DER MONAT 10.2021
HSP NEWS DER MONAT 10.21 4 Quelle für den Inhalt von DER MONAT 10.21: Monatsinformation Oktober 2021. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg Zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrech - nung ermittle, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ (Grund - sätze zum Datenzugriff und zur Prüfbar - keit digitaler Unterlagen) zur Verfügung zu stellen, sei als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß der Abgaben - ordnung bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Steuerpflich - tigen zu verstehen und damit rechtswidrig. Eine solche Aufforderung sei nach Auf - fassung des Bundesfinanzhofs zudem un - verhältnismäßig, wenn bei einem Berufs - geheimnisträger nicht sichergestellt sei, dass der Datenzugriff und die Auswertung der Daten nur in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfänden. Verfahrensrecht Die Außenprüfung durch das Finanzamt Unter die Außenprüfungen fallen die Betriebs - prüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung. Daneben existiert noch die Steuerfahndung, die über - wiegend zur Feststellung steuerstrafrecht - lich relevanter Sachverhalte tätig wird. Die Betriebsprüfung wird gesetzlich nur tätig bei land- und forstwirtschaftlichen sowie gewerb - lichen Betrieben und bei freiberuflich Tätigen. Damit eine zweckmäßige Auswahl der zu prüfendenBetriebeerfolgenkann, werdendiese je nach Größe in bestimmte Klassen eingeteilt (Großbetriebe,Mittelbetriebe, Kleinbetriebeund Kleinstbetriebe). JenachEinteilungwirdauf der Verwaltungsseite häufig eine andere Dienst - stelle mit der Prüfung betraut: für Großbetrie - be die Groß- und Konzernbetriebsprüfung, für Mittel- undKleinbetriebedieAmtsbetriebsprü - fungsstellen des Finanzamtes. Kleinstbetriebe werden häufiger direkt vom zuständigen Fi - nanzamtssachbearbeiter geprüft. Die Betriebsprüfung beginntmit den ersten Prüfungshandlungen. Die Anordnung, die dem zu prüfenden Betrieb mitzuteilen ist, enthält den Beginn, den zu prüfende Zeitraum und auch den Namen des Prüfers/der Prüferin. In der heutigen Zeit der elektronischenBuchfüh - rung wird mit der Prüfungsanordnung auch häufig ein Datenträger angefordert, den der/ die Prüfer/in vorab auswertet. Dazu bedient sich der Prüfer in der Regel einer Analysesoft - ware. Diese Praxiswird auch von den Finanz - gerichten als zulässig angesehen. Die Prüfung imBetrieb endet i. d. R. mit einer Schlussbesprechung, in der die Feststellungen des Prüfers/der Prüferinmit demSteuerpflich - tigen und seinemBerater erörtert werden. Da- ran anschließend wird der Prüfungsbericht erstellt und übersandt. Einwendungen gegen den Bericht sind zwar möglich, aber nicht rechtlich wirksam. Dies ist nur mit einemEin- spruch gegen die nach der Prüfung erteilten geänderten Steuerbescheide möglich. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung und die Lohnsteuer-Außenprüfung befassen sich mit abgegrenzten Prüfungsbereichen durch spezielle Fachkräfte der Finanzverwaltung. Daneben setzt die Finanzverwaltung noch Prüfer mit speziellen Fachkenntnissen, z. B. für Auslandsbeziehungen, Bewertung von Pensionsrückstellungen, aber auch Bundes - betriebsprüfer des Bundeszentralamtes für Steuern ein. Im Rahmen einer Betriebsprü - fung - aber auch ohne diesen Anlass - holt das Finanzamt Auskünfte bei vielenBehörden im Inland zu Sachverhalten mit steuerlichen Auswirkungen ein, gibt aber andererseits auch gewonnene Erkenntnisse durchKontrollmittei- lungen an andere Finanzbehördenweiter. Dies gilt auch für ausländische Steuerbehörden im Rahmen der zwischenstaatlichen Amtshilfe. Außenprüfung ist eine Kooperation aus eigenständigen, also recht- lich selbstständigen Steuerkanzleien, Rechtsan- waltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen. Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE koope- rieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveran- staltungen, Qualitätssicherung sowie wechselsei- tige fachliche Unterstützung bei Bedarf und vorhe- riger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Ein- willigung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der brei - ten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen. Die HSP GRUPPE Berechnungsgrundlage für Renten- bescheid muss nachvollziehbar sein Rentenversicherungsträger dürfen keine Angaben im Rentenbescheid weglassen, die für die Prüfung der Berechnung un - erlässlich sind. Werden entscheidende Angaben erst in einem Widerspruchsver - fahren nachgeliefert, muss der Renten - versicherungsträger die Kosten für einen Widerspruch erstatten. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Arbeits-/Sozialrecht Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511 / 399 64 - 0 Fax: 0511 / 399 64 - 25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp-gruppe.de Wir behalten uns vor, Leserbriefe/eMails – mit voll- ständigem Namen, Anschrift und eMail-Adresse – auch gekürzt, zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG DESIGN Brigade Eins Markenmanufaktur, Hannover www.brigade-eins.de LAYOUT SD Medien-Design, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre - chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera - tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Impressum
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