27. September 2011

Finan­zi­elle Förde­rung für die Bera­tung klei­nerer und mitt­lerer Unter­nehmen

Bund und Länder fördern kleine und mitt­lere Unter­nehmen durch die diversen Förder­pro­gramme. Für Exis­tenz­gründer sowie Unter­nehmen gibt es aktuell alleine in Nieder­sachsen über 270 Förder­pro­gramme.

Die Förder­pro­gramme haben immer einen klaren Rege­lungs­ge­halt. Eine Förde­rung ist dabei grund­sätz­lich ausge­schlossen, wenn Rechts-, Versi­che­rung- oder Steu­er­fragen im Vorder­grund stehen. Die Maßnahmen dürfen zudem in der Regel nicht mit anderen Förder­mit­teln finan­ziert werden.

Poten­ti­elle Gründer werden insbe­son­dere bei wirt­schaft­li­chen, finan­zi­ellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Frage­stel­lungen unter­stützt. Es geht dabei in der Regel um die Beur­tei­lung der Konkur­renz- und Trag­fä­hig­keit des Konzeptes sowie die wirt­schaft­liche Planung. Die Gründer sollen auch bei den Forma­li­täten unter­stützt werden. In Nieder­sachsen werden Exis­tenz­gründer z. B. das Programm „Grün­dungs­coa­ching Nieder­sachsen (Vorgrün­dung)“ geför­dert.

Ziel der Förde­rung ist die beglei­tende Bera­tung zu Fragen der Grün­dung oder Über­nahme eines Unter­neh­mens. Dazu gehören Analysen zur Chancen- und Risi­ko­be­wer­tung des Vorha­bens, zur Trag­fä­hig­keit des Grün­dungs­kon­zeptes sowie zur Grün­der­per­sön­lich­keit.

Das Förder­pro­gramm unter­scheidet zwischen zwei Ziel­ge­bieten. Das Ziel­ge­biet „Konver­genz“ besteht aus den Land­kreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dannen­berg, Lüne­burg, Oster­holz, Roten­burg (Wümme), Soltau-Falling­bostel, Stade, Uelzen und Verden. Das übrige Landes­ge­biet wird als Ziel­ge­biet „Regio­nale Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Beschäf­ti­gung“ bezeichnet.

Die Höhe der Förde­rung beträgt in der Regel 50% der zuwen­dungs­fä­higen Ausgaben je Tage­werk im Ziel­ge­biet Regio­nale Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Beschäf­ti­gung und bis zu 75% im Ziel­ge­biet Konver­genz. Die zuwen­dungs­fä­higen Ausgaben pro Tage­werk dürfen maximal 800 EUR betragen. Bei Bera­tungen über Unter­neh­mens­über­nahmen, Exis­tenz- und Ausgrün­dungen aus Hoch­schulen und Forschungs­ein­rich­tungen verrin­gert sich der Eigen­an­teil des Antrag­stel­lers um 5%. Ein Tage­werk umfasst acht Stunden. Die Förde­rung kann drei bis zwanzig Tage­werke umfassen. Die Bera­tung kann in kürzere Abschnitte unter­teilt werden.

Förde­rung zur Siche­rung der Grün­dung Inner­halb von fünf Jahren nach der Unter­neh­mens­grün­dung können Gründer zur Opti­mie­rung der Prozesse und der Stabi­li­sie­rung finan­ziell geför­dert werden. Die KfW Banken­gruppe fördert mit Unter­stüt­zung des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) Coaching­maß­nahmen, um Exis­tenz­grün­dern die Finan­zie­rung von Bera­tungen zu ermög­li­chen und den Bestand von Exis­tenz­grün­dungen zu erhöhen. Geför­dert werden Coaching­maß­nahmen zu wirt­schaft­li­chen, finan­zi­ellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festi­gungs­phase nach Grün­dung. Exis­tenz­gründer aus der Arbeits­lo­sig­keit können eine erhöhte Förde­rung erhalten.

Antrags­be­rech­tigt sind Exis­tenz­gründer im Bereich der gewerb­li­chen Wirt­schaft sowie der Freien Berufe, die in den zurück­lie­genden fünf Jahren ein Unter­nehmen gegründet oder über­nommen haben. Das Unter­nehmen muss die Voraus­set­zungen der KMU-Defi­ni­tion der EU erfüllen und seinen Sitz und Geschäfts­be­trieb in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land haben. Nicht geför­dert werden Exis­tenz­gründer, die über­wie­gend im Bereich der Unter­neh­mens­be­ra­tung tätig sind, Gründer im Bereich der land­wirt­schaft­li­chen Primär­er­zeu­gung, Fischerei und Aqua­kultur sowie Unter­nehmen in Schwie­rig­keiten i.S.d. Leit­li­nien der Euro­päi­schen Kommis­sion. Die Grün­dung bzw. Über­nahme muss erfolgt sein und darf zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung nicht länger als fünf Jahre zurück­liegen. Bei einer tätigen Betei­li­gung an einem Unter­nehmen muss der Exis­tenz­gründer über eine ausrei­chende unter­neh­me­ri­sche Entschei­dungs­frei­heit verfügen.

Bei der Förde­rung von Grün­dungen aus der Arbeits­lo­sig­keit muss die Antrag­stel­lung im ersten Jahr nach der Grün­dung erfolgen. Zudem muss der Exis­tenz­gründer in diesem Zeit­raum Leis­tungen nach dem SGB zur Aufnahme einer selb­stän­digen Tätig­keit erhalten haben. Nicht geför­dert werden insbe­son­dere Coaching­maß­nahmen in der Vorgrün­dungs­phase sowie Bera­tungen, die über­wie­gend Rechts-, Versi­che­rungs- und Steu­er­fragen zum Inhalt haben.

Die Förde­rung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förde­rung beträgt in den neuen Bundes­län­dern sowie den soge­nannten „Phasing out“-Regionen (Südwest-Bran­den­burg, Lüne­burg, Leipzig und Halle) 75% und in den alten Bundes­län­dern (einschl. Berlin) 50% des Bera­ter­ho­no­rars bei einem maxi­malen Tages­satz von 800 EUR. Ein Tage­werk umfasst 8 Stunden. Das insge­samt vertrag­lich zu verein­ba­rende Netto-Bera­ter­ho­norar darf die Bemes­sungs­grund­lage von maximal 6.000 EUR nicht über­schreiten. Exis­tenz­gründer aus der Arbeits­lo­sig­keit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Bera­ter­ho­no­rars bei einer maxi­malen Bemes­sungs­grund­lage von 4.000 EUR. Die Förde­rung kann inner­halb der laufenden Förder­pe­riode (2007–2013) bis zur Ausschöp­fung der maxi­malen Bemes­sungs­grund­lage von 6.000 EUR wieder­holt bean­tragt werden.

Förde­rung zur Erhal­tung der Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit Um die Leis­tungs- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stei­gern und die Anpas­sung an verän­derte wirt­schaft­liche Rahmen­be­din­gungen zu erleich­tern, fördert der Bund mit Unter­stüt­zung des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) Bera­tungen von Unter­nehmen der gewerb­li­chen Wirt­schaft und der Freien Berufe.

Geför­dert werden allge­meine Bera­tungen zu allen wirt­schaft­li­chen, tech­ni­schen, finan­zi­ellen, perso­nellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen der Unter­nehmens­führung, zum Umwelt­schutz, Arbeits­schutz und zur Arbeits­si­cher­heit, Bera­tungen zur Unter­nehmens­führung durch Unter­neh­me­rinnen und Migranten, zur Einfüh­rung fami­li­en­freund­li­cher Maßnahmen in Unter­nehmen sowie spezi­elle Bera­tungen zu den Themen Tech­no­logie- und Inno­va­tion, Außen­wirt­schaft, Quali­täts­ma­nage­ment­sys­teme, Koope­ra­tionen, betriebs­wirt­schaft­liche Fragen der Mitar­bei­ter­be­tei­li­gung im Unter­nehmen und Unter­neh­mens­ra­ting. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­nehmen der gewerb­li­chen Wirt­schaft und der Freien Berufe gemäß KMU-Defi­ni­tion der EU ab einem Jahr nach Grün­dung mit Sitz und Geschäfts­be­trieb oder einer Zweig­nie­der­las­sung in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land.

Die Bera­tungen müssen konzep­tio­nell durch­ge­führt werden, zunächst muss eine Analyse der Situa­tion des bera­tenen Unter­neh­mens erfolgen und darauf aufbauend müssen konkrete betriebs­in­di­vi­du­elle Hand­lungs­emp­feh­lungen zur Umset­zung in die betrieb­liche Praxis gegeben werden. Die konzep­tio­nelle Bera­tungs­leis­tung ist in einem schrift­li­chen Bera­tungs­be­richt wieder­zu­geben. Die Bera­tung muss von selb­stän­digen Bera­tern bzw. von Bera­tungs­un­ter­nehmen durch­ge­führt werden, die über die erfor­der­li­chen Fähig­keiten verfügen und deren über­wie­gender Geschäfts­zweck auf entgelt­liche Unter­neh­mens­be­ra­tung gerichtet ist. Von der Bera­tung ausge­schlossen sind Bera­tungen im Rahmen der Exis­tenz­grün­dung, gutach­ter­liche Stel­lung­nahmen, Bera­tungen, in deren Rahmen Waren oder Dienst­leis­tungen ange­boten oder vertrieben werden, die mit Akqui­si­tions- und Vermitt­lungs­tä­tig­keiten verbunden sind, die Rechts und Versi­che­rungs­fragen sowie steu­er­be­ra­tende Tätig­keiten zum Inhalt haben oder die mit anderen öffent­li­chen Zuschüssen finan­ziert werden.

Die Förde­rung besteht aus einem Zuschuss zu den Bera­tungs­kosten. Der Zuschuss beträgt im Geltungs­be­reich der alten Bundes­länder einschließ­lich Berlin 50%, in allen anderen Bundes­län­dern sowie dem Regie­rungs­be­zirk Lüne­burg 75% der in Rech­nung gestellten Bera­tungs­kosten (ohne Mehr­wert­steuer), höchs­tens jedoch 1.500 EUR je Bera­tung. Je Antrag­steller können mehrere thema­tisch vonein­ander getrennte Bera­tungen geför­dert werden, allge­meine Bera­tungen zusammen bis zu einem Höchst­be­trag von insge­samt 3.000 EUR. Dies gilt eben­falls für spezi­elle Bera­tungen. Für Umwelt­schutz- und Arbeits­schutz­be­ra­tungen, Bera­tungen für Unter­neh­me­rinnen und Migranten sowie zur Einfüh­rung fami­li­en­freund­li­cher Maßnahmen gilt diese Beschrän­kung nicht.

Förde­rung bei wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­keiten Gerät ein Unter­nehmen in wirt­schaft­liche Schwie­rig­keiten, kann dieses bei der Ermitt­lung der Schwach­stellen und daraus resul­tie­render Umset­zungs­vor­haben unter­stützt werden.

Die KfW-Programme „Runder Tisch“ und „Turn-Around“ für Unter­nehmen mit wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­keiten ange­boten. Im Rahmen des Runden Tischs werden Unter­nehmen in Schwie­rig­keiten durch Betreu­ungs- und Bera­tungs­an­ge­bote unter­stützt. Unter Einbe­zie­hung aller Betei­ligten werden die bestehenden Probleme analy­siert und Lösungs­vor­schläge entwi­ckelt. Antrags­be­rech­tigt sind kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) gemäß KMU-Defi­ni­tion der EU aus dem gesamten Bundes­ge­biet. Unter­nehmen, die einen Insol­venz­an­trag gestellt haben bzw. dazu verpflichtet sind, sind von der Förde­rung ausge­schlossen. Das Unter­nehmen muss aufgrund einer nicht erwar­tungs­gemäß verlau­fenden wirt­schaft­li­chen Entwick­lung in Schwie­rig­keiten geraten sein, obwohl es über gute Markt­chancen verfügt.

Die Förde­rung besteht in der Bera­tung bzw. Betreuung des Unter­neh­mens durch einen Berater, den das Unter­nehmen aus der Projekt­be­treu­er­liste der KfW auswählt. Der Projekt­be­treuer erstellt eine Schwach­stellen- und Betriebs­ana­lyse und erar­beitet bei posi­tiver Betriebs­be­wer­tung einen Lösungs­vor­schlag. Der Unter­neh­men­scheck umfasst maximal zehn Tage­werke à acht Stunden, in Höhe von 160 EUR pro Einsatztag. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finan­zie­rungs­part­nern in den Bundes­län­dern getragen. Im Rahmen der Turn-Around-Bera­tung fördert die KfW Banken­gruppe mit Unter­stüt­zung des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF) Bera­tungs­maß­nahmen zu wirt­schaft­li­chen, finan­zi­ellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen von Unter­nehmen, die sich in einer wirt­schaft­lich schwie­rigen Situa­tion befinden.

Ziel ist es, die Wett­be­werbs- und Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens wieder­her­zu­stellen. Antrags­be­rech­tigt sind kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) gemäß KMU-Defi­ni­tion der EU mit Sitz und Geschäfts­be­trieb in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Nicht geför­dert werden Unter­nehmen, die über­wie­gend im Bereich der Unter­neh­mens­be­ra­tung oder im Bereich der land­wirt­schaft­li­chen Primär­er­zeu­gung, Fischerei und Aqua­kultur tätig sind, sowie Unter­nehmen, an denen Reli­gi­ons­ge­mein­schaften oder juris­ti­sche Personen des öffent­li­chen Rechts mit Mehr­heit betei­ligt sind. Das Unter­nehmen muss aufgrund einer nicht erwar­tungs­gemäß verlau­fenden wirt­schaft­li­chen Entwick­lung in Schwie­rig­keiten geraten sein. Eine aktu­elle Schwach­stel­len­ana­lyse von einem unab­hän­gigen, fach­lich kompe­tenten Berater muss ergeben, dass mindes­tens eine der Voraus­set­zungen eines Unter­neh­mens in Schwie­rig­keiten im Sinne der EU vorliegt und das Unter­nehmen über eine posi­tive Fort­füh­rungs­pro­gnose verfügt. Zudem muss die Schwach­stel­len­ana­lyse konkrete Maßnahmen zur Wieder­her­stel­lung der Wett­be­werbs- und Leis­tungs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens beinhalten. Die Schwach­stel­len­ana­lyse darf nicht älter als acht Wochen sein.

Vorhaben, bei denen der Antrag­steller seine Geschäfts­tä­tig­keit oder seine Zahlungen einge­stellt hat oder bei dem über das Vermögen des Antrag­stel­lers ein Insol­venz­ver­fahren bean­tragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förde­rung ausge­schlossen. Die Förde­rung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den neuen Bundes­län­dern und in der Phasing Out-Region Lüne­burg 75%, in den alten Bundes­län­dern (einschl. Berlin) 50% des Bera­ter­ho­no­rars bei einem maxi­malen Tages­satz von 800 EUR. Ein Tage­werk umfasst 8 Stunden. Das insge­samt vertrag­lich zu verein­ba­rende Netto­be­rater­ho­norar darf die Bemes­sungs­grund­lage von maximal 8.000 EUR nicht über­schreiten. Die Förde­rung kann inner­halb der laufenden Förder­pe­riode (2007–2013) bis zur Ausschöp­fung der maxi­malen Bemes­sungs­grund­lage von 8.000 EUR bean­tragt werden.

Indi­vi­du­elle Weiter­bil­dung in Nieder­sachsen (IWiN) Ziel ist die Förde­rung von indi­vi­du­ellen Weiter­bil­dungs­maß­nahmen, Dadurch soll der Struk­tur­wandel in Nieder­sachsen unter­stützt werden. Ziel­gruppe sind Beschäf­tigte in kleinen und mitt­leren Unter­nehmen (KMU) mit Betriebs­sitz in Nieder­sachsen sowie Betriebsinhaber/ innen von Unter­nehmen mit weniger als 50 Beschäf­tigten. Geför­dert wird mit einem nicht rück­zahl­baren Zuschuss zu den Kosten der Weiter­bil­dung. Im Ziel­ge­biet Konver­genz beträgt die Förde­rung bis zu 70 % und im Ziel­ge­biet RWB bis zu 50 %. Über die Höhe der Förde­rung entscheidet jeweils die zustän­dige Regio­nale Anlauf­stelle für ESF-geför­derte Weiter­bil­dung (im Regel­fall die nieder­säch­si­schen Hand­werks- sowie Indus­trie- und Handels­kam­mern).

Bürg­schaften Um den finan­zi­ellen Kredit­spiel­raum von bestehenden Unter­nehmen und Exis­tenz­grün­dern zu erwei­tern und die nach dem Kredit­we­sen­ge­setz (KWG) erfor­der­liche Besi­che­rung von Krediten zu besi­chern, ersetzt die Nieder­säch­si­sche Bürg­schafts­bank (NBB) GmbH im Rahmen einer Bürg­schafts­über­nahme fehlende Sicher­heiten, sofern eine eigene Besi­che­rung nicht darstellbar ist. Kredite können mit einer bis zu 80%-igen Ausfall­bürg­schaft der NBB wert­haltig besi­chert werden.

Die maxi­male Bürg­schafts­höhe beträgt 1 Million Euro. Als Finan­zie­rungs­an­lässe kommen vor allem Betriebs­er­wei­te­rungen bzw. –verla­ge­rungen, Betriebs­mit­tel­fi­nan­zie­rungen, Auftrags­vor­fi­nan­zie­rungen, Saison­kre­dite, Rück­ver­bür­gung von Bank­a­valen, Exis­tenz­grün­dungs­fi­nan­zie­rungen und Über­nahme bestehender Unter­nehmen, Finan­zie­rung von Waren­la­gern sowie Über­nahme von Geschäfts­an­teilen in Betracht.