30. Oktober 2026

Wenn Erfah­rung verschwindet

Bis 2040 errei­chen drei von zehn Erwerbs­per­sonen das Renten­alter. Mit ihnen geht Wissen, das in keinem Ordner steht. Warum Wissens­ver­lust die Produk­ti­vität trifft, lange bevor eine Stelle unbe­setzt bleibt – und was KI dazu beitragen kann, wenn niemand sie mit Ersatz verwech­selt.

Gegen Feuer, Sturm und Maschi­nen­bruch ist fast jeder Betrieb versi­chert. Gegen den Verlust dessen, was die erfah­rensten Leute im Kopf tragen, ist es keiner. Dabei steht dieser Verlust bevor, mit Ansage und Datum: Bis 2040 errei­chen drei von zehn Erwerbs­per­sonen in Deutsch­land das Renten­alter. Was dann geht, sind keine Stel­len­pro­zente. Es sind Hand­griffe und Kunden­ge­schichten, dazu das Gespür dafür, wann eine Anlage sich anders anhört als sonst. Künst­liche Intel­li­genz kann dieses stille Wissen nicht ersetzen. Sie kann aber etwas, das bisher an der Zeit schei­terte: verstreute Gespräche, Post­fä­cher und Notizen so bündeln, dass aus Erfah­rung ein nutz­bares Betriebs­ge­dächtnis wird – recht­zeitig, bevor die Tür zufällt.

Ende Juni 2026 hat das Statis­ti­sche Bundesamt eine Zahl veröf­fent­licht, die erstaun­lich wenig Unruhe ausge­löst hat: 13,3 Millionen Erwerbs­per­sonen über­schreiten bis 2040 das gesetz­liche Renten­ein­tritts­alter von 67 Jahren, 30 Prozent aller Menschen, die hier­zu­lande arbeiten oder Arbeit suchen. Das Institut der deut­schen Wirt­schaft hat im Juni 2026 nach­ge­rechnet, was das für den einzelnen Jahr­gang bedeutet: Rund 1,3 Millionen Beschäf­tigte über­schreiten künftig Jahr für Jahr die Alters­grenze, während nur etwa 800.000 junge Menschen ins Erwerbs­alter nach­rü­cken. Bis 2036 summiert sich das nach IW-Rech­nung auf ein Defizit von 4,3 Millionen Arbeits­kräften – noch vor zwei Jahren lag dieselbe Prognose bei drