
Die Rolle von Steuer- und Rechtsberatung bei der Nachfolgeplanung
Steuer- und Rechtsberatung für erfolgreiche Nachfolgeplanung: Professionelle Berater kennen die Gestaltungsmöglichkeiten und helfen, sie optimal zu nutzen.
Kaum eine andere Entscheidung ist so komplex und weitreichend wie die Nachfolgeplanung. Wie lassen sich das Unternehmen, die Nachfolger und der Erblasser bzw. Schenker absichern und rechtliche sowie steuerliche Risiken minimieren? Streitigkeiten unter den neuen Gesellschaftern sind zu erwarten, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden. Viele Unternehmer sind mit dieser Aufgabe überfordert und haben keinen Überblick darüber, welche Fragestellungen relevant sind. Wer hier nicht vorsichtig ist und umsichtig agiert, riskiert hohe Steuern, finanzielle Belastungen und rechtliche Auseinandersetzungen, die das Unternehmen, die Nachfolger und Mitarbeiter gefährden. Umso wichtiger ist eine Steuer- und Rechtsberatung, die den Nachfolgeprozess vorbereitet, begleitet und durch eine umfassende Expertise absichert.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei der Nachfolgeplanung gehören die Erbschafts- und die Schenkungssteuer ohne jeden Zweifel zu den wichtigsten Gestaltungsüberlegungen. Den Übergang der Vermögenswerte einer verstorbenen Person besteuert die Erbschaftssteuer. Die Erhebung der Schenkungssteuer hingegen erfolgt auf unentgeltliche Zuwendungen. Keine Nachfolgeplanung kommt daher aus ohne Überlegungen aus, wie das Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen ist und welche steuerlichen Belastungen dabei entstehen könnten. Eine strategische Steuer- und Rechtsberatung sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, um auf der einen Seite die finanziellen Belastungen zu minimieren und auf der anderen Seite einen reibungslosen Vermögensübergang zu ermöglichen.
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer bezieht sich nicht nur auf das Bargeld oder die Wertpapiere einer verstorbenen Person. Unternehmensbeteiligungen und Immobilien sowie andere Sachwerte sind ebenfalls betroffen. Es existieren jedoch verschiedene Freibeträge und Verschonungen, sodass die Steuerlast am Ende deutlich geringer ausfallen kann. Besonders wichtig sind hier die Freibeträge in Deutschland, etwa für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Letztere können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Bei Kindern sind es noch 400.000 Euro und bei Enkelkindern 200.000 Euro. Sollte das Erbe seinem Wert nach unterhalb dieser Beträge liegen, fällt keinerlei Erbschaftssteuer an. Für darüberliegende Beträge gelten dann unterschiedliche Steuersätze, die vom Verwandtschaftsverhältnis abhängen:
- Ehepartner, Kinder, Enkel: 7 % – 30 %
- Geschwister, Nichten, Neffen: 15 % – 43 %
- Nicht verwandte Erben: 30 % – 50 %
Bei der Weiterführung des Unternehmens durch den Erben ist eine Regelverschonung möglich, die eine 85-prozentige Steuerbefreiung vorsieht. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der Erbe das Unternehmen für mindestens fünf Jahre fortführt. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf das übertragene Betriebsvermögen. Möglich ist aber auch eine sogenannte Optionsverschonung, bei der die Steuerbefreiung sogar bei 100 Prozent liegt. Sie müssen den Betrieb dann jedoch mindestens sieben Jahre lang fortführen und es gelten noch einige weitere strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich ist die Regelverschonung flexibler, während die strengere Optionsverschonung eine Übertragung ohne steuerliche Belastungen ermöglicht.
Immobilien spielen bei der Nachfolgeplanung ebenfalls eine wichtige Rolle und auch hier ist die Erbschaftssteuer relevant. Es sind jedoch besondere steuerliche Erleichterungen zu berücksichtigen. So lassen sich selbst genutzte Immobilien steuerfrei übertragen, wenn der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in diesen mindestens zehn Jahre lang wohnen bleibt. Bei Kindern ist auch eine Steuerbefreiung möglich, wenn die Wohnfläche weniger als 200 Quadratmeter beträgt.
Schenkungssteuer
Eine der häufig gewählten Formen der Unternehmensnachfolge ist die Schenkung. Dabei erfolgt eine unentgeltliche Übertragung noch zu Lebzeiten. Bei der Nachfolgeregelung innerhalb der Familie ist das eine häufig gewählte Variante. Wenn hier eine kluge Gestaltung vorgenommen wird, sind erhebliche Steuereinsparungen möglich. Wie immer gilt, dass eine frühzeitige Planung und Zusammenarbeit mit Beratern sinnvoll sind.
Wann immer eine unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten stattfindet, greift die Schenkungssteuer. Davon sind auch Unternehmensanteile sowie Bargeld und Immobilien betroffen. Entscheidend ist der steuerlich relevante Wert des übertragenen Vermögens. Danach richtet es sich, wie viel Schenkungssteuer am Ende zu zahlen ist. Naturgemäß möchten die Nachfolger steuerliche Belastungen vermeiden und daher zum Beispiel die bestehenden Freibeträge ausnutzen. Die Betrachtung ist hier besonders einfach, weil die Freibeträge jenen bei der Erbschaftssteuer entsprechen. Damit gilt zum Beispiel für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner wiederum ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Auch die Steuersätze sind wieder identisch, weil sich diese ebenso wie bei der Erbschaftssteuer nach der Steuerklasse (in diesem Fall des Beschenkten) richten.
Bei der Schenkung ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die Belastung zu reduzieren:
Gestaffelte Schenkung: Die Verteilung der Schenkung auf mehrere Tranchen ist eine der beliebtesten Gestaltungen bei der Nachfolgeplanung. Der Grund dafür ist, dass sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen lassen. Größere Vermögenswerte in Form von Unternehmensanteilen oder Immobilien sollten Sie auf diese Weise schenken, um hohen steuerlichen Belastungen aus dem Weg zu gehen.
Steuerbefreiung: Vergleichbar mit der Erbschaftssteuer sind auch bei der Schenkungssteuer Verschonungsregelungen vorgesehen. Soll der Betrieb mindestens fünf Jahre lang durch den Beschenkten weitergeführt werden, ist eine Steuerbefreiung in Höhe von 85 Prozent möglich. Bei einer Weiterführung von mindestens sieben Jahren steigt der Prozentsatz auf 100.
Nießbrauchrecht: In diesem Fall findet die Schenkung zwar weiterhin statt, der Schenker behält sich aber das Nießbrauchrecht vor. Im Falle von Immobilien ist darunter zu verstehen, dass eine Nutzung durch den Schenker weiterhin möglich ist. Er könnte sie sogar vermieten. Im Falle von Unternehmensanteilen besteht der Vorteil, dass der Schenker weiterhin Erträge aus dem Unternehmen ziehen kann, auch wenn die Eigentumsrechte bereits an die Nachfolger übertragen wurden. Die Gestaltung der Stimmrechte und sonstigen Einflussmöglichkeiten sind flexibel. Diese können beim Schenker bleiben oder ebenfalls auf den Beschenkten übergehen.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
In Hinblick auf die gesellschaftsrechtliche Strukturierung ist bei der Nachfolgeplanung gleich eine ganze Reihe von wichtigen Entscheidungen zu treffen. Das Ziel besteht auch hier darin, wirtschaftliche und steuerliche Risiken zu minimieren und eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen:
Auswahl der Rechtsform
Bei der Nachfolge sind grundsätzliche Entscheidungen bezüglich der Rechtsform zu treffen. Hier kommen Personengesellschaften wie die GbR oder GmbH & Co. KG oder Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG als gesellschaftsrechtliche Konstruktionen infrage. Im Falle einer Personengesellschaft treten die Erben bzw. die Beschenkten automatisch in die Gesellschaft ein. Eine Regelung der Nachfolge im Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, weil die Gesellschaftsanteile zumeist an die persönliche Beteiligung am Unternehmen gebunden sind. Bei Kapitalgesellschaften hingegen fällt die Übertragung der Gesellschaftsanteile leichter. Zudem bietet der Gesellschaftsvertrag viele Möglichkeiten für die Sicherung der Kontrolle über den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung hinaus. Hier kommen zum Beispiel Stimmrechtsregelungen in den Sinn.
Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Wenn Sie verhindern möchten, dass ungewollte Personen Unternehmensanteile erben, sollte eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine der wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Möglich ist es etwa, eine Eintrittsklausel zu berücksichtigen. Damit können Sie bestimmen, dass im Erbfall zum Beispiel der Ehepartner automatisch in den Rang eines Gesellschafters aufsteigt. Möglich sind auch Fortsetzungsklauseln, die bestimmen, dass die Gesellschaft im Todesfall eines Gesellschafters fortzuführen und nicht etwa aufzulösen ist. Damit können Sie auch festlegen, dass für die Nachfolge nur bestimmte Personen infrage kommen. Ebenfalls nützlich sind Nachfolgeklauseln mit Abfindungsregelungen. Die Erben erhalten dann eine Abfindung, statt Gesellschafter zu werden. Damit lassen sich unerwünschte Gesellschafter ohne Bezug zum Unternehmen verhindern. Sinnvoll ist häufig auch ein Zustimmungsvorbehalt. Die Erben oder Beschenkten können dann nicht ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter Unternehmensanteile veräußern.
Gründung einer Familiengesellschaft
Wenn die Nachfolgeregelung innerhalb der Familie stattfinden soll und eine steuerlich möglichst vorteilhafte Lösung das Ziel ist, lohnt sich ein Blick auf eine sogenannte Familien-GmbH. In diese lassen sich die Familienmitglieder als Gesellschafter aufnehmen, die Übertragung der Unternehmensanteile erfolgt schrittweise. Die erfahrene Generation übt in der Rolle der Unternehmensführung die Kontrolle über Stimmrechtsregelungen aus. Und ein Vermögensschutz ist auch gegeben, weil sich die Anteile nicht so leicht an Dritte veräußern lassen.
Gründung einer Stiftung
Sie können ein Unternehmen auch über eine Stiftung dauerhaft im Familienbesitz halten. Bei dieser Lösung sind weder der Verkauf noch die Vererbung von Anteilen durch die Erben möglich. Außerdem lassen sich Gewinne ausschütten, ohne dass die Erben direkten Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben können. Bei diesem Modell übernimmt nämlich die Stiftung die Unternehmensanteile. Eine langfristige Fortführung des Betriebs im Sinne des Gründers ist damit möglich.
Wie frühzeitige Beratung Fehler verhindert
Aufgrund der hohen Komplexität des Nachfolgeprozesses erscheint es als sinnvoll, auf die Expertise externer Berater zurückzugreifen. Planungsfehler können zu hohen Kosten und unnötigen steuerlichen Belastungen führen. Rechtliche Streitigkeiten gefährden den zukünftigen Erfolg der Firma und sogar deren Existenz. Um die Risiken im Zusammenhang mit der Nachfolge zu minimieren und hohe Steuerlasten zu vermeiden, ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Rechtsanwälten daher häufig unerlässlich.
Wenn Sie die Unternehmensnachfolge sichern und zum Beispiel einen reibungslosen Generationenwechsel gewährleisten möchten, sollten Sie sich um die Regelungen so früh wie möglich kümmern und Berater einbeziehen. Das bietet Ihnen eine ganze Reihe von Vorteilen:
Nutzung staatlicher Förderungen: Eventuell sind staatliche Förderungen für Unternehmensnachfolger verfügbar zum Beispiel in Form zinsgünstiger Kredite oder der Kostenübernahme für Beratungen. Spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater können Ihnen dabei helfen, hier das volle Potenzial auszuschöpfen.
Ausnutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten: Mit Familiengesellschaften und einer stufenweisen Übergabe von Unternehmensanteilen sind häufig erhebliche Steuereinsparungen möglich. Ein Steuerberater klärt auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Diese können sehr komplex sein und lassen sich häufig ohne eine externe Beratung kaum sinnvoll nutzen. Hier lohnt es sich, so frühzeitig wie möglich den Kontakt zu einem Steuerberater herzustellen, der alle Optionen mit einem durchgehen kann.
Langfristige Steueroptimierung: Die steuerlichen Herausforderungen enden nicht mit der Übergabe des Unternehmens. Viele Steuerberater bieten daher ein Generationenmanagement an und entwickeln eine langfristige Strategie für die Steueroptimierung. Damit lässt sich das Vermögen häufig über die Generationen hinweg deutlich besser erhalten.
Finanzielle Absicherung: Bei der Nachfolgeregelung geht es nicht nur um das Unternehmen. Die finanzielle Zukunft des Erblassers oder Schenkers ist ebenfalls abzusichern. Eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung klärt darüber auf, wie dank Nießbrauchrecht, gestaffelter Schenkung mit Rückforderungsrecht oder mit einer Leibrente bzw. Versorgungsvereinbarung eine frühzeitige Übertragung der Anteile möglich ist, ohne die eigene Versorgung zu gefährden.
Schutz vor Rechtsstreitigkeiten
Streitigkeiten unter Erben oder Gesellschaftern sind vorprogrammiert, wenn Sie keine Nachfolgeregelungen treffen oder diese unklar sind. Fehlt zum Beispiel ein Testament oder enthält dieses Fehler, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist aber eventuell nicht in Ihrem Sinne und es kommt zu einer Aufteilung des Erbes, die die Unternehmensfortführung belastet. Erben können in Familienunternehmen schnell zu Gesellschaftern aufsteigen, auch wenn keine Eignung für diese Aufgabe vorliegt. Ein Berater kann dabei helfen, hier Fehler im Gesellschaftsvertrag zu vermeiden und die richtigen Regelungen zu treffen. Ein typisches Beispiel ist ein Unternehmer mit mehreren Kindern, von denen aber nur eines im Betrieb tätig ist. Ohne Testament erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Es kommt zu einer Aufteilung und eventuell Streitigkeiten darüber, wer die Unternehmensführung übernehmen soll. Es sind daher rechtzeitig entsprechende Nachfolgeklauseln in einem Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, um solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Und dafür bedarf es einer eingehenden Beratung.
Nichtnutzung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen
Die steuerlichen Belastungen im Erb- oder Schenkungsfall können hoch sein. Es existiert aber auch eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen bzw. Steuerbefreiungen, die ein Unternehmen nutzen kann. Besonders wichtig sind zum Beispiel die Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen. In manchen Fällen sind die zu zahlenden Steuerbeträge so hoch, dass sich die Erben zu einem Verkauf gezwungen sehen. Ein Berater kann hier alle Optionen aufzeigen und dabei helfen, durch eine strategische Planung zu hohe Steuerlasten zu vermeiden. Denken Sie auch daran, dass sich alle gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich schnell ändern können. Steuerberater und Rechtsanwälte sind hier mit ihrem Wissen auf dem aktuellen Stand und können daher auch bereits fertige Verträge einer gründlichen Prüfung unterziehen und eventuell notwendige Anpassungen vornehmen.
Fazit
Wer einen reibungslosen Übergang seines Unternehmens gewährleisten möchte, darf auf eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung nicht verzichten. Die Komplexität des Themas ist zu hoch, um alle aufkommenden Fragen kompetent beantworten zu können, ohne dabei auf externe Expertise zurückzugreifen. Wer sich mit rechtlichen und steuerlichen Fragen nicht auskennt und Überlegungen zur Nachfolge vielleicht auch aus verständlichen emotionalen Gründen hinausschiebt, kann keine effektive Strategie entwickeln und gefährdet damit den Übergang. Hohe Steuerbelastungen, Liquiditätsprobleme oder rechtliche Streitigkeiten können die Folge sein. Eventuell gerät sogar die Unternehmensnachfolge insgesamt in Gefahr, weil die Firma aufgeteilt, verkauft oder im schlimmsten Fall liquidiert werden muss. Sichern Sie sich also rechtzeitig erfahrene Steuerberater und Anwälte als Partner. Sie helfen bei der Umgehung typischer Fallstricke und entwickeln eine optimale Übergangsstrategie.
Eine professionelle Beratung ist damit die Voraussetzung für eine geordnete und wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgeregelung.
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