Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist bereits mehrfach in DAS QUARTAL angesprochen worden. Zuletzt wurde in der Ausgabe 3.2012 die Einführung der euBP begleitet. Mittlerweile kann auf 18 Monate Erfahrungen zurückgeblickt werden. Dies ist Anlass, die euBP weiter zu beleuchten und weitere Tendenzen zu verdeutlichen.
Einführung zum 01.07.2012 Die euBP wurde am 01.07.2012 in einer Pilotphase eingeführt, die um ein Jahr bis Ende 2013 verlängert wurde.
Die Betriebsprüfungen fanden bisher grundsätzlich am Ort des Betriebssitzes oder am Ort der vom Arbeitgeber beauftragten Abrechnungsstelle (Steuerberater) statt. Bei der euBP erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten Daten elektronisch anzuliefern.
Nimmt ein Arbeitgeber an diesem Verfahren teil, werden die notwendigen Arbeitgeberdaten bei der Ankündigung der Betriebsprüfung angefordert. Folge ist, dass dem Betriebsprüfer vor Ort weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen ersetzt die euBP die Vor-Ort-Prüfung sogar.
Umfang der Prüfung Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Sie prüfen insbesondere:
- die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen zur Sozialversicherung,
- die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz,
- die Insolvenzgeldumlage,
- die Beurteilung von unfallversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den unfallversicherungsträgerspezifischen Gefahrtarifstellen,
- die Abgaben und Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie
- den Insolvenzschutz bei Wertguthabenvereinbarungen.
Verfahrensablauf Arbeitgeber, die am euBP-Verfahren teilnehmen, erhalten eine Prüfankündigung mit dem Termin, bis zu dem sie die Daten spätestens übermitteln müssen.
Die Übersendung der Daten wird dem Arbeitgeber im Online-Verfahren unter Nutzung des einheitlichen XML-basierten Transportverfahrens (eXTra-Verfahren) ermöglicht. Dieses wird bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung wie der Sofortmeldung verwendet.
Schließlich werden die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer mittels einer Auswertungssoftware analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen.
Technisches Verfahren Die euBP sieht ausschließlich die Annahme der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten im Rahmen eines Online-Verfahrens vor. Der Absender erhält eine elektronische Annahmequittung. Eine Annahme von Datenträgern der jeweiligen Softwarehersteller ist also nicht möglich.
Die Daten werden dabei ausschließlich zum Zweck der Durchführung einer Betriebsprüfung übermittelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung ist mithin nicht vorgesehen.
Ausbau ab 2014 Ab 2014 sollen Rückmeldungen der Deutschen Rentenversicherung an den Datenlieferanten eingeführt werden. Ergeben sich in der Prüfung Feststellungen mit Entgeltdifferenzen, so enthält die Rückmeldung Daten für die Berichtigung der Meldungen. Gleichzeitig wird der Arbeitgeber per Bescheid auf die zur Verfügung gestellten Datensätze aufmerksam gemacht.
Die notwendige Korrektur der Meldung muss allerdings weiterhin innerhalb der Entgeltabrechnung erfolgen. In einer weiteren Ausbaustufe des Projekts ist die elektronische Übermittlung der Prüfbescheide geplant.
Freiwilligkeit der Teilnahme Die euBP wird dem Arbeitgeber optional angeboten. Sofern Arbeitgeber jedoch teilnehmen, können die Rentenversicherungsträger verlangen, dass die Übermittlung der erforderlichen Daten zum Zweck der Betriebsprüfung in einer einheitlich vorgegebenen Struktur erfolgt.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg, Ausgabe 01/2014