Pensionsrückstellung – stabile Konstruktionen gefragt
Durch anhaltende Niedrigzinsen und das neue Bilanzrecht belasten Pensionszusagen für Geschäftsführer in vielen Betrieben zunehmend die Bilanz. Nur mit individuellen Lösungen lässt sich das Problem stetig steigender Rückstellungen entschärfen.
Text: Eva Müller-
auberManchmal ist rasches Handeln bares Geld wert. Das erfuhr Martin Beham, als er 2013 wie jedes Jahr mit dem Steuerberater die Bilanz analysierte. Dabei ging es auch um seine Altersabsicherung über den Betrieb und die damit verbundenen Pensionsrückstellungen. „Er riet mir, meine Direktzusage zu überprüfen“, erinnert sich der geschäftsführende Gesellschafter der A&B GmbH im oberbayerischen Taching. Die Reaktion des Versicherers, bei dem die Firma eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hatte, um mit Eintritt des Versorgungsfalls über die notwendige Liquidität zu verfügen: „Mein Betrieb sollte kurzfristig 300.000 Euro nachschieben, damit die Ausfinanzierung garantiert ist.“
Problem der Ausfinanzierung
Wegen anhaltend niedriger Zinsen bringen Lebensversicherungen, über die viele Direktzusagen abgesichert sind, nicht mehr die zur Vollausfinanzierung erforderlichen Renditen. Mit Abschluss einer Direkt- oder Pensionszusage – dem bei Geschäftsführern sehr verbreiteten Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – verpflichtet sich jedoch das Unternehmen, im Versorgungsfall unmittelbar die vereinbarte Leistung zu zahlen. Das bringt vor allem geschäftsführende Gesellschafter in die Bredouille, die bei ihrer Altersvorsorge zum Großteil auf diese Direktzusage bauen: Entweder nehmen sie in Kauf, dass ihre Firma durch die Ausfinanzierung der bAV in finanzielle Nöte geraten könnte, oder sie bekommen weniger Geld.
Verschärft und sichtbar wird das Problem niedriger Zinsen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). „Seit 1. Januar 2010 müssen Betriebe die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz mit einem Zins abzinsen, der sich an der tatsächlichen Marktentwicklung orientiert“, erklärt Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH in Düsseldorf. „Ein sinkender Zinssatz wie derzeit führt zu höheren Rückstellungen in der Bilanz“, so der promovierte Mathematiker. Das kann sich negativ auf die Eigenkapitalquote sowie die Kreditwürdigkeit auswirken und Investitionen erschweren.
Individuelle Lösungen gefragt
Dies wollte Beham unbedingt verhindern. Doch statt die geforderte Summe nachzuschieben, suchte der Unternehmer mit seinem Steuerberater sowie einem bAV-Spezialisten und einem Anwalt rasch eine individuelle Lösung, die seine persönlichen Ansprüche wahrt, ohne den Betrieb über Gebühr zu belasten. Den alten Vertrag ließ er wegen guter Konditionen weiterlaufen, ergänzte ihn aber durch ein Investmentfonds-Produkt eines ausländischen Versicherers, das bessere Renditen erzielen kann, weil es mehr Aktien enthalten darf als Produkte deutscher Anbieter.
Monatlich zahlt die Firma nun rund 500 Euro mehr für Behams Direktzusage. Die zusätzlichen 120.000 Euro dafür muss sie aber erst ab seinem 85. Geburtstag zur Verfügung stellen. Parallel dazu reduzierte sie die Rückstellungen: Bereits erdiente Ansprüche fror sie ein, künftige löste sie auf. „Die mussten zwar als Gewinn versteuert werden, aber das war das kleinere Übel, zumal sie sich im Rahmen der Gesetzgebung mit Verlusten verrechnen ließen“, kommentiert Beham die Lösung.
Unternehmer müssen handeln
Laut Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) in Berlin könnten auf Firmen, die rückstellungsfinanzierte Direktzusagen gegeben haben, durch die niedrigen Zinsen und das geltende Bilanzrecht bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich bis zu 45 Milliarden Euro zukommen. Dies lässt Forderungen nach einer Anpassung der Regeln laut werden. Auch die Politik hat das Problem erkannt. Als Lösung im Gespräch sind unter anderem Änderungen an der handelsbilanzrechtlichen Findung des zu bildenden Zinssatzes zur Bestimmung der erforderlichen Pensionsrückstellungen. Darauf sollte aber kein Betroffener warten, zumal das keine umfassende Lösung der Probleme wäre. „Unternehmer müssen handeln“, so Gerhard Regnery von Dr. Eich, Jakob & Partner Koblenz, langjähriger Dozent für die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sowie Referent unter anderem zur bAV. „Das Thema ist komplex und kompliziert“, betont er. „Jeder Firmenchef sollte, um die für sein Unternehmen passende Lösung zu finden, die Hilfe eines bAV-Beraters sowie seines Steuerberaters und mitunter auch die eines Anwalts in Anspruch nehmen, der die juristischen Feinheiten klärt.“
Verringern ließen sich die Rückstellungen beispielsweise durch eine andere Art der Rückdeckung, etwa über Investmentfonds. Fehlen dem Unternehmen die finanziellen Ressourcen, kann der Gesellschafter-Geschäftsführer auch auf den Future Service verzichten, also den noch nicht erdienten Teil seiner Anwartschaft. Leitlinien dazu hat das Bundesfinanzministerium 2012 vorgegeben. Beim richtig gestalteten Verzicht sind steuerliche Folgen – verdeckte Einlage beziehungsweise Lohnzufluss – demnach nicht mehr zu befürchten. „Nur auf das steuerliche Ergebnis der GmbH wirkt sich die Herabsetzung der Pensionszusage im Wirtschaftsjahr des Verzichts aus“, erklärt Regnery. „Allerdings muss der Begünstigte sich den Verzicht auf seine bAV leisten können.“
Externe Anbieter können helfen
Interessant kann es auch sein, Pensionszusagen an externe Anbieter wie eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds auszulagern. „Weil aber externe Träger mit deutlich vorsichtigeren Rechnungsgrundlagen kalkulieren und einen erheblichen Aufschlag berechnen, bedarf dies ausreichender Liquidität“, warnt Longial-Chef Kolvenbach. Gleiches gilt für die Nachfinanzierung der Zusage. Außerdem ist es unter Umständen möglich, von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Direktzusagen umzusteigen. Dies hat den Vorteil, dass sich die Planungssicherheit des Unternehmens erhöht, meint Kolvenbach.
Alternativen, um eine zusätzliche Belastung des Betriebs durch Rückstellungen oder steigende Zahlungen für Pensionszusagen im Rahmen zu halten, gibt es also genug. Ein Firmenchef muss dafür nur so schnell und konsequent handeln wie A&B-Geschäftsführer Beham.
Kostenkontrolle
So steuern Sie bei steigenden Pensionsrückstellungen gegen
Individuelle Lösung: Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es kein Patentrezept. Der Firmenchef muss mit dem Steuerberater sowie einem unabhängigen bAV-Experten eine passende Lösung erarbeiten. Ein versierter Anwalt hilft, die Verträge juristisch wasserdicht zu formulieren.
Bilanzierungsspielraum: Rechenzins und biometrische Rechnungsgrundlagen sind fix, die Trendannahmen zur Entwicklung von Gehalt und Renten nicht. Wird etwa der spätere Beginn der gesetzlichen Rente in der Bilanz abgebildet, verteilen sich die Rückstellungen über längere Zeit.
Neuzusagen: Nach wie vor lohnt die Direktzusage für GmbH-Geschäftsführer. Bei Neuzusagen bietet sich aber das Defined-Contribution-Modell an. Im Gegensatz zur leistungsorientierten Zusage garantiert das Unternehmen hier nur die Höhe des Beitrags zur Betriebsrente.
Überprüfung: In der Handelsbilanz werden die Parameter für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen jährlich überprüft. Firmenchefs sollten die bAV mit ihren Beratern ebenfalls einmal jährlich genauer unter die Lupe nehmen, um sie gegebenenfalls anzupassen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg, Ausgabe 01/2016