Progressionsvorbehalt berechnen
Manche steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld stehen unter einem sogenannten Progressionsvorbehalt und erhöhen so die Einkommensteuer. Mit unserem Online-Rechner können Sie die mögliche Mehrbelastung berechnen.
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Weitere InformationenProgressionsvorbehalt: Fragen und Antworten
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Steuerpflichtige Einkünfte werden in Deutschland mit einem persönlichen Steuersatz belegt, aus dem sich die Höhe der Steuer bemisst. Der Steuersatz berechnet sich aus der Höhe der Einkünfte – je höher die Einkünfte, desto höher der Steuersatz. Dies wird als Progression bezeichnet. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass auch die Höhe bestimmter steuerfreier Einkünfte in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes einfließen. Auf diese selbst muss dann zwar keine Steuer entrichtet werden, die Besteuerung der steuerpflichtigen Einkünfte kann sich dadurch aber erhöhen.
Wer ist vom Progressionsvorbehalt betroffen?
Vom Progressionsvorbehalt betroffen sind alle Steuerpflichtigen, also sowohl Angestellte als auch Selbstständige oder Freiberufler, die über steuerfreie Einnahmen verfügen. Dies gilt selbst für Rentner, wenn z. B. bei einem zusammen veranlagten Ehepaar die eine Partei bereits im Ruhestand ist und die andere noch berufstätig ist und zum Gehalt auch noch andere nicht steuer¬pflichtige Einnahmen hat.
Welche Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Im Wesentlichen unterliegen zwei Einkunftsarten dem Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen und Zahlungen aus dem Ausland.
Bei Lohnersatzleistungen handelt es sich um Zahlungen der Agentur für Arbeit wie ALG I oder Kurzarbeitergeld, um Lohnfortzahlungen und Mutterschaftsgeld der Krankenkassen oder Entschädigungen aus dem Infektionsschutzgesetz, Zuschläge und Zulagen, Altersübergangsgeld oder Elterngeld.
Einkünfte aus dem Ausland sind betroffen, soweit sie nicht in Deutschland versteuert wurden oder wenn sie wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind.
Wie berechnet sich der Progressionsvorbehalt?
Die Berechnung des Steuersatzes für das Gesamteinkommen erfolgt schrittweise. Als Erstes wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dabei werden vom Bruttolohn die persönlichen Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen. Zu diesem Einkommen werden weitere Einkommen, z. B. Kurzarbeitergeld, hinzuaddiert. Die Summe dieser Einnahmen ergibt das sogenannte Steuersatz-Einkommen. Nun wird geschaut, wie hoch der Steuersatz auf dieses Einkommen ist und der prozentuale Anteil berechnet. Dieser Prozentsatz, der besondere Steuersatz, wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewandt, um die endgültige Steuerlast zu bestimmen.
Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf die gemeinsame Besteuerung von Ehegatten aus?
Bei zusammen veranlagten Ehegatten erfolgt die Steuerberechnung ebenfalls nach den oben genannten Schritten.
Müssen Steuern auch gezahlt werden, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt?
Ja, Einkommen, die unter der Freibetragsgrenze liegen, werden auch mit dem besonderen Steuersatz versteuert, soweit es weitere steuerfreie Einkommen vorliegen.
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