Firmen­wagen: 1%-Regel und Fahr­ten­buch verglei­chen

Häufig dürfen Firmen­wagen auch privat genutzt werden. Diese private Nutzung wird als geld­werter Vorteil bezeichnet und muss in der Einkom­men­steu­er­erklä­rung berück­sich­tigt werden. Unser Online-Rechner gibt Auskunft, wie sich die private Nutzung steu­er­lich auswirkt und ob die 1-%-Regel oder die Fahr­ten­buch­me­thode für Sie vorteil­hafter ist.

Firmen­wagen: Fragen und Antworten


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