Info-Center
Auch für kleine Firmen lohnt sich die Auswertung aller Informationen über Kunden, Produkte und Marktumfeld, die schon im Unternehmen vorliegen. Wichtig ist dabei, klare Ziele zu definieren und unbedingt die Regeln des Datenschutzes zu beachten.lesen
DAS QUARTAL ist das gedruckte Mandantenmagazin der HSP GRUPPE. Nach Veröffentlichung der Druckausgabe können Sie die aktuelle Ausgabe auch auf unserer Website online lesen.lesen
Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs müssen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, die Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachten.lesen
Steuerbegünstigte Zusatzleistungen sind gut für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Angesichts der komplizierten Regeln sollte aber stets ein Steuerberater eingeschaltet werden.lesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen beinhalten häufig Klauseln zum Erbennachweis. Demnach müssen die Erben verstorbener Bank- und Sparkassenkunden dem Geldinstitut regelmäßig einen Erbschein vorlegen.lesen
Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offenstehen. Zu den Betriebsveranstaltungen zählen insbesondere Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge.lesen
Hohe Nachfrage, geringes Angebot – in vielen Regionen können Unternehmer bei der Veräußerung eines Gebäudes gutes Geld verdienen. Allerdings lässt sich nur mit der richtigen steuerlichen Gestaltung der Zugriff des Fiskus begrenzen.lesen
Nach der Einspruchsstatistik des Bundesministeriums der Finanzen gehen bei den Finanzämtern jährlich rund vier Millionen Einsprüche ein. Diese Statistik zeigt deutlich, wie wichtig die Prüfung von Steuerbescheiden ist. Nur wer den Steuerbescheid intensiv geprüft hat, kann eine Entscheidung treffen, ob und in welchem Umfang ein Einspruch erhoben wird.lesen
Aus Enttäuschung über die zahlreichen sexuellen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen trat ein Sonderpädagoge aus der Kirche aus und wurde von der Caritas gekündigt, da ein schwerer Loyalitätsverstoß vorläge. Gegen die Kündigung hat sich der Arbeitnehmer gewandt und Kündigungsschutzklage erhoben. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.04.2013, 2 AZR 579/12, über diese Klage entschieden.lesen
Online-Anzeige, Xing-Empfehlung, YouTube-Video – im Internet können Firmen sich auf viele Arten für Bewerber interessant machen. Aber wer die Eigenheiten der Kanäle nicht beachtet, trifft leicht den falschen Ton oder verzettelt sich.lesen