Sie arbeiten hart für Ihren Erfolg. Wir halten Ihnen den Rücken frei.
Ihr Handwerksbetrieb in guten Händen bei Ihren Steuerberatern aus Landshut
Sie kümmern sich um Aufträge, Kunden und Ihr Team. Wir kümmern uns um Buchhaltung, Löhne, Steuern und die Zahlen dahinter – persönlich in Landshut, mit festen Ansprechpartnern und kurzen Wegen. Wir betreuen Handwerksbetriebe jeder Größe, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH mit eigenem Team.
Was wir für Handwerksbetriebe tun
Baulohn, § 13b und Abschlagsrechnungen – wir kennen die Baustelle.
Vom Rohbau bis zum Innenausbau: Wir wissen, welche steuerlichen Fallen am Bau lauern, und sorgen dafür, dass Sie keine Vorsteuer und keine Liquidität verschenken.
Klartext
Lassen Sie sich nicht hinter die Fichte führen
Was hinter den großen Steuer-Versprechen steckt – und wie wir rechnen.
Unter 30 % Steuern mit der Holding. 100.000 € steuerfrei aus der Firma. Umwandlung in wenigen Wochen, rückwirkend und ohne Aufwand. Solche Sätze sehen Handwerksbetriebe derzeit fast täglich – in Anzeigen, Reels und Webinaren. Manche kommen von Kanzleien, viele von Finanz- und Versicherungsvertrieben.
Die Wahrheit ist: Steuern sparen geht. Oft geht sogar eine ganze Menge. Die Wahrheit ist aber auch: Es geht nur mit Sinn und Verstand. Ob GmbH, Holding oder Versorgungsmodell zu Ihnen passt, entscheidet keine Anzeige, sondern Ihre Zahlen: Gewinn, Entnahmen, geplante Investitionen, Familie und Nachfolge. Was beim Bauunternehmen mit einer halben Million Gewinn aufgeht, kann für den Elektrobetrieb mit 120.000 € ein teurer Umweg sein – zweite Gesellschaft, zweite Bilanz, Notar, Sperrfristen.
„Unter 30 % Steuern mit GmbH und Holding.“
Der Klartext
Rund 30 % zahlt die GmbH auf den Gewinn, der im Betrieb bleibt – je nach Gemeinde etwas mehr oder weniger. Sobald Sie Geld privat entnehmen, kommt die Steuer auf die Ausschüttung dazu. Dann liegen Sie oft wieder dort, wo Sie als Einzelunternehmer waren. Der Vorteil entsteht nur bei dem Teil, den Sie im Betrieb lassen.
„100.000 € steuerfrei aus der Firma.“
Der Klartext
Meist steckt ein Versicherungs- oder Versorgungsvertrag dahinter. Die Beiträge mindern heute den Gewinn, die Auszahlung wird später versteuert. Das ist keine Steuerfreiheit, sondern eine Verschiebung – mit Bindung über viele Jahre, laufenden Kosten und oft einer Provision für den, der den Vertrag verkauft.
„In wenigen Wochen umgewandelt – rückwirkend und ohne Steuerlast.“
Der Klartext
Die Formalitäten gehen tatsächlich zügig, und steuerlich ist eine Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich. Ohne Steuer bleibt die Umwandlung aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen – Stolperstein ist oft das Betriebsgrundstück. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Wer das übersieht, zahlt später nach.

So rechnen wir
Ihre Zahlen statt Prozent-Versprechen
Wir rechnen die Varianten mit Ihrem Gewinn, Ihrem Entnahmebedarf und Ihrer Investitionsplanung durch – schwarz auf weiß und mit allen Kosten.
Drei Fachrichtungen, ein Blick
Bei uns schauen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwältin für Steuerrecht gemeinsam auf Ihren Fall. So fallen Fallstricke auf, bevor sie teuer werden.
Eine klare Empfehlung – auch wenn sie „Lassen Sie es“ heißt
Manchmal ist die beste Gestaltung die, die Sie nicht machen. Passt eine Umstellung, setzen wir sie mit Notar und Rechtsanwalt um und behalten die Fristen im Blick.

Fünf Warnsignale bei Steuer-Versprechen
Sie haben ein Angebot auf dem Tisch oder eine Anzeige im Kopf?
Bringen Sie es mit. Im 45-minütigen Erstgespräch sagen wir Ihnen, welche Fragen Sie stellen sollten – bevor Sie unterschreiben.

Handwerker-Check
Acht Fragen, zwei Minuten: Der Check zeigt, wo für Ihren Betrieb 2026/27 Potenzial liegt, und gibt Ihnen bis zu drei konkrete To-dos.
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät – es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Ihre acht Fragen
Stand 10/2026, ersetzt keine individuelle Beratung. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Was Sie bei uns erwarten können
Ihre Ansprechpartner

Jörg Welter
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Berät seit über 20 Jahren in der Steuerberatung; seit 2026 als HSP STEUER Landshut Teil der HSP GRUPPE. Schwerpunkte: Jahresabschluss, Unternehmensstruktur, Nachfolge.

Dorothee Krull
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Steuerrecht, Prokuristin
Schwerpunkte: Steueroptimierung, Nachfolge und Vermögensübertragungen, Umstrukturierungen.
Häufige Fragen von Handwerksbetrieben
GmbH, Holding, Umwandlung
Lohnt sich die GmbH ab 150.000 € Gewinn?
Nicht automatisch. Die GmbH spart vor allem dann Steuern, wenn ein großer Teil des Gewinns im Betrieb bleibt – für Investitionen, Rücklagen oder Tilgung. Wer den Gewinn privat braucht, hat nach der Ausschüttung kaum einen Vorteil, dafür höhere Kosten für Bilanz, Notar und Verwaltung. Entscheidend sind drei Stellschrauben: Wie viel bleibt im Betrieb, welches Geschäftsführergehalt passt und wie viel brauchen Sie privat? Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor wir etwas empfehlen.
Zahle ich mit GmbH und Holding wirklich unter 30 % Steuern?
Auf den Gewinn, der in der GmbH bleibt: ja, je nach Gemeinde rund 30 %. Das ist aber nur die halbe Rechnung. Sobald Geld an Sie privat fließt, fällt auf die Ausschüttung noch einmal Steuer an. Dann liegt die Gesamtbelastung ähnlich hoch wie beim Einzelunternehmen, teils sogar höher. Die Holding ändert daran für Ihr privates Geld nichts – sie hilft nur, wenn Gewinne in der Firmengruppe bleiben und dort neu investiert werden.
Braucht mein Handwerksbetrieb eine Holding?
Die meisten nicht. Eine Holding kann sinnvoll sein, wenn Sie Gewinne langfristig für Investitionen oder Immobilien ansammeln, mehrere Gesellschaften haben oder den Betrieb in einigen Jahren verkaufen wollen. Sie kostet aber Geld und Aufwand: eine zweite GmbH, eine zweite Bilanz, mehr Abstimmung mit Bank und Finanzamt. Ob sich das rechnet, zeigt erst ein Blick auf Ihre Pläne für die nächsten zehn Jahre.
Kann ich mein Einzelunternehmen ohne Steuern in eine GmbH umwandeln – und wie schnell geht das?
In der Regel ja. Stimmen die Voraussetzungen, wechselt der Betrieb zu Buchwerten in die GmbH, und beim Wechsel fällt keine Steuer an. Stolperstein ist oft das Betriebsgrundstück oder die Halle: Bleibt sie draußen, kann es teuer werden. Steuerlich ist eine Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich. Danach gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren – wer in dieser Zeit verkauft, zahlt nach. Wir planen die Umwandlung mit Notar und Rechtsanwalt so, dass diese Punkte vorher geklärt sind.
Steuern sparen – was wirklich trägt
„100.000 € steuerfrei aus der Firma“ – geht das?
Nicht so, wie es in der Anzeige klingt. Dahinter stecken meist Versicherungs- oder Versorgungsverträge: Die Beiträge mindern heute den Gewinn, die Leistungen werden später versteuert. Das kann im Einzelfall passen, etwa als Baustein Ihrer Altersvorsorge. Es ist aber keine Steuerfreiheit, sondern eine Verschiebung – mit Bindung über viele Jahre, laufenden Kosten und oft einer Provision für den Vermittler. Legen Sie uns das Angebot vor, bevor Sie unterschreiben.
Was bringt der Investitionsabzugsbetrag?
Er verschiebt Steuern, er spart sie nicht dauerhaft. Sie können bis zu 50 % einer geplanten Anschaffung schon vorab vom Gewinn abziehen, solange Ihr Gewinn unter 200.000 € liegt. Das schafft Luft, wenn eine Maschine oder ein Transporter ansteht. Investieren Sie innerhalb von drei Jahren nicht, wird der Abzug rückgängig gemacht – mit Zinsen. Sinnvoll ist er also dann, wenn die Investition wirklich kommt.
Lohnt es sich, vor Jahresende noch schnell zu investieren?
Nur, wenn Sie die Anschaffung ohnehin brauchen. Für Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung, die bis Ende 2027 angeschafft werden, gibt es derzeit eine schnellere Abschreibung, für neue Elektro-Firmenwagen sogar 75 % im ersten Jahr. Maßgeblich ist der Tag der Lieferung, nicht der Bestellung. Ein Kauf nur fürs Finanzamt verbrennt trotzdem Geld: Für jeden Euro Steuerersparnis geben Sie mindestens zwei Euro aus. Wir rechnen vorher, was es Ihnen tatsächlich bringt.
Wie bringe ich meinen Mitarbeitern mehr netto vom Brutto?
Mit steuerfreien oder pauschal versteuerten Extras statt einer klassischen Gehaltserhöhung. Beliebt sind Sachbezüge bis 50 € im Monat, etwa als Tank- oder Einkaufsgutschein, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Gesundheitsleistungen oder ein Zuschuss für den Weg zur Arbeit. Wichtig ist die saubere Gestaltung: Viele Extras müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. Wir zeigen Ihnen, welche Bausteine zu Ihrem Team passen.
E-Rechnung: Was muss mein Betrieb bis wann tun?
Empfangen können muss jeder Betrieb E-Rechnungen schon seit 2025. Ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz an andere Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 alle. Ein PDF per E-Mail reicht dann nicht mehr. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Handwerkerprogramm XRechnung oder ZUGFeRD beherrscht – wir helfen beim Einrichten.
Zusammenarbeit mit uns
Kann ich mitten im Jahr den Steuerberater wechseln?
Ja. Am einfachsten ist der Wechsel zum Monats- oder Quartalsende, beim Lohn am besten zum Jahreswechsel – nötig ist das aber nicht. Wir übernehmen die Abstimmung mit Ihrem bisherigen Berater, holen die Daten aus DATEV und kümmern uns um die Vollmachten beim Finanzamt. Sie kündigen beim bisherigen Berater, den Rest koordinieren wir.
Muss ich meine Belege noch vorbeibringen?
Nur, wenn Sie wollen. Belege fotografieren Sie mit der DATEV-App oder laden sie hoch, Bankumsätze kommen automatisch. Wer lieber den Ordner bringt, ist bei uns in Landshut genauso willkommen. Ihre Daten liegen im DATEV-Rechenzentrum in Deutschland.
Was kostet die Steuerberatung für meinen Betrieb?
Das hängt vom Umfang ab – Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss. Für die laufende Betreuung vereinbaren wir auf Wunsch eine feste Monatspauschale, damit Sie planen können. Für Beratungen zu Rechtsform, Struktur oder Nachfolge nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Das 45-minütige Erstgespräch ist unverbindlich.
Was bringt mir ein Wirtschaftsprüfer im Haus?
Einen zweiten, strengeren Blick auf Ihre Zahlen. Ein Wirtschaftsprüfer weiß, worauf Banken bei Bilanz und Rating achten, kann den Wert Ihres Betriebs bei Übergabe oder Verkauf belastbar ermitteln und kennt die Pflichten, die mit dem Wachstum kommen. Für Sie heißt das: Abschlüsse, die einem kritischen Blick standhalten, und Entscheidungen, die auch in fünf Jahren noch tragen.
Das Finanzamt kündigt eine Betriebsprüfung an – was tun?
Rufen Sie uns an, bevor Sie dem Prüfer etwas zusagen. Wir bereiten die Unterlagen vor, sind bei der Prüfung dabei und führen die Gespräche. Kommt es zum Streit, haben wir mit unserer Fachanwältin für Steuerrecht jemanden im Haus, der Einspruchs- und Klageverfahren kennt.
Termin vereinbaren
Am schnellsten geht es online: Buchen Sie ein unverbindliches 45-minütiges Erstgespräch – telefonisch, per Video oder bei uns in Landshut. Termine auch außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.
Stand 10/2026, ersetzt keine individuelle Beratung


