Steuern sparen mit Handwerker-, Reinigungkrafts- und Haushaltshilfenabrechnungen
Fallen im privaten Haushalt Reparaturen oder Renovierungen an, können die Rechnungen hierfür schnell hohe Summen erreichen. Zum Glück gibt es die Möglichkeit den Staat an diesen aber auch an weiteren Kosten wie z.B. für eine private Reinigungskraft zu beteiligen und sich einen Teil des Geldes im Rahmen der Steuererklärung wiederzuholen.
Die sogenannte Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanpruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen wurde ursprünglich vom Gesetzgeber zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt und sollte durch die Steuerermäßigung einen Anreiz darstellen, die Leistung regulär mit Rechnung zu erbringen. Sie stellt aber darüber hinaus eine gute Möglichkeit dar, die eigene Einkommensteuer zu verringern. Grundsätzlich gibt es drei Bereiche der Dienstleistungen, die unter die Steuerermäßigung fallen:
Anstellung einer 400-Euro Kraft. Wird privat eine Haushaltshilfe für den eigenen Haushalt im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eingestellt, so kann sich die tarifliche Einkommensteuer um bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch um 510 Euro ermäßigen. Zu bedenken ist hierbei, dass der entsprechende Anteil der Kosten hierfür und für die beiden folgenden Dienstleistungsarten direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden kann und nicht wie bei Werbungskosten nur die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Wird keine 400-Euro Kraft eingestellt, kann die Einkommensteuer ebenfalls um bis zu 20 Prozent der Kosten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis oder einer haushaltsnahe Dienstleistung ermäßigt werden; allerdings im Gegensatz zur geringfügigen Beschäftigung um bis zu 4.000 Euro. Hierunter fallen nicht nur typische Haushaltstätigkeiten wie z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten und die Reinigung der Wohnung sondern auch die Pflege und Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen.
Handwerkerleistungen. Fallen Kosten eines Handwerkers für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung der Wohnung oder des Hauses an, kann sich die Einkommensteuer ebenfalls um 20 Prozent der Aufwendungen hierfür, maximal jedoch um 1.200 Euro vermindern. Ausgenommen hiervon sind öffentlich geförderte Maßnahmen, wie z.B. die CO²-Gebäudesanierung mit dem Förderprogramm der KFW-Bank.
Ausnahmen. Der Steuerabzug kann nur erfolgen, soweit die Kosten nicht unter die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder unter die Sonderausgaben fallen. Stellen die Aufwendungen einkommensteuerrechtliche Kinderbetreuungskosten dar, so scheidet eine Steuerermäßigung gänzlich aus. Des Weiteren sind Barzahlungen grundsätzlich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen. Vereinbaren Sie daher immer eine Überweisung.
Hinweis. Eine Ermäßigung der Einkommensteuer kommt nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige Auftraggeber oder Arbeitgeber einer haushaltsnahen Dienstleistung oder Beschäftigung ist, eine Rechnung erhält und die Zahlung der Kosten auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Dies ist ggf. auch anhand der detaillierten Rechnung bzw. Lohnabrechnung und eines Kontoauszugs nachzuweisen. Bei Anstellung einer 400-Euro Kraft dient eine zum Jahresende erteilte Bescheinigung (nach § 28h Abs.4 SGB IV) der Minijob-Zentrale als Nachweis. Weiterhin zu beachten ist, dass nur Arbeitskosten abzugsfähig sind, nicht dagegen die Kosten für Material oder gelieferte Waren. Daher muss sich aus der Rechnung auch das Entgelt für die Arbeitsleistung und für das Material getrennt entnehmen lassen. Die Höchstgrenzen gelten jeweils nur haushaltsbezogen, d.h. auch bei zwei Alleinstehenden in einem Haushalt kann insgesamt für beide nur der jeweilige einfache Höchstbetrag geltend gemacht werden.
Tipp. Auch Mieter einer Wohnung können eine Steuerermäßigung erhalten, wenn die von ihnen zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen geschuldet werden und der Anteil des Mieters an den vom Vermieter (unbar!) gezahlten Aufwendungen aus der Jahresabrechnung hervorgeht.
Fazit. Durch die Möglichkeit der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen lässt sich bei Beachtung der Anforderungen des Gesetzgebers eine Menge Geld sparen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich bei Bedarf oder Unsicherheiten über die genauen Voraussetzungen von Ihrem Steuerberater helfen.