DER MONAT 04.2022

2 HSP NEWS DER MONAT 4.22 Newsdienst Aktuelles aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft im Monat April 2022. Anerkennung von Erschließungskosten: Allgemeinverfügung weist anhängige Verfahren zurück Mit einer aktuellen Allgemeinverfügung regeln die obersten Finanzbehörden der Länder die steuerliche Behandlung von Erschließungskosten, die Gemeinden auf Anwohner umlegen. Danach werden am 28.02.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen begünstigt. Entsprechendes gilt für am 28.02.2022 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung. Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen. Die Klage ist bei dem Finanzgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Finanzamt befindet, das den von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist für die Erhebung der Klage beträgt ein Jahr. Sie gilt als gewahrt, wenn die Klage innerhalb der Frist beim zuständigen Finanzamt angebracht oder zu Protokoll gegeben wird. Dienstreisekosten steuerlich geltend machen Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen. Eckdaten wie der Anlass, die Strecke und die Reisedauer sollten schriftlich festgehalten werden, um die Reise gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. Entsprechende Nachweise können Rechnungen, ein Fahrtenbuch oder Tankquittungen sein. Zu den Reisekosten zählen Übernachtungs- und Fahrtkosten, aber auch Nebenkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Weitere Ausgaben etwa für Reisekleidung, Koffer oder den Verzehr aus der Minibar zählen nicht dazu. Arbeitgeber können nachgewiesene Fahrt-, Übernachtungs- und Reisenebenkosten aber auch lohnsteuerfrei ersetzen. Besonderheiten gelten für Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw: Hier kann unter Nachweis der Gesamtkosten oder über eine Kilometerpauschale abgerechnet werden. Aktiv als Influencer tätig zu sein, kann zu gewerblichen Einkünften führen Ab wann die Steuerpflicht eintritt, bestimmt sich nach den gesamten steuerlichen Verhältnissen. Ist jemand nur als Influencer unterwegs, so beginnt die Steuerpflicht (Einkommensteuer bei Einzelpersonen) mit Einkünften ab 10.000 Euro p. a.. Geht der Influencer z. B. noch als Arbeitnehmer einem anderen Job nach, besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bereits bei zusätzlichen Einkünften von 410 Euro p.a. Als Folge sind Anmeldungen nach der Gewerbeordnung (Gewerbeanmeldung) sowie die Anzeige beim zuständigen Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) angesagt. Sollte einer derartigen Beschäftigung nachgegangen werden, sollte in jedem Fall ein steuerlicher Berater konsultiert werden. Pauschalen für beruflich veranlasste Umzugskosten erhöhen sich ab 1. April 2022 Bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel können Arbeitnehmer die Umzugskosten, z. B. für Spedition, Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklerkosten für die Mietwohnung, als Werbungskosten geltend machen. Daher sollten sämtliche Belege aufbewahrt werden. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt die Kosten bis zu der Höhe als Werbungskosten an, die nach dem Bundesumzugskostenrecht höchstens als Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnten. Werden höhere Beträge erklärt, kann es zu einer Prüfung durch das Finanzamt kommen. Kosten, die der Arbeitgeber bereits erstattet (hat), dürfen nicht mehr geltend gemacht werden. Aufwendungen für neue Möbel können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da sie als Kosten der privaten Lebensführung nicht abziehbar sind. Über die tatsächlichen Umzugskosten hinaus können Arbeitnehmer Pauschalen für sonstige Umzugskosten ansetzen. Diese Pauschalen erhöhen sich zum 01.04.2022: Für Arbeitnehmer beträgt die Pauschale dann 886 Euro (bis 30.03.2022: 870 Euro), für jede weitere mit umziehende Person (z. B. Ehegatte/Lebenspartner, Kinder) 590 Euro (bis 30.03.2022: 580 Euro). Da der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich ist, sollte ein Umzug frühestens für den 02.04.2022 geplant werden, um von den höheren Pauschalen zu profitieren. Auch Arbeitnehmer ohne Jobwechsel können von den Regelungen profitieren, wenn sich durch einen Umzug der Arbeitsweg um mehr als eine Stunde täglich verkürzt. Kinderbetreuungskosten: Sonderausgabenabzug trotz Arbeitgeberersatzleistungen? Das Kind der klagenden Eheleute besuchte einen Kindergarten. Dafür zahlten die Eheleute Kindergartenbeiträge. Der Arbeitgeber des einen Elternteils zahlte zur Unterbringung und Betreuung des Kindes Leistungen in Höhe der Beiträge, die steuerfrei nach dem Einkommensteuergesetz waren. Mit dem Finanzamt entstand Streit darüber, ob die Kindergartenbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Kinderbetreuungskosten seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln sind. Wenn ein Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringe, sei der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setze Aufwendungen vor-aus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet werde. Kindergeld für volljährige Kinder, die krankheitsbedingt ihre Ausbildung abbrechen Der Mutter einer im Februar 1994 geborenen Tochter, die im Februar 2016 eine Einkommensteuer

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