicherung abzudecken. Denn die durch Betriebsunterbrechung ausgelösten Sachschäden sind auch schon zu ganz normalen Zeiten hoch. Gerade in den vergangenen Jahren sind sie auch noch mal deutlich gestiegen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Experten betrachten deshalb eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung als sehr wichtig für Unternehmen.
Versicherung gegen Betriebsunterbrechung für diverse Fälle
Im Trend liegt bei der Versicherung gegen Betriebsunterbrechung die Cyberpolice. Wie schnell Ausfälle der IT-Anlage oder Cyberkriminalität zur Betriebsunterbrechung führen, zeigt derzeit Porsche. Oft folgen auf reale Krisen einschlägige Attacken und Ausfälle im IT-Bereich. Aber auch andere spezielle Risiken für eine Betriebsunterbrechung sollten Unternehmer prüfen und gegebenenfalls versichern. Etwa solche durch Brandschäden, Maschinen und technische Ausfälle oder eine Transport-Betriebsunterbrechung. Potenzielle Lücken sollten Unternehmer abchecken. So sind beispielsweise Schäden durch Stromausfälle selten versichert – dabei steigt das Risiko hierfür nach Einschätzung von Experten. Mehr und mehr geht der Trend hin zu sogenannten All-Risk-Policen, also umfassendem Schutz vor den Folgen einer Betriebsunterbrechung. Wer so eine Police hat, sollte mit dem Anwalt checken, für was diese jetzt leisten wird. Wer eine Versicherung erst abschließen will, sollte sich mit dem Anwalt die Zeit nehmen, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Damit sie bei der nächsten Pandemie oder sonstigen unerwarteten Ereignissen auch versichert sind.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg