20. November 2012

Patent- und Marken­schutz: florieren in der Nische

Inno­va­tive Mittel­ständler können ihre Erfin­dungen und ihren guten Namen in Deutsch­land oder Europa vertei­digen. Patent- und Marken­an­wälte lotsen sie durch den Büro­kra­tie­dschungel.

Autor: Monika Hofmann

Schutz­rechte hält Peter Brandes für wichtig. „Der Wett­be­werb nimmt zu, also müssen wir uns gegen Nach­ahmer wappnen“, sagt der Inhaber der EBI – Elektro Befes­ti­gungs­technik in Ilsede bei Braun­schweig. Seine Erfin­dung, eine Kunst­stoff­schelle in Omega­form, hat er trotz des damit verbun­denen Aufwands auf deut­scher und euro­päi­scher Ebene paten­tieren lassen. Mit ihr lassen sich Kabel schnell und sicher befes­tigen. Hand­werker müssen die Omega­schelle nur auf die Leitung stecken und in die Mauernut drücken. „Beim Altbau­sa­nieren halbiert sich der Zeit­auf­wand zum Fixieren der Leitungen“, so Brandes. Um heraus­zu­finden, ob es einen Markt für seine Schelle gibt, wandte sich Brandes ans Erfin­der­zen­trum Nord­deutsch­land. Nach der Patent­re­cherche meinten die Experten, dass ein Schutz sinn­voll sei. Weiterer Plus­punkt: Die Paten­tie­rung machte die Omega­schelle bekannter. Heute zählt sogar der Spezia­list für Montage- und Befes­ti­gungs­ma­te­rial Würth zu den Kunden.

Schutz­recht Dritter achten. Peter Brandes ist kein Einzel­fall. „Kleine Firmen entwi­ckeln oft Inno­va­tionen und sind Markt­führer in
ihrer Nische“, weiß Markus Hössle, Vorstand der Patent­an­walts­kammer in München. Patent­an­wälte helfen in einer Zeit offener Grenzen und leichter Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung, Nischen durch Patente, Gebrauchs­muster oder Marken zu schützen. „Das Risiko wächst, dass andere unge­recht­fer­tigt Know-how von Mittel­ständ­lern nutzen“, so Hössle. Zugleich wird es wich­tiger, selbst keine Schutz­rechte zu verletzen und Klagen zu riskieren. „Firmen­chefs sollten gezielte Patent- und Marken­re­cher­chen betreiben, um zu sondieren, welche ähnli­chen Produkte und Leis­tungen es gibt.“ Bei Schutz­rechts­ver­stößen drohen teure Folgen. Der Rech­tee­in­haber kann den Verkauf verbieten lassen und Scha­den­er­satz bean­spru­chen. Wer erst jetzt über eine Lizenz verhan­delt, befindet sich in einer viel schwä­cheren Posi­tion als bei Gesprä­chen direkt nach einer sorg­fäl­tigen Patent­re­cherche.

Oft ist die Frage, für welche Inno­va­tion, Region und Marke welcher Schutz gelten soll. „Die Patent- und Marken­stra­tegie muss sich an der Unter­neh­mens­stra­tegie orien­tieren und ist Chef­sache“, sagt Niko­laus Thumm, Chef­ökonom des Euro­päi­schen Patent­amtes (EPA) in München. Oft lassen Mittel­ständler ihre Produkte in bis zu vier Ländern schützen, wo sie sich gegen Wett­be­werber absi­chern wollen. Bis ein Patent greift, ist in Deutsch­land mit zwei bis drei Jahren und Amts­ge­bühren sowie Anwalts­kosten von rund 6.000 Euro zu rechnen. Soll der Schutz in weiteren Ländern gelten, kommen Mehr­aus­gaben für Jahres­ge­bühren oder Über­set­zungen hinzu. Bean­tragt werden kann ein Strauß einzelner natio­naler Patente, aber auch ein Bündel­pa­tent für Europa beim EPA. Um den rich­tigen Weg zu finden, sollte der Firmen­chef früh­zeitig eine Patent­re­cherche starten und die Patent­stra­tegie konkre­ti­sieren. „So lassen sich die Kosten beschränken“, sagt Thumm.

Viele Mittel­ständler bieten bereits Patente auf euro­päi­scher Ebene an. Künftig wird das durch einen einheit­li­chen Rechts­titel für alle EU-Länder einfa­cher. 2014 könnte es erste gemein­schaft­liche Patente geben. Eine schlanke, schnelle und kosten­güns­tige Vari­ante ist bis dahin der Schutz tech­ni­scher Erfin­dungen als Gebrauchs­muster. Er gilt gleich nach Anmel­dung. „Erst bei Verlet­zungen wird geprüft, ob es inhalt­lich gerecht­fer­tigt ist“, erklärt Markus Hössle. Aller­dings gilt das Gebrauchs­muster nicht in allen EU-Ländern.

Eigene Marken anmelden. Anmelden kann jeder Unter­nehmer auch Marken. In der EU gilt ein einheit­li­ches Verfahren, der Anmelder erhält die Gemein­schafts­marke. Ihre Kosten halten sich in Grenzen. Schützen lassen sich Zahlen, Buch­staben, Wörter, Abbil­dungen, Farben und Töne, die unver­wech­selbar für Produkte oder Dienst­leis­tungen stehen. Marken lassen sich unbe­grenzt verlän­gern und werden erst gelöscht, wenn die Verlän­ge­rungs­ge­bühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird. Markus Hössle empfiehlt, diese Möglich­keit unbe­dingt zu nutzen: „Mit Marken wird stets Qualität asso­zi­iert, eine einge­tra­gene Marke kann also den Weg zum Kunden ebnen.“

Infor­ma­ti­ons­quellen

Hier finden Sie weiter­ge­hende Details


www.dpma.de:
Das Deut­sche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet Infor­ma­tionen, Down­loads und Links zum Thema Patent- und Marken­schutz. Hier lassen sich auch Schutz­rechte online anmelden.
www.epo.org:
Die Paten­tie­rung auf euro­päi­scher Ebene erklärt das Euro­päi­sche Patentamt (EPA). Hier können Leit­fäden herun­ter­ge­laden und Online-Anträge gestellt werden.
www.depatis.de:
Für umfas­sende Patent­re­cher­chen gibt es die Daten­bank des DPMA.

So helfen Ihnen der Steuer­berater und der Anwalt

Patente, Lizenzen und Marken­rechte gehören wie das Know-how eines Unter­neh­mens zum imma­te­ri­ellen Anla­ge­ver­mögen. Fragen Sie Ihren Steuer­berater, was bilan­ziert werden darf und welche steu­er­li­chen Auswir­kungen das für Ihre Firma hat. Lassen Sie sich außerdem in jeder Projekt­phase von einem Patent­an­walt beraten.

Quelle: TRIALOG, Das Unter­neh­mer­ma­gazin Ihrer Berater und der DATEV, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg, Ausgabe 12/2012