Haus­halts­nahe Leis­tungen berechnen

Ausgaben für soge­nannte haus­halts­nahe Dienst­leis­tungen können bis zu 20 Prozent von Ihrer Steu­er­schuld abge­zogen werden. Zu den haus­halts­nahen Dienst­leis­tungen zählen z. B. Putz­hilfen oder Hand­werker.

Haus­halts­nahe Leis­tungen: Fragen und Antworten


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