Studenten sind beliebt, aber Schüler oft die bessere Lösung
Für Mittelständler abseits der Städte sind Schüler naheliegende Kandidaten für Ferienjobs. Unternehmer sollten sich auch um sie bemühen, weil sie potenzielle Lehrlinge sind.
Das Erwerbsleben beginnt schon im zarten Alter von 13 Jahren: Dann dürfen Kinder – mit Erlaubnis der Eltern – ihr erstes eigenes Geld mit leichten Tätigkeiten verdienen, etwa mit Babysitten, Nachhilfeunterricht oder Einkäufen für die Nachbarn. Für Unternehmer interessant ist aber der 15. Geburtstag: Danach dürfen Schüler für Ferienjobs sogar wochenweise Vollzeit arbeiten – etwa als Verkäufer in der Eisdiele, als Landwirtschaftshelfer auf dem Bauernhof, als Regalauffüller im Supermarkt oder als Bote im Büro. Gerade jetzt in den Sommerferien geht da besonders viel – vielleicht auch in Ihrem Unternehmen, weil der Laden überraschend stark brummt, aber viele Stammbeschäftigte in den Urlaub wollen?
Viele Mittelständler finden keine studentischen Aushilfen
Natürlich sind volljährige Studenten als Ferienjobber um einiges pflegeleichter als minderjährige Schüler. Vielen Mittelständlern in der Provinz stehen sie aber nur begrenzt zur Verfügung. Großunternehmen in den Universitätsstädten machen schon rund ums Jahr gute Angebote – da fällt es kleinen Betrieben in der Eifel oder auf der Schwäbischen Alb schwer, Werkstudenten oder studentische Aushilfen für einen Vollzeitjob in den Ferien zu finden. Deshalb ist der Einsatz von Schülern naheliegend. Zu jungen Leuten in den umliegenden Schulen sollten gerade Mittelständler abseits der Studentenhochburgen engen Kontakt halten. Wer das noch nicht tut und aktuell jemanden sucht, dem helfen neben Kontakten über Mitarbeiter oder Bekannte auch die Arbeitsagenturen sowie Anzeigen in Zeitungen und Jobportalen wie Monster oder Ferienjob.de. Natürlich können Unternehmer ihre Jobangebote auch an die Pinnwand des örtlichen Supermarkts pinnen.
Ferienjobbende Schüler können dem Betrieb helfen
Hat sich ein Schüler für den Ferienjob gefunden, gilt es natürlich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Die sind gerade für Minderjährige recht streng, etwa was die Gesamtdauer betrifft oder die maximale Wochen- und Tagesarbeitszeit. Jugendliche dürfen normalerweise samstags sowie sonn- und feiertags nicht arbeiten, es gibt aber Ausnahmeregelungen, etwa für Gaststätten und die Landwirtschaft. „handwerk magazin“ hat die nötigen Rahmendaten für die Beschäftigung von minderjährigen Schülern zusammengestellt. Über den Arbeitsvertrag und spezielle Fragen müssen Sie mit Ihrem Anwalt reden. Und natürlich sollten gerade Handwerksbetriebe auch beim Arbeitsschutz für Schüler auf Nummer sicher gehen und lieber etwas zu viel Ausrüstung bereitstellen als zu wenig. Steuer- und abgabenfrei bleibt die Tätigkeit von Schülern, sofern sie zwei Monate am Stück oder insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreitet.
So lassen sich auch leichter Auszubildende finden
Ferienjobbende Schüler sind aber nicht nur als Aushilfe bei Auftragsspitzen wichtig. Firmenchefs sollten sie auch aus personalstrategischen Gründen in den Betrieb holen. Das bietet nämlich eine ausgezeichnete Möglichkeit, junge Leute für einen Ausbildungsplatz zu interessieren. Zudem steigt so deutlich die Chance, dass sie später als Lehrlinge auch durchhalten, weil sie schon genauer wissen, was auf sie zukommt. Waren Schüler vielleicht sogar einige Jahre lang regelmäßig in den Ferien im Betrieb, sparen sich Arbeitgeber darüber hinaus zumindest einen Teil der sonst nötigen Einarbeitungszeit.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg