Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum SEPA
Ab 1. Februar 2014 gibt es den einheitlich europäischen Zahlungsverkehrsraum – SEPA (Single Euro Payments Area). Bisher mussten die Banken verschiedene Systeme nebeneinander betreiben. Ab diesem Zeitpunkt können bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinaus so einfach getätigt werden wie im Heimatland. Dieser Artikel gibt einen Überblick, was auf Sie zukommen wird.
SEPA-Projekt und SEPA-Raum. Zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums hat die europäische Kreditwirtschaft das SEPA-Projekt ins Leben gerufen.
Die Verantwortung für den Harmonisierungsprozess liegt beim European Payments Council (EPC). SEPA umfasst dabei Zahlungen in Euro innerhalb der SEPA-Länder unter Berücksichtigung folgender Zahlverfahren:
- SEPA-Lastschriften (Direct Debit)
- SEPA-Überweisungen (Credit Transfer)
- SEPA-Kartenzahlungen (Cards Framework)
Den SEPA-Raum bilden folgende Länder:
die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern. Weiterhin die EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie die weiteren Staaten/Gebiete Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon.
IBAN und BIC. Die wichtigsten Neuerungen des SEPA-Verfahrens sind IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Sie lösen Kontonummer und Bankleitzahl ab. Mit dem SEPA-Verfahren ist eine Inlandszahlung nicht mehr von einer Zahlung z. B. nach Italien zu unterscheiden.
IBAN bezeichnet die International Bank Account Number. Sie wird künftig die Kontonummer ersetzen. Die IBAN (max. 34 Stellen) setzt sich aus dem Ländercode mit 2 Stellen, der Prüfziffer mit 2 Stellen und der Konto-ID mit maximal 34 Stellen zusammen.
Die Bankleitzahl wird durch einen sogenannten BIC (Bank Identifier Code) abgelöst. Der BIC identifiziert ein Kreditinstitut weltweit eindeutig und setzt sich wie folgt zusammen: Bankencode mit 4 Stellen, Ländercode mit 2 Stellen, Ortscode mit 2 Stellen und Filialcode mit 3 Stellen.
Wegfall der Einzugsermächtigung/Einführung der SEPA-Lastschrift. Mit SEPA fällt die Einzugsermächtigung weg. Die zukünftige SEPA-Lastschrift kann nur noch schriftlich erteilt werden. Online gestellte oder telefonische Aufträge sind nicht mehr möglich.
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen ein SEPA-Lastschriftmandat.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Dabei wird ein exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung eingeführt. Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält dabei zudem eine eindeutige Mandatsreferenz. Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z. B. Rechnungsnummer oder Kundennummer).
In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Lastschriften können ohne diese Gläubiger-Identifikationsnummer nicht mehr verarbeitet werden.
Unterscheidung der SEPA-Lastschrift. Im Gegensatz zur deutschen Lastschrift gibt es bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile, die höheren Aufwand bedeuten. Zu unterscheiden ist hier zwischen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift:
SEPA-Basislastschrift (SDD Core). Die SEPA-Basislastschrift (SDD Core) ist mit dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren vergleichbar. Zunächst ist ein Mandat erforderlich. Der Zahlungsempfänger (Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debitor) ermächtigt, Lastschriften zu ziehen. Die kontoführende Bank wird beauftragt, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, das Mandat zu prüfen.
Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Basislastschrift müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf folgende Zahlungen hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage. Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, sodass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird.
Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Die Vorlauffristen betragen bei erstmaligen Einzug 5 Banktage, bei Folgeeinzug 2 Banktage.
SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B). Die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) ist mit dem heutigen Abbuchungsverfahren vergleichbar. Abweichend von der SEPA-Basislastschrift sind bei der SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) folgende Merkmale zu beachten:
- Einzüge erfolgen nur zwischen Nichtverbrauchern
- Es ist ein B2B-Mandat erforderlich
- Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank das Mandat vorlegen
- Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen
- Keine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs
SEPA-Überweisungen. Seit Januar 2008 können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer per SEPA-Überweisung (Credit Transfer) durchgeführt werden. Ab Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern endgültig ab. Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch die IBAN und den BIC identifiziert.
SEPA-Kartenzahlungen. Mit dem Rahmenwerk für den SEPA-Kartenverkehr (SEPA Cards Framework; SCF) wurden generelle Anforderungen an Zahlungsdienstleister, Kartensysteme und andere Marktteilnehmer definiert, durch die Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes ebenso schnell, sicher und effizient abgewickelt werden sollen wie im Heimatland.