Der digitale Nachlass
Ein Mensch stirbt. In den meisten Fällen ist der Nachlass geregelt und geklärt, wer das Haus, das Auto oder den Schmuck erbt. Was wird aber aus den Konten, E-Mails usw. im Internet? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter? Wie erhält der Erbe Zugang zu den Passwörtern?
Dieser Artikel gibt einen Überblick, wie Sie den digitalen Nachlass regeln können und welche Möglichkeiten Erben haben, wenn es keine Regelung hierzu gibt.
Online-Verträge
Im Falle eines Todes laufen sämtliche Verträge und damit auch Online-Verträge zunächst weiter. Der Erbe erbt die Online-Konten des Verstorbenen und wird neuer Vertragspartner.
Bei eBay beispielsweise versteigerte Gegenstände muss der Erbe als Nachfolger des Erblassers als Verkäufer liefern bzw. als Käufer abnehmen. Guthaben bei Online-Bezahldiensten wie PayPal auf Konten bei Online-Banken zählen zu dem Erbe. Auch gekaufte Software, eBooks oder MP3s gehören zum Erbe.
E-Mail-Postfächer
Der Zugang zum E-Mail-Postfach ist der wahrscheinlich wichtigste Schritt für die Erben, verschiedene Online-Konten zu identifizieren. Die Anbieter gehen jedoch unterschiedlich mit den Postfächern um. So gewährt Yahoo keinen Zugriff auf das E-Mail-Konto des Verstorbenen. Yahoo bietet lediglich an, das Konto zu löschen. GMX oder Web.de ermöglichen hingegen einen Zugang zu den E-Mails, wenn man einen Erbschein vorlegen kann.
Google stellt hingegen einen Service zur Verfügung, mit dem Nutzer ihren Angehörigen Zugangsdaten vererben können. Über den Kontoinaktivität-Manager können Kunden von Google bestimmte Kontodaten teilen oder andere Nutzer benachrichtigen, wenn sie ihr Konto einige Zeit nicht verwendet haben.
Soziale Netzwerke
Facebook bietet zwei Möglichkeiten zum Umgang mit den Konten verstorbener User an. Zum einen können die Erben die Profilseite in einen Gedenkstatus versetzen. Im Gedenkzustand haben Freunde und Verwandte die Möglichkeit, weiter auf der Pinnwand des Verstorbenen Einträge zu hinterlassen. Alle anderen Aktivitäten werden unterbunden. Zum anderen kann das Konto gelöscht werden.
Twitter bietet den Hinterbliebenen über das Kontaktformular die Möglichkeit, in Verbindung zu treten. Auch hier gibt es die Optionen, das Konto zu löschen oder zu archivieren.
Xing versucht in einem ersten Schritt durch eine Anfrage zu klären, ob der Account-Inhaber tatsächlich verstorben ist und schaltet das Profil daher zunächst unsichtbar. Ist nach drei Monaten noch keine Reaktion gekommen, wird das Konto gelöscht.
Empfehlungen
In einem ersten Schritt sollten Abos und Zugänge dokumentiert werden, damit Erben diese Verträge kündigen können. Es ist häufig sehr erstaunlich, wie viele Konten eingerichtet wurden. Neben den E-Mail-Konten, Amazon, eBay, Online-Banking, Twitter, Instagram, Flickr, Facebook oder Xing ist auch an Onlinespiele, Musik- und Videostreamingdienste, Dokumente in Cloud-Diensten oder digitale Zeitschriften zu denken.
Wichtig ist daher, dass die Erben einen Überblick über die genutzten Konten sowie die Zugangsdaten und Passwörter erhalten. Hier erleichtert ein Passwortmanager z. B. auf einem verschlüsselten USB-Stick den Erben den Zugang zu den verschiedenen Diensten. In einem Testament kann auch geregelt werden, wer Zugriff auf die Onlineaccounts erhalten soll.
Fazit
Die Digitalisierung spielt nicht nur im täglichen Leben eine Rolle, sondern auch nach dem Ableben eines Menschen. Daher sollte der digitale Nachlass ebenso wie der materielle Nachlass geregelt werden.
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