Burn-out: Prävention sollte auch im Betrieb stattfinden
Der Kampf gegen Burn-out ist nur mit Prävention zu gewinnen. Und die sollte im Betrieb beginnen, weil dort oft die Ursachen für eine Überlastungsdepression liegen. Dank des Präventionsgesetzes bekommen Unternehmer für ihre Bemühungen finanzielle Unterstützung von den Krankenkassen.
Text: Midia Nuri
urn-out ist seit Jahren ein Thema. Dabei geht es nicht nur um eine Modediagnose, sondern ein ernstes Problem: eine Überlastungsdepression. Dieser Zustand der psychischen Auszehrung hat meistens, wenn auch nicht immer, zumindest teilweise mit der Arbeit zu tun. Und immer mehr Menschen sind betroffen. Die gute Nachricht ist: Im Betrieb lässt sich dem Burn-out mit Prävention höchst effektiv entgegenwirken. Firmenchefs sollten bei den betrieblichen Faktoren für die Krankheit ansetzen. Zwar haben Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung, aber entsprechende Investitionen rechnen sich auch für das Unternehmen. Deshalb ist es sinnvoll, mit den Beschäftigten ihre Wünsche rund um die Burn-out-Prävention zu besprechen. Und mit dem Steuerberater, wie sich Prävention dann als Betriebsausgabe ansetzen lässt. Außerdem sollten sich Firmenchefs unbedingt an die Krankenkassen wenden. Sie stellen seit 2016 einen prall gefüllten Geldtopf für Prävention in Unternehmen zur Verfügung.
Burn-out greift in Unternehmen seit Jahren um sich
Burn-out mag ein Trendthema sein. Doch es gibt keinen Grund, die Erkrankung kleinzureden. Selbst wenn es manchmal eine gewisse Unschärfe beim Abgrenzen von anderen psychischen Erkrankungen oder Urlaubsreife gibt. Der überlastungsbedingte Ausfall von Mitarbeitern greift in Unternehmen seit Jahren um sich. Die Zahl der psychisch bedingten Krankentage hat sich von 2007 bis 2017 mehr als verdoppelt. Gab es laut Bundesarbeitsministerium 2007 noch 48 Millionen Fehltage pro Jahr wegen psychischer Erkrankungen, waren es 2017 schon 107 Millionen. Natürlich lässt nicht die Arbeit allein einen Menschen ausbrennen. Aber Arbeit spielt eine gewichtige Rolle beim Entstehen von Depressionen und Burn-out – weshalb Prävention im Betrieb sinnvoll ist. Vor allem Überstunden und Nachtarbeit erhöhen das Depressionsrisiko, so Forscher des Münchner Helmholtz Zentrums in einer Studie. In der Liste der am stärksten gefährdeten Berufsgruppen: Journalisten/Autoren, Händler, Juristen und (Personal-)Dienstleister sowie Beschäftigte in der Produktion, der verarbeitenden Industrie und im Nah- und Fernverkehr.
Burn-out: Prävention wirkt, das zeigen die Zahlen
Inzwischen hat sich der Trend beim Burnout auch durch Prävention etwas gedreht. Diverse Studien zeigen: Fehlzeiten und Kosten aufgrund psychischer sowie anderer Erkrankungen etwa des Herzens oder von Muskeln und Skelett lassen sich senken. Erstmals seit 2006 verzeichnete die Krankenkasse DAK 2018 einen Rückgang bei den Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen. Die Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent. Sicherlich ein Grund: Im Jahr 2016 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. In Rahmen des Präventionsgesetzes verzeichnete der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen dann 2017 gut acht Millionen Präventionsmaßnahmen in Unternehmen. Die Betriebe riefen hierfür den von den Krankenkassen vorgesehenen gesetzlichen Gesamtbetrag von gut 170 Millionen Euro ab. Die von den Krankenkassen zur Verfügung stehenden Mittel – die laut Präventionsgesetz auch auszugeben sind – haben sich vervielfacht. Der erstmalige Rückgang der Krankheitszahlen 2018 spricht für den Erfolg der Maßnahmen.
Ursachen bekämpfen ist die beste Prävention
Ganz wichtig zur Prävention von Burn-out ist, die auslösenden Faktoren zu kennen und zu beseitigen. Die Faktoren können in der Arbeit und ihren Bedingungen liegen, aber auch im Privatleben. Oder in einer Kombination aus beidem. So begründen Experten beispielsweise den höheren Frauenanteil unter den psychisch Erkrankten mit einer oft vorliegenden Doppelbelastung aus Beruf und Privatleben. Maßnahmen für mehr Familienfreundlichkeit im Unternehmen sind also zumindest indirekt auch praktizierte Burn-out-Prävention. Die Arbeit den eigenen Bedürfnissen anpassen zu können, ist zugleich der Leistung wie auch dem Wohlbefinden der Mitarbeiter zuträglich. In Betrieben mit Schichtarbeit sollten Chefs die Einsatzzeiten den gesundheitlichen Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter anpassen. Das trägt dazu bei, die Beschäftigten körperlich und seelisch gesund zu halten, dient also ebenfalls der Burn-out-Prävention mit Blick auf einen wichtigen Ursachenfaktor. Da auch Finanzprobleme ein wichtiger Stressfaktor sind, ist ein offenes Ohr für finanzielle Sorgen und Abhilfe etwa per Mitarbeiterdarlehen ebenfalls hilfreich.
Kurse zur Burnout-Prävention sind steuerbegünstigt
Auch persönliche Faktoren können Mitarbeiter in einen Burn-out treiben. Zermürbende private Situationen ebenso wie Erkrankungen und Unfälle oder auch Trennungen in der Familie. Wichtig mit Blick auf Burn-out und Prävention: Ob belastende Lebensumstände krank machen, hängt stark von den Fähigkeiten der Menschen ab, damit umzugehen. Resilienz ist hier ein wichtiges Stichwort. Und die lässt sich stärken. Verschiedenste Kurse oder Coaching-Angebote bieten sich an: je nach Bedarf oder Vorliebe der Mitarbeiter etwa zum Stress- und Selbstmanagement oder zur Muskelentspannung Yoga und Qigong. Genau wie Ausgaben für Rücken- oder Sehschule können Unternehmer auch hierfür den jährlichen Freibetrag beanspruchen, bis zu dem Ausgaben für Gesundheitsleistungen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei sind. Er steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Lassen Unternehmer für ihre Beschäftigten ein komplexes Programm für betriebliches Gesundheitsmanagement aufsetzen, können sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben ansetzen. Über Details informiert der Steuerberater.
Präventionsgesetz bietet Unterstützung für Unternehmen
Unternehmer sollten auf jeden Fall auch den Kontakt zu Krankenkassen suchen. Neben den steuerbegünstigten Möglichkeiten beim betrieblichen Gesundheitsmanagement steht ihnen dort mit dem Präventionsgesetz seit 2016 ein prall gefüllter Geldtopf zur Verfügung. Den können sie für die Prävention von Burn-out im Unternehmen anzapfen. Das Präventionsgesetz verpflichtet die Krankenkassen seit Januar 2016, jährlich mindestens zwei Euro je Versicherten in betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren. Bis 2016 waren Investitionen in betriebliche Gesundheitsförderung freiwillig und lagen je nach Kasse bei 50 Cent bis einem Euro. Nur einige wenige BKKs gaben schon vorher mehr als zwei Euro je Versicherten und Jahr aus. Hier hat sich also einiges getan. Grund für die Verabschiedung des Präventionsgesetzes war, dass vor allem sogenannte Zivilisations- und Volkskrankheiten um sich greifen. Sie machen rund 70 Prozent des Krankheitsgeschehens aus. Und von ihnen weiß man, dass sie sich durch Prävention gut verhindern oder mildern lassen.
Krankenkassen helfen bei Prävention von Burn-out
Was der Burn-out-Prävention dient, kann auch gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems helfen. Unternehmer mit Betriebsarzt sollten von diesem eine Präventionsempfehlung einholen. Diese müssen die Krankenkassen laut Präventionsgesetz berücksichtigen. Sinnvoll ist auch, sich an einen Dienstleister für betriebliches Gesundheitsmanagement zu wenden. Der hilft bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung, zu der Unternehmer ja verpflichtet sind. Unbedingt sollten Firmenchefs sich dann auch an die Krankenkassen wenden, bei denen ihre Mitarbeiter versichert sind. Gut zu wissen: In welche Unternehmen eine Krankenkasse für Prävention vorgesehenes Geld investiert, bleibt ihr überlassen – nur investieren muss sie es laut Präventionsgesetz. Hat eine gesetzliche Krankenkasse eine halbe Million Versicherte, muss sie eine Million Euro pro Jahr in betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen stecken. Keine schlechte Ausgangsbasis also, zu einem guten und günstigen Angebot für die Burn-out-Prävention im Unternehmen zu kommen. Eine Koordinierungsstelle erleichtert den Kontakt zu den Krankenkassen. Wichtig ist, dass Handlungsfelder und Maßnahmen den Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention im Bereich Stressmanagement entsprechen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg