Betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt sich immer
Durch betriebliches Gesundheitsmanagement senken Konzerne die Fehlzeiten der Mitarbeiter. Mit dem richtigen Konzept schaffen das auch kleinere Firmen. Dies erfordert enge Kooperation mit den Krankenkassen – und Rücksprache mit Steuerberater sowie Anwalt.
Text: Midia Nuri
eilen ist gut, Vorsorgen ist besser. Mit speziellen Angeboten ermuntern viele Krankenkassen darum Unternehmer, etwas für die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu tun. So kann der Chef bei zahlreichen Krankenkassen für dort Versicherte beispielsweise Unterstützung für Kurse oder Beratungsgespräche erhalten. Es gibt auch die Möglichkeit, etwa mit einer zusätzlichen Brille etwas für die Gesundheit der Mitarbeiter zu tun. Oder Absprachen für eine gut organisierte betriebliche Wiedereingliederung nach einer krankheitsbedingten Auszeit zu treffen. Firmenchefs, die hierbei intensiv mit Krankenkassen zusammenarbeiten, tun nicht nur etwas für die physische oder psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten. Sie stärken so auch die finanzielle Gesundheit ihres Unternehmens. Denn betriebliches Gesundheitsmanagement hilft dabei, Kosten zu sparen und die Leistungskraft der Mitarbeiter zu erhöhen. Unternehmer sollten klären, was sachgerecht sowie auch steuerlich und sozialrechtlich sinnvoll oder nötig ist.
Gesundheitsmanagement? Fehlzeiten kosten mehr!
Krankheitsbedingte Ausfälle ihrer Mitarbeiter kosten deutsche Unternehmen eine Stange Geld. 2017 zahlten die Firmenchefs schätzungsweise 53 Milliarden Euro an Lohnfortzahlung für kranke Mitarbeiter. Im Jahr 2006 waren es nur gut 25 Milliarden Euro. Natürlich spielt bei der Zunahme auch eine Rolle, dass es mehr Beschäftigte gibt und die Gehälter gestiegen sind. Wesentlich für diese Entwicklung ist allerdings der seit einigen Jahren steigende Krankenstand. Und gegen den lässt sich durch gutes betriebliches Gesundheitsmanagement etwas tun. Das gilt nicht nur für Konzerne. Kleinere Firmen können davon ebenfalls profitieren. Und gerade solche Firmen hätten ein betriebliches Gesundheitsmanagement oft auch besonders nötig. Denn bei ihnen ist die Zahl der Fehltage relativ hoch, wie der BKK-Gesundheitsreport feststellt. Konzernen mit ihren häufig ausgefeilten Programmen für Gesundheitsmanagement ist es dagegen gelungen, die Fehlzeiten zu reduzieren.
Fehlzeiten mit betrieblichem Gesundheitsmanagement senken
Die gute Nachricht: Unternehmer können durch ein sinnvolles betriebliches Gesundheitsmanagement die Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter verkürzen. Prävention wirkt, das ist wissenschaftlich erwiesen. Die Zahlen sind deutlich: In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten lässt sich die Hälfte der Fehltage auf Langzeiterkrankungen zurückführen. In größeren Betrieben ist dieser Anteil aufgrund umfassender Angebote für Prävention und Wiedereingliederung um zehn Prozentpunkte niedriger. Die dort häufig sehr umfassenden Angebote mit verschiedensten Präventionsmaßnahmen lohnen sich also. Betriebliches Gesundheitsmanagement dient damit nicht nur der Mitarbeiterwerbung und -bindung. In den Personalabteilungen hat sich längst herumgesprochen, dass sich Ausgaben selbst für üppige Präventionsangebote rechnen. Denn diese Kosten liegen immer noch unter denen der sonst durch Krankheit verursachten, unvermeidlichen Fehltage.
Gesundheitsmanagement: Diese Pflichten haben Arbeitgeber
Zumindest teilweise ist betriebliches Gesundheitsmanagement für Arbeitgeber jedoch nicht nur Eigennutz, gepaart mit sozialem Gemeinsinn, sondern gesetzliche Pflicht. Einem langzeiterkrankten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber nämlich Maßnahmen zur betrieblichen Eingliederung anbieten. Das Wichtigste zu diesem Thema hat die Techniker Krankenkasse übersichtlich zusammengestellt. Erkrankt jemand länger, müssen Unternehmer im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements klären, wie sie ein für ihn gesundheitsfreundliches Arbeitsumfeld schaffen können. Kehrt der Beschäftigte nach längerer Erkrankung an seinen Arbeitsplatz zurück, geht dies im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung auch schrittweise. Zu weiteren flankierenden Maßnahmen können Veränderungen an Abläufen oder im Arbeitsplatzumfeld gehören, etwa nach einem Bandscheibenvorfall. Oder der Betroffene erhält neue Aufgaben. Praktische Handreichungen für die Eingliederung erkrankter Mitarbeiter finden Unternehmer bei den Integrationsämtern. Berufsgenossenschaften und Krankenkassen stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Unternehmer sollten zudem natürlich Detailfragen aus Arbeits-, Steuer- oder auch Datenschutzrecht mit Anwalt oder Steuerberater klären.
Psychische Gesundheitsrisiken nicht vergessen
Auch bei der Gefährdungsbeurteilung können neben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Krankenkassen helfen. Das
ist mit Blick auf die Prävention sehr sinnvoll. Denn es geht ja nicht nur beispielsweise um die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Gerade die psychische Gefährdungsbeurteilung bildet oft eine gute Basis für die Entwicklung wirkungsvoller Präventionsangebote. Auch zu der sind Arbeitgeber inzwischen verpflichtet. Allerdings dürften kleine und mittelgroße Betriebe dazu ohne externe Unterstützung kaum in der Lage sein. Allein in Deutschland gibt es laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) derzeit 90 unterschiedliche Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Daher ist Hilfe durch einen Dienstleister hier besonders sinnvoll.
