Einkommensteuer berechnen
Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer vom Arbeitgeber berechnet, vom Bruttolohn abgezogen und gleich ans Finanzamt abgeführt. Komplizierter wird es, wenn Sie daneben noch weitere oder andere Einkünfte haben. Mit wenigen Eingaben können Sie mit unserem Einkommensteuerrechner Ihre voraussichtliche Steuerbelastung berechnen.
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Weitere InformationenEinkommensteuer : Fragen und Antworten
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Das Einkommen natürlicher Personen wird in Deutschland mit der Einkommensteuer besteuert. Als Bemessungsgrundlage wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Bei Personengesellschaften fällt keine Einkommensteuer an – auf ihren Gewinnanteil müssen Gesellschafter jedoch Einkommensteuer abführen.
Müssen alle Erwerbstätigen Einkommensteuer abführen?
Ja, die die Einkommensteuer fällt auf alle nicht ausdrücklich steuerbefreiten Einkommen an, soweit sie den sogenannten Grundfreibetrag übersteigen. Einkünfte, die den Grundfreibetrag übersteigen, werden je nach Höhe mit den gültigen Steuersätzen versteuert.
Welche Arten der Einkommensteuer gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Einkommensteuer, z. B. die Lohnsteuer, die für Einnahmen aus nicht¬selbstständiger Arbeit anfällt, die Abgeltungsteuer, die Bauabzugssteuer oder die Aufsichtsratssteuer.
Gibt es auch Einkünfte, für die keine Einkommensteuer anfällt?
Auf Kleinstjobs wie 450 Euro-Jobs oder vergleichbare Arbeitsverhältnisse wir keine Einkommensteuer erhoben, da diese vom Arbeitgeber entrichtet wird. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist nicht nötig. Soweit sie eine Höhe von 2.400 Euro pro Jahr nicht überschreiten, sind auch Einkünfte aus Tätigkeiten als Jugendleiter, Übungsleiter im Sportverein, Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, Betreuer oder ähnliches, steuerfrei.
Ist es sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen?
Ist eine Steuerrückzahlung zu erwarten, sollte eine Einkommensteuererklärung erstellt werden. Dies ist von Fall zu Fall verschieden, jedoch bei vielen Arbeitnehmern und Selbstständigen gegeben. Hat man z. B. nur wenige Monate im Jahr gearbeitet, dabei Lohnsteuer gezahlt, jedoch aufs Jahr gerechnet weniger als den Grundfreibetrag verdient, lohnt sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zumeist.
Bis wann muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
Soweit eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, ist diese für das vorherige Kalenderjahr bis zum bis zum 31. Mai einzureichen. Seit der Erklärung für 2018 hat sich diese Frist auf den 31. Juli verschoben. Bei Bedarf kann formlos eine Fristverlängerung beantragt werden. Wer freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchte, kann dies bis zu vier Jahre nach dem Ablauf des Steuerjahres tun. So kann die Steuererklärung für das Jahr 2017 bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit einer Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt?
Die Bearbeitungsdauer einer Einkommensteuererklärung schwankt stark und ist abhängig vom jeweiligen Finanzamt und dem Abgabedatum. Ende Mai werden z. B. sehr viele Steuererklärungen abgegeben, wodurch in dieser Zeit mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden kann. Die Bearbeitungszeit ist nicht rechtlich geregelt, wodurch auch kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht.
Wie ist die Einkommensteuer bei einem Todesfall geregelt?
Testamentsvollstrecker oder Erben müssen für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag für den Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung anfertigen, soweit dieser dazu verpflichtet war. Sollten nach dem Todestag Einkünfte angefallen sein, muss eine Feststellungserklärung angefertigt werden. Die darin gemeldeten Einkünfte werden vom Finanzamt dann auf die Erben aufgeteilt.
Wann wird ein Steuerberater benötigt?
Insbesondere bei höheren Verdiensten mit starker Steuerlast oder staatlichen Zulagen, kann es sich lohnen, die Einkommensteuererklärung von Steuerberatern erstellen zu lassen.
Welchen Anteil hat die Einkommensteuer am gesamten Steueraufkommen in Deutschland?
Die letzten Jahre wurde etwas mehr als ein Drittel aller Steuereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland über die Einkommensteuer erzielt. Die Einkommensteuer wird zwischen Gemeinde (15 %) und Bundesland (42,5 %) des Steuerpflichtigen und dem Bund (42,5 %) aufgeteilt.
Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?
Das zu versteuernde Einkommen ist die Basis für die persönliche Einkommensteuer. Soweit Ehepaare zusammen veranlagt werden, so ist die Summe der Einnahmen der Ehepartner anzugeben. Gestartet wird mit den Bruttoeinnahmen, also den Einnahmen ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben. Ausgaben, die für die Erzielung der Einkünftige nötig waren, dürfen davon abgezogen werden.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn oder Gehalt, brutto) | |
+ | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn eines Unternehmens) |
+ | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
+ | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler) |
+ | Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen oder Beteiligungsgewinne, wenn sie nicht der Abgeltungsteuer unterliegen) |
+ | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
= | Summe aller Einkünfte |
– | Altersentlastungsbetrag |
– | Freibeträge (auch Kinderfreibeträge) |
– | Anrechenbare Verluste aus Vorjahren |
– | Sonderausgaben |
– | Außergewöhnliche Belastungen |
= | zu versteuerndes Einkommen |
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