DER MONAT 07.2021

HSP NEWS DER MONAT 7.21 4 Quelle für den Inhalt von DER MONAT 7.21: Monatsinformation Juli 2021. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg Zweifel an Zahlungsfähigkeit - Immobilienmakler muss von riskantem Geschäft abraten Der Makler eines Grundstückseigentümers war mit dem Verkauf einer Immobilie beauf - tragt worden. Eine Frau meldete sich, be - sichtigte das Anwesen und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kauf - vertrag kam dann aber nicht zustande und das Haus wurde schließlich an einen anderen Interessenten veräußert. Die enttäuschte In - teressentin war der Meinung, dass der Makler den Abschluss des Vertrages mit ihr zu Un - recht vereitelt habe. Er habe nicht das Recht gehabt, demVerkäufer von demGeschäft ab - zuraten. Sie verlangte deshalb Ersatz der Auf - wendungen, die ihr imVertrauen auf den Kauf entstanden seien. Schließlich sei sie sich be - reits per Handschlagmit demVerkäufer einig gewesen. Der Makler habe ihr auchmitgeteilt, dass sie schon mit den Vorbereitun-gen für den Umzug beginnen könne. Sie habe des - halb ihr eigenes Anwesen, in dem sie bisher gewohnt habe, bereits ausgeräumt und spä - ter wieder einräumenmüssen, wofür Kosten i. H. von knapp 30.000 Euro entstanden seien. Ihre Umzugshelfer hätten hierfür insgesamt über 2.100 Stunden benötigt. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab. Es sei die Pflicht eines Maklers gewesen, über die Bonität eines möglichen Vertragspartners aufzuklären und auf ent - sprechende Zweifel hinzuweisen. Kurz vor demgeplanten Termin beimNotar habe noch keine Finanzierungsbestätigung vorgelegen und die Finanzierung der Kaufnebenkosten sei von einer Bank abgelehnt worden. Zudem sei der Schaden aufgrund eigenen Verhaltens der Frau entstanden, weil sie zu früh mit den Vorbereitungen für den Umzug begonnen habe. Der Kauf einer Immobilie könne aus einer Vielzahl von Gründen bis zum Notar - termin immer noch scheitern. Etwaige Kos - ten für das Aus- und Einräumen des Hauses müsse die Frau selbst tragen. Zivilrecht ist eine Kooperation aus eigenständigen, also recht- lich selbstständigen Steuerkanzleien, Rechtsan- waltskanzleien und Wirtschaftsprüfungskanzleien. Mandatsverhältnisse werden mit der jeweiligen Kanzlei und nicht mit dem Kooperationsverbund geschlossen. Die Mitgliedskanzleien der HSP GRUPPE koope- rieren u. a. in den Bereichen IT, Datenschutz und Datensicherheit, Personalmanagement, Marketing, fachlicher Austausch und gemeinsame Fachveran- staltungen, Qualitätssicherung sowie wechselsei- tige fachliche Unterstützung bei Bedarf und vorhe- riger Zustimmung des Rat suchenden Mandanten. Zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht ist eine wechselseitige Einsichtnahme in Daten ohne Ein- willigung des Mandanten technisch ausgeschlossen. Unsere Mandanten profitieren jedoch von der brei - ten Wissensbasis in den vorgenannten Bereichen. Die HSP GRUPPE beantragen, stehe ihnen kein Entlastungs - betrag für Alleinerziehende zu. Die Ehegat- ten gelten aufgrund der Zusammenveran - lagung unabhängig davon, dass die Ehe erst im Dezember geschlossen wurde und die Voraussetzungen für eine Zusammen - veranlagung erstmalig im Dezember erfüllt wurden, in keinem Kalendermonat dieses Veranlagungszeitraums als alleinstehend mit der Folge, dass ihnen auch kein ermä - ßigter Entlastungsbetrag für den Zeitraum von Januar bis November zustehe. Steuerfolgen bei Vermietung von Ferienwohnungen/-häusern im Ausland Wird von einer im Inland ansässigen Person eine ausländische Ferienwohnung vermietet, erhebt zunächst der ausländische Staat ne - ben Grundsteuer auch Einkommensteuer - je nach Finanzverfassung von der Gemeinde, demLand, Kanton oder der zentralstaatlichen Steuerverwaltung - auf die Mieterträge. Aber auch in Deutschland sind diese Mieterträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpach - tung zu erklären. Unter den gleichen Bedin - gungen, die auch für inländische Ferienwoh - nungen gelten, kann auch eine Einordnung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Betracht kommen (z. B. bei einer volleingerichteten Wohnung, die von einer Feriendienstorgani - sation zur ständigen Vermietung bereit ge - halten und laufend kurzfristig vermietet wird). Werden mit der Ferienwohnung laufend Ver - luste erzielt, kann auch eine steuerlich unbe- achtliche Liebhaberei vorliegen. Liegen auch in Deutschland steuerpflich - tige Einkünfte vor, kann aufgrund eines mit dem ausländischen Staat abgeschlossenen Doppelbesteuerungesabkommens (DBA) je nach der Art des Abkommens eine Befrei - ung von der deutschen Steuer erfolgen (z. B. USA, Italien) oder eine Anrechnung der im Ausland erhobenen Steuern auf die deutsche Einkommensteuer vorgenommen werden (z. B. Spanien, Schweiz). Wird auf die Einkünfte keine deutsche Steuer erhoben, unterliegen die Vermietungserträge dem Progressions - vorbehalt, d. h. der deutsche Steuersatz wird unter Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte auf die inländischen Einkünfte angewandt. Für die Ermittlung der Netto- Einkünfte gelten die gleichen Bestimmungen wie für inländische Einkünfte, d. h. der Ansatz von Werbungskosten und auch AfA auf die Anschaffungskosten des Gebäudes und der Möbel sind zulässig. Die ausländische Steu - er kann aber höchstens bis zum Betrag der anteilig auf die Einkünfte entfallenden deut - schen Steuer angerechnet werden. Wie auch bei inländischen Grundstücken hat eine Veräußerung innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb die Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns zur Folge, es sei denn, das jeweils anzuwendende DBA schließt dies aus. Herausgeber HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG Gehägestr. 20 Q, 30655 Hannover Tel.: 0511 / 399 64 - 0 Fax: 0511 / 399 64 - 25 Anregungen, Kritik und Leserbriefe senden Sie bitte bevorzugt an: redaktion@hsp-gruppe.de Wir behalten uns vor, Leserbriefe/eMails – mit voll- ständigem Namen, Anschrift und eMail-Adresse – auch gekürzt, zu veröffentlichen (bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sind). Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Inhaltlich verantwortlich HSP GRUPPE Servicegesellschaft mbH & Co. KG DESIGN Brigade Eins Markenmanufaktur, Hannover www.brigade-eins.de LAYOUT SD Medien-Design, Walsrode www.sd-mediendesign.de Fotos & Illustrationen Christian Wyrwa, isignstock, iStockphoto Haftungsausschluss In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge­ setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre - chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera - tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Impressum

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