Betriebliches Gesundheitsmanagement erfordert Prävention
Wie heißt es im Fußball so schön: „Nach der Reha ist vor der Reha“. Damit das nicht im Unternehmen passiert, sollten sich Firmenchefs bei ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement vor allem auf die Prävention konzentrieren. Denn Vorsorgen ist bekanntlich besser als Heilen. Das gilt für gesunde Mitarbeiter natürlich ebenso wie für bereits früher einmal Erkrankte. Mindestens 300 Millionen Euro jährlich sollen Kranken- und Pflegekassen für Gesundheitsförderung unter anderem in Betrieben sowie Schulen und anderen Einrichtungen aufwenden. Für Unternehmer ein weiterer Grund, den Mitarbeitern ein Präventionsangebot zu machen. Großes Eigeninteresse an gesunden Beschäftigten haben sie ja sowieso, jetzt wird das Engagement auch finanziell besser unterstützt. „Gesund leben und arbeiten“ betrachtet die Bundesregierung als eines der Handlungsfelder, für die Maßnahmen anstehen, berichtet die „Ärztezeitung“.
Krankenkassen bieten Kurse für das Gesundheitsmanagement
Das zum Jahresbeginn 2016 überarbeitete – über mehrere Gesetzestexte verstreute – Präventionsgesetz sieht neben diversen Maßnahmen wie etwa Schutzimpfungen unter anderem auch vor, dass die Kassen zwei Euro pro Versicherten für betriebliche Prävention ausgeben. Das sollten Unternehmer für ihr betriebliches Gesundheitsmanagement nutzen. Zur besseren Vernetzung verschiedener Maßnahmen rund um die Prävention hat die Bundesregierung Koordinierungsstellen eingerichtet, die kassenübergreifend beraten sollen. Unternehmer können auch eine Krankenkasse ansprechen, um sich nach Präventionsmöglichkeiten vor Ort zu erkundigen. Entweder eine Kasse, in der die meisten Mitarbeiter versichert sind, oder eine Kasse vor Ort, die sich stark mit Angeboten engagiert. Möglicherweise bieten die bereits etwas Passendes an oder helfen Unternehmern, Angebote für ihre Mitarbeiter zu organisieren.
Auch für gute Angebote braucht es nicht viel
Die vernünftige, umfassende gesundheitliche Prävention muss nicht viel kosten. Weder sind Fitnessräume nötig, noch Inhouse-Entspannungsangebote oder ein angestellter Betriebsarzt – das wäre in Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern unrealistisch. Aber auch Inhaber kleiner Betriebe können ihren Mitarbeitern steuerbegünstigt den Kurs in Rückengymnastik, das Anti-Stress-Training, die Ernährungsberatung, den Yogakurs bezahlen. Bis zu 500 Euro pro Kopf und Jahr dürfen für betriebliche Gesundheitsförderung angesetzt werden, unter Umständen sogar mehr. Und wenn sich mehrere Unternehmen einer Region zusammentun, können sie für die Belegschaften ein Präventionsprogramm von einem Dienstleister zusammenstellen lassen. Ihre Mitarbeiter können entsprechende Beratungen und Kurse auf freiwilliger Basis in der Mittagspause oder nach Dienstschluss besuchen. Falls es dafür keinen Platz in der Firma gibt, lassen sich Räume im Gemeindehaus, in einer Kindertagesstätte oder beim Sportverein anmieten. Überhaupt empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit Vereinen, Innungen, Kammern oder Landschaftsverbänden vor Ort. Es gibt viele Möglichkeiten. Unternehmer sollten sich umhören und das mit ihren Mitarbeitern besprechen.
Palette reicht von Yogakurs bis Raucherentwöhnung
Das Angebot an Präventionskursen für attraktives und sinnvolles betriebliches Gesundheitsmanagement ist breit: Rückenschule, Augenschule, Raucherentwöhnungskurse, Yoga, Qigong oder auch progressive Muskelentspannung – all dies sind von den Krankenkassen anerkannte Möglichkeiten. Unternehmer können vieles anbieten, allgemein wie auch speziell mit Blick auf Suchterkrankungen oder auf psychische Erkrankungen wie die hierzulande zunehmende Depression. Manchmal ist die beste Prävention aber auch einfach das gute alte Nachhauseschicken eines kranken Mitarbeiters. Wie sinnvoll Prävention ist, erklärt sich aus den Gründen für Langzeiterkrankungen: Muskel- und Skeletterkrankungen wie Rückenleiden sowie psychische Störungen sind dem BKK-Report zufolge die häufigsten Ursachen. Diese beiden Krankheiten verursachen mehr als jeden zweiten Krankengeldtag – und sie lassen sich relativ gut mit Präventionskonzepten verhindern.
Vorsorge ist für die Mitarbeiter steuerbegünstigt
Bieten Unternehmer ihren Mitarbeitern im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements einen Präventionskurs an, ist das steuerbegünstigt: Sie können Gesundheitsfördermaßnahmen wie etwa Kurse als Personalkosten geltend machen und natürlich auch die Vorsteuer ziehen. Mit dem Steuerberater klären Unternehmer die Details. Und für den Mitarbeiter ist so eine Zuwendung bis zu einer Höhe von 500 Euro jährlich lohnsteuer- und abgabenfrei. Da ist sicher einiges an Yoga, Taijiquan, Rücken- oder Sehschule drin. Ideen finden Unternehmer beim Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung. Eine Möglichkeit für die Mitarbeiter findet sich in dem bunten Strauß an Möglichkeiten allemal.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg