Grund­er­werb­steuer berechnen

Die Grund­er­werb­steuer wird einmalig beim Kauf von Grund­stü­cken oder Immo­bi­lien erhoben und ist als Kauf­ne­ben­kosten bei einer Finan­zie­rung zu berück­sich­tigen. Sie ist nicht mit der Grund­steuer zu verwech­seln, die jähr­lich auf eine Immo­bilie oder ein Grund­stück anfällt.

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Grund­er­werb­steuer: Fragen und Antworten


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