Gesetzesänderungen: 2018 ändert sich einiges – aber manche Unklarheit bleibt
2018 bringt viele Gesetzesänderungen – bei Mindestlohn und Mutterschutz, Vertragsrecht und Verbraucherschutz, Altersvorsorge und Erwerbsunfähigkeit, Abschreibungen und Steuern. Die wichtigsten Themen.
Text: Midia Nuri
edes Jahr das gleiche Spiel: Gesetzesänderungen werfen Bekanntes über den Haufen. Über einige 2018 anstehende Neuerungen war hier bereits zu lesen, wie etwa die Kassennachschau, Anpassungen beim Mindestlohn, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die kürzlich in Kraft getretenen Regeln zum Berufsgeheimnis und das Geldwäschegesetz. Bei diesen Themen hätten Unternehmer die Auswirkungen für ihren Betrieb bereits im abgelaufenen Jahr mit Steuerberater oder Anwalt prüfen können. Wer das versäumt hat, sollte dieses Gespräch dringend nachholen – und dann auch gleich noch auf die neuen Aufbewahrungspflichten eingehen, die das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz mit sich bringt. Hier möchte bestimmt niemand einen teuren Fehler machen …
Mehr Lohn und Schutz für Mitarbeiter
Beim Mindestlohn ist es wichtig, den letzten Stand zu kennen. So gilt einerseits der gesetzliche Mindestlohn seit Jahresbeginn für alle Branchen. Bisher gab es in einigen Wirtschaftsbereichen noch Sonderregelungen. Andererseits muss laufend verfolgt werden, was die Tarifpartner aktuell ausgehandelt haben und wo etwa eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu beachten ist. Beim Thema Personal ebenso wichtig: Die Mutterschutzfrist – sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt – gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie verlängert sich bei einem Kind mit Behinderung. Unternehmer müssen jeden Arbeitsplatz darauf prüfen, ob schwangere oder stillende Frauen besonders zu schützen sind – auch wenn dort nicht mit chemischen, biologischen oder physikalischen Stoffen gearbeitet wird.
Aussicht auf bessere Betriebsrente
In Kraft trat zum Jahresbeginn das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das die Verbreitung von Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen fördern soll. Arbeitgeber erhalten einen Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit einem Einkommen von unter 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie Beiträge zwischen 240 bis 480 Euro jährlich zahlen. Prüfen sollten Unternehmer auch, ob sie am sogenannten Sozialpartnermodell teilnehmen können, für das eine Tarifbindung eigentlich Voraussetzung ist.
Zusätzlicher Verbraucherschutz
Für Werkverträge der Baubranche gilt jetzt ein neues Vertragsrecht. Auch Verträge für Architekten und Bauträger werden neu geregelt. Verbraucher stärkt ab Juli im Reiserecht die Pauschalreiserichtlinie – der hier geltende Verbraucherschutz greift künftig auch bei Reisen, die der Kunde oder ein Reisebüro zusammengestellt hat, sowie bei Tagesreisen ab 500 Euro.
Weniger Gebühren und kein 500-Euro-Schein
Die Europäische Zentralbank will gegen Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr ausgeben. Unternehmer sind im Gegensatz zu Banken nicht verpflichtet, die Noten anzunehmen. Ab dem 13. Januar 2018 entfallen außerdem europaweit Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Verbraucher erhalten mehr Rechte, zum Beispiel bei Betrug, grober Fahrlässigkeit oder Fehlüberweisungen.
Höhere Grenzen für Sofortabschreibung
Die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter stiegen zum Jahresbeginn von 410 Euro auf 800 Euro. Auch Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag werden 2018 um je 180 Euro angehoben, der Kinderfreibetrag um 72 Euro. Für jedes Kind gibt es zwei Euro mehr Kindergeld. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen verschiebt sich: Ab Veranlagungszeitraum 2018 sind Steuererklärungen erst bis zum 31. Juli des Folgejahrs beim Finanzamt abzugeben. Läuft die Steuererklärung über den Steuerberater, verlängert sich der Abgabezeitraum sogar bis zum 28./29. Februar des jeweils übernächsten Jahres.
Zwiti: Steigende Erwerbsminderungsrente
Wer künftig von Erwerbsminderung betroffen ist, erhält bis 2024 schrittweise durchschnittlich bis zu sieben Prozent mehr Rente. Wer schon in jungen Jahren seinen Beruf nicht mehr voll ausüben konnte, wird bei der Rente so behandelt, als hätte er bis 65 voll gearbeitet. Damit spricht noch mehr als bisher dafür, sich auch als Unternehmer freiwillig über die Berufsgenossenschaft abzusichern.
Weiter Unklarheit bei Diesel-Fahrverboten
Für viele ein Aufregerthema, bei dem weiter keine Lösung absehbar ist – was wird aus den drohenden Diesel-Fahrverboten? Das vom Verwaltungsgericht Stuttgart erlassene erste Fahrverbot tritt vorerst doch nicht ab Januar in Kraft. Das Verfahren geht in die Revision. Für Unternehmer hält die Unsicherheit an, in welche Antriebsarten sie künftig investieren sollten, zumal selbst die Autoindustrie jetzt die Steuervorteile des Dieseltreibstoffs infrage stellt. Wer einen Fahrzeugkauf plant, sollte die Investition also unter Berücksichtigung aller finanziellen/steuerlichen wie auch aller rechtlichen Einflussfaktoren genau abwägen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg