Auslandsgeschäfte: Konto, Karte oder bar?
In zahlreichen Ländern sind Geschäftskonten vor Ort für die Abwicklung von Geschäften entbehrlich. In manchen Regionen aber brauchen Unternehmen doch eine Bankverbindung. Dann müssen sie auch auf die Steuerdetails achten.
Autor: Midia NuriEr hat viele Kunden und Lieferanten im Ausland, aber ein Geschäftskonto besitzt er dort nicht. „Wir brauchen keins“, meint Thomas Jäger, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Jäger Direkt, einem Hersteller elektrotechnischer Produkte im hessischen Reichelsheim. Überzeugt pflichtet er Brigitte Berres bei, die das Team Buchhaltung leitet und betont: „Wir und unsere Kunden kommen mit SEPA-Überweisungen per IBAN- und BIC-Nummer bestens zurecht, damit können wir so ziemlich alles bewältigen.“
In Zukunft machen der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) und immer vielfältigere Zahlungsverfahren für noch mehr Unternehmen mit ausländischen Kunden oder Lieferanten ein Konto vor Ort überflüssig. Durch SEPA entsteht ein Großraum ohne Unterschied zwischen Inlands- und Auslandsüberweisung aus 32 Ländern.
Nicht nur Preise vergleichen. Auch Lastschriften sollen dann mit SEPA grenzüberschreitend so einfach und sicher laufen wie bislang schon Inlandstransaktionen. Angeschlossen sind neben den 27 EU-Staaten auch die Schweiz, Monaco, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Länder Liechtenstein, Norwegen und Island sowie die französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion und Mayotte. Die bei EU-Standardüberweisungen früher geltende Betragsgrenze von 50.000 Euro entfällt.
Ein eigenes Konto in einem anderen SEPA-Land zu haben ist für deutsche Unternehmen also überflüssig. „Der einzige Grund dafür wäre, dass es eine Bank dort günstiger anbietet“, so Gerald Wogatzki, Professor für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Banken und Finanzierungsfragen an der Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld. Eine größere Rolle als die Kosten sollten bei einem Geschäftskonto allerdings Fragen der Leistung und Kundenfreundlichkeit spielen, gibt er zu bedenken: „Zumal die Zahlungsabwicklung sicher nicht das wichtigste Thema ist, sondern letztlich vor allem Finanzierungsfragen entscheiden.“
Außerhalb des SEPA-Raums bleibt ein Konto vor Ort für Auslandsgeschäfte allerdings oft sinnvoll, beispielsweise in Russland oder China. „Hat ein Land Kapitalverkehrsbeschränkungen, muss man das Geld ja irgendwo lassen“, meint Wogatzki. So kontrolliert etwa die chinesische Devisenbehörde Überweisungen an ausländische Empfänger streng. Schon eine Zahlung von 30.000 US-Dollar ist dann ziemlich kompliziert. Sie erfordert je nach Überweisungszweck und Empfänger umfangreiche Anträge und Nachweise. Unternehmer fahren also besser damit, Einnahmen vorübergehend auf einem eigenen Konto vor Ort zu parken und damit später Forderungen im Land direkt zu begleichen, statt hierfür dann Überweisungen aus Deutschland zu veranlassen. Firmenchefs, die das planen, rät Wogatzki: „Man sollte sich stets ein Urteil über die Stabilität in dem jeweiligen Land bilden.“
Steuerfallen ausweichen. Generell außerordentlich wichtig ist bei jedem Auslandskonto, mit dem Steuerberater detailliert zu klären, wie eventuell anfallende Zinsen behandelt werden: Wird etwa eine Zinsertragsteuer vor Ort fällig? Regeln Doppelbesteuerungsabkommen die Erhebung und Meldung einer Quellensteuer? Und in welchem Umfang können dann Erträge und Abzüge verrechnet werden? Nur ein erfahrener Steuerexperte kennt die Fallstricke und kann den Unternehmer so davor bewahren, aus reiner Unwissenheit etwa Steuern zu hinterziehen und dadurch eine teure Nachzahlung oder sogar Schlimmeres zu riskieren.
Selbst in der EU muss ein Firmenchef – beim geschäftlichen Auslandskonto und beim Privatkonto zur Geldanlage – an unterschiedliche Regeln denken. Bei natürlichen Personen etwa gibt es mit vielen Ländern einen Informationsaustausch. Zwar liegen selten große Summen auf dem Auslandskonto – außer bei Tageskonten zur Geldanlage. Aber immer muss der Unternehmer bei diesen Ländern beachten, dass Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland gehen und das hiesige Finanzamt so von Erträgen erfährt. In Österreich hingegen erfolgt ein Quellensteuerabzug. Bei Konten in Luxemburg kann man zwischen dem Quellensteuerabzug und der Kontrollmitteilung wählen.
Auch an Sicherheit denken. Eine abgeltende Wirkung hat die Quellenbesteuerung allerdings nicht. „Der Steuerzahler muss die Zinseinnahmen in jedem Fall in Deutschland erklären“, sagt Isabel Klocke, Referentin für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin. „Gegebenenfalls wird die Quellensteuer dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.“ Auch Drittländer wie Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino oder die Schweiz behalten bei bestimmten Kapitalanlagen Quellensteuern ein.
Entscheidet sich ein Unternehmer für eine ausländische Kontoverbindung, muss er sich auch möglicher technischer Gefahren bewusst sein. Über Schnittstellen wie den E-Mail-Verkehr findet in China oder afrikanischen Ländern eine besondere Form des Phishing statt. Technologisch ausgefeilte Hackerangriffe sind ebenfalls ein Risiko. Am besten holen sich Unternehmen auch hier rechtzeitig Rat bei einem darauf spezialisierten Experten. Erste Informationen gibt es etwa bei der Initiative Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN), die sich für mehr IT-Sicherheit einsetzt. Ob ein Auslandskonto sinnvoll ist, hängt zudem von den Vorlieben der Kunden beim Zahlungsverkehr ab. Vielerorts wird PayPal genutzt. Fast alle OnlineHändler bieten inzwischen die Zahlungsabwicklung über diesen Dienstleister an, denn hierfür benötigt der Empfänger nur sein Konto im Heimatland. Auch für hiesige Verhältnisse ungewöhnliche Zahlverfahren sind möglich. So nutzt fast jeder fünfte Japaner beim Online-Shopping das sogenannte Konbini, die Kurzform der japanischen Übersetzung von „Convenience-Stores“. Der Kunde bestellt im Internet, druckt den Beleg aus und geht zu einem Geschäft in der Nähe. Dort scannt der Kassierer den Beleg, der Kunde zahlt bar. Es handelt sich also um eine Art Vorkasse.
Lokale Vorlieben beachten. Ähnliche Systeme gibt es auch anderswo, weiß Linda Uhl, Head of Alternative Payments der Wirecard AG in Aschheim bei München: „Auf der Arabischen Halbinsel oder in Südamerika wird Bargeld bevorzugt.“ Daher seien dort vergleichbare Vorkasse- und Gutscheinzahlverfahren etabliert. In Lateinamerika und Asien seien auch Debitkarten beliebt: „Allerdings gibt es allein in China über 40 nationale Banken, die ein Online-Händler zumindest teilweise einbinden müsste, wenn er mit dieser Zahlungsweise plant.“ Als Ausweg empfiehlt Linda Uhl sogenannte Wallet-Lösungen (Wallet = Geldbörse), eine Art Prepaidkarte für den Einkauf. So unterstütze beispielsweise Alipay in China alle nationalen Debitkarten, aber auch internationale Kreditkarten. Angesichts des aufwendigen Kontoeröffnungsverfahrens und der Kapitalverkehrskontrollen in China lassen sich die dabei anfallenden Gebühren leicht verschmerzen.
Zahlungsalternativen
Auf diesen Wegen erhalten Sie Geld von ausländischen Kunden
Deutsches Konto: IBAN und BIC ersetzen künftig Kontonummer und Bankleitzahl. Im europäischen Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) laufen Zahlungen bei Euro-Beträgen wie bisher im Inland. Das SEPA-Lastschriftmandat macht grenzüberschreitende Lastschriften einfach. Alternative zur Lastschrift sind Real-Time-Bank-Transfers. Dazu zählen das deutsche Giropay, das niederländische iDEAL, das polnische Przelewy24. Der Kunde autorisiert Zahlungen in seinem Online-Banking-Bereich, der Händler erhält eine Zahlungsbestätigung der Bank. Daher ist das Verfahren für Händler interessanter als SEPA-Lastschriften. Die Verfahren gelten als nutzerfreundlich und sicher.
Auslandskonto: Für Geschäftspartner außerhalb des SEPA-Raums entfallen damit zusätzliche Kosten vor Ort. Es funktioniert wie ein deutsches Konto und lässt sich meistens via Online-Banking verwalten. Überweisungen nach Deutschland und umgekehrt klappen problemlos durch die im internationalen Zahlungsverkehr üblichen IBAN- und BIC-Codes. Bargeldloses Zahlen mit einer Bankkarte ist oft nur im jeweiligen Land und bei Authentifizierung des Anwenders möglich.
PayPal: Als relativ sicherer Online-Zahlungsservice gilt der US-Anbieter PayPal. Nach Auswahl dieses Zahlungswegs im Online-Shop eines Unternehmens loggt sich der Kunde bei PayPal ein und wählt eine Zahlungsmethode, hierzulande etwa Lastschrift oder Kreditkarte. Entsprechend überträgt er den Betrag an PayPal. PayPal schreibt dem Händler die Summe gleich nach Abschluss der Transaktion gut.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg, Ausgabe 01/2013