Finanzielle Förderung für die Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen
Bund und Länder fördern kleine und mittlere Unternehmen durch die diversen Förderprogramme. Für Existenzgründer sowie Unternehmen gibt es aktuell alleine in Niedersachsen über 270 Förderprogramme.
Die Förderprogramme haben immer einen klaren Regelungsgehalt. Eine Förderung ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Rechts-, Versicherung- oder Steuerfragen im Vordergrund stehen. Die Maßnahmen dürfen zudem in der Regel nicht mit anderen Fördermitteln finanziert werden.
Potentielle Gründer werden insbesondere bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen unterstützt. Es geht dabei in der Regel um die Beurteilung der Konkurrenz- und Tragfähigkeit des Konzeptes sowie die wirtschaftliche Planung. Die Gründer sollen auch bei den Formalitäten unterstützt werden. In Niedersachsen werden Existenzgründer z. B. das Programm „Gründungscoaching Niedersachsen (Vorgründung)“ gefördert.
Ziel der Förderung ist die begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Dazu gehören Analysen zur Chancen- und Risikobewertung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit des Gründungskonzeptes sowie zur Gründerpersönlichkeit.
Das Förderprogramm unterscheidet zwischen zwei Zielgebieten. Das Zielgebiet „Konvergenz“ besteht aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen und Verden. Das übrige Landesgebiet wird als Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ bezeichnet.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben je Tagewerk im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und bis zu 75% im Zielgebiet Konvergenz. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Tagewerk dürfen maximal 800 EUR betragen. Bei Beratungen über Unternehmensübernahmen, Existenz- und Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen verringert sich der Eigenanteil des Antragstellers um 5%. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Die Förderung kann drei bis zwanzig Tagewerke umfassen. Die Beratung kann in kürzere Abschnitte unterteilt werden.
Förderung zur Sicherung der Gründung Innerhalb von fünf Jahren nach der Unternehmensgründung können Gründer zur Optimierung der Prozesse und der Stabilisierung finanziell gefördert werden. Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenzgründern die Finanzierung von Beratungen zu ermöglichen und den Bestand von Existenzgründungen zu erhöhen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe, die in den zurückliegenden fünf Jahren ein Unternehmen gegründet oder übernommen haben. Das Unternehmen muss die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht gefördert werden Existenzgründer, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung tätig sind, Gründer im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur sowie Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Leitlinien der Europäischen Kommission. Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen muss der Existenzgründer über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Bei der Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen. Zudem muss der Existenzgründer in diesem Zeitraum Leistungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten haben. Nicht gefördert werden insbesondere Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase sowie Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in den neuen Bundesländern sowie den sogenannten „Phasing out“-Regionen (Südwest-Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle) 75% und in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten. Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR. Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007–2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 EUR wiederholt beantragt werden.
Förderung zur Erhaltung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, zum Umweltschutz, Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit, Beratungen zur Unternehmensführung durch Unternehmerinnen und Migranten, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen sowie spezielle Beratungen zu den Themen Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagementsysteme, Kooperationen, betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen und Unternehmensrating. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, zunächst muss eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens erfolgen und darauf aufbauend müssen konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis gegeben werden. Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Die Beratung muss von selbständigen Beratern bzw. von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Von der Beratung ausgeschlossen sind Beratungen im Rahmen der Existenzgründung, gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, die mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten verbunden sind, die Rechts und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben oder die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50%, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 EUR je Beratung. Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen. Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.
Förderung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann dieses bei der Ermittlung der Schwachstellen und daraus resultierender Umsetzungsvorhaben unterstützt werden.
Die KfW-Programme „Runder Tisch“ und „Turn-Around“ für Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten angeboten. Im Rahmen des Runden Tischs werden Unternehmen in Schwierigkeiten durch Betreuungs- und Beratungsangebote unterstützt. Unter Einbeziehung aller Beteiligten werden die bestehenden Probleme analysiert und Lösungsvorschläge entwickelt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU aus dem gesamten Bundesgebiet. Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. dazu verpflichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Unternehmen muss aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sein, obwohl es über gute Marktchancen verfügt.
Die Förderung besteht in der Beratung bzw. Betreuung des Unternehmens durch einen Berater, den das Unternehmen aus der Projektbetreuerliste der KfW auswählt. Der Projektbetreuer erstellt eine Schwachstellen- und Betriebsanalyse und erarbeitet bei positiver Betriebsbewertung einen Lösungsvorschlag. Der Unternehmenscheck umfasst maximal zehn Tagewerke à acht Stunden, in Höhe von 160 EUR pro Einsatztag. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen. Im Rahmen der Turn-Around-Beratung fördert die KfW Bankengruppe mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden.
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht gefördert werden Unternehmen, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung oder im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind, sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind. Das Unternehmen muss aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sein. Eine aktuelle Schwachstellenanalyse von einem unabhängigen, fachlich kompetenten Berater muss ergeben, dass mindestens eine der Voraussetzungen eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne der EU vorliegt und das Unternehmen über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Zudem muss die Schwachstellenanalyse konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens beinhalten. Die Schwachstellenanalyse darf nicht älter als acht Wochen sein.
Vorhaben, bei denen der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen eingestellt hat oder bei dem über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den neuen Bundesländern und in der Phasing Out-Region Lüneburg 75%, in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR nicht überschreiten. Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007–2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR beantragt werden.
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) Ziel ist die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen, Dadurch soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Zielgruppe sind Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/ innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet RWB bis zu 50 %. Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).
Bürgschaften Um den finanziellen Kreditspielraum von bestehenden Unternehmen und Existenzgründern zu erweitern und die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Besicherung von Krediten zu besichern, ersetzt die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende Sicherheiten, sofern eine eigene Besicherung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besichert werden.
Die maximale Bürgschaftshöhe beträgt 1 Million Euro. Als Finanzierungsanlässe kommen vor allem Betriebserweiterungen bzw. –verlagerungen, Betriebsmittelfinanzierungen, Auftragsvorfinanzierungen, Saisonkredite, Rückverbürgung von Bankavalen, Existenzgründungsfinanzierungen und Übernahme bestehender Unternehmen, Finanzierung von Warenlagern sowie Übernahme von Geschäftsanteilen in Betracht.