Einkommensteuer­ berechnen

Bei Arbeit­neh­mern wird die Einkom­men­steuer vom Arbeit­geber berechnet, vom Brut­to­lohn abge­zogen und gleich ans Finanzamt abge­führt. Kompli­zierter wird es, wenn Sie daneben noch weitere oder andere Einkünfte haben. Mit wenigen Eingaben können Sie mit unserem Einkom­men­steu­er­rechner Ihre voraus­sicht­liche Steu­er­be­las­tung berechnen.

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Weitere Infor­ma­tionen

Einkom­men­steuer : Fragen und Antworten

Wie wird das zu versteu­ernde Einkommen berechnet?

Das zu versteu­ernde Einkommen ist die Basis für die persön­liche Einkom­men­steuer. Soweit Ehepaare zusammen veran­lagt werden, so ist die Summe der Einnahmen der Ehepartner anzu­geben. Gestartet wird mit den Brut­to­ein­nahmen, also den Einnahmen ohne Abzug von Steuern oder Sozi­al­ab­gaben. Ausgaben, die für die Erzie­lung der Einkünf­tige nötig waren, dürfen davon abge­zogen werden.

Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit (Lohn oder Gehalt, brutto)
+Einkünfte aus Gewer­be­be­trieb (Gewinn eines Unter­neh­mens)
+Einkünfte aus Land- und Forst­wirt­schaft
+Einkünfte aus selbst­stän­diger Arbeit (z. B. Frei­be­rufler)
+Einkünfte aus Kapi­tal­ver­mögen (Zinsen oder Betei­li­gungs­ge­winne, wenn sie nicht der Abgel­tung­s­teuer unter­liegen)
+Einkünfte aus Vermie­tung und Verpach­tung
=Summe aller Einkünfte
Alters­ent­las­tungs­be­trag
Frei­be­träge (auch Kinder­frei­be­träge)
Anre­chen­bare Verluste aus Vorjahren
Sonder­aus­gaben
Außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen
=zu versteu­erndes Einkommen

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