Wie geht ein Steu­er­be­ra­ter­wechsel vonstatten?

Vor einem Wechsel des Steu­er­be­ra­ters scheuen viele Mandanten instinktiv zurück. Das ist verständ­lich. Kein anderer Geschäfts­partner wird soviele Details – auch private – über Sie wissen wie Ihr steu­er­li­cher Berater. Das liegt in der Natur der Sache. Aber auch da trennen sich manchmal die Wege.

Gründe für einen Wechsel können so viel­fältig wie das Leben sein.

  • Der Mandant empfindet das Honorar/Leistungsniveau als nicht ausge­wogen
  • Der Mandant fühlt sich zurück­ge­setzt, als Mandant zweiter Klasse
  • Der Mandant fühlt sich falsch / gar nicht beraten
  • Die Chemie zwischen Berater und Mandant stimmt einfach nicht

Wünschens­wert wäre es natür­lich die bestehenden Probleme in einem Gespräch zu klären. Doch manchmal ist ein Gespräch einfach nicht mehr möglich, oder es würde (wenn schon mehrere Gespräche geführt wurden) nichts ändern.

Auf dieser Seite finden Sie Infor­ma­tionen und Doku­mente zum Down­load, die Ihnen helfen sollen, einen Bera­ter­wechsel problem­loser zu voll­ziehen.

Doku­mente






FAQ

  • Im Normal­fall ist ein Wechsel jeder­zeit möglich. Wenn eine Zusam­men­ar­beit zwischen Mandant und Altbe­rater noch möglich ist, sollte der Wechsel jedoch immer zum Geschäfts­jah­res­ende erfolgen. So ist der Aufwand am geringsten.
  • Ein Steu­er­be­ra­tungs­ver­trag gehört zu Verträgen mit Vertrau­ens­stel­lung (BGB). Das bedeutet, es handelt sich um die Erbrin­gung höherer Dienste, die im Rahmen einer Vertrau­ens­stel­lung über­tragen werden. Nach der gesetz­li­chen Rege­lung des § 627 BGB kann ein solcher Vertrag jeder­zeit mit sofor­tiger Wirkung sowohl von dem Mandanten als auch vom Steuer­berater ohne Einhal­tung einer Frist und ohne Kündi­gungs­grund gekün­digt werden.
  • Auch nach dem Wechsel ist der Berater zur Verschwie­gen­heit verpflichtet. Sie brau­chen also keine Angst zu haben, dass plötz­lich durch ihren alten Berater aus dem Nähkäst­chen geplau­dert wird.
  • Der Transfer der Buch­hal­tungs- und Lohn­daten sind über Soft­ware­schnitt­stellen in der Regel problemlos möglich. Ihr neuer Berater kann also auf die „Alt“-Buchhaltung aufsetzen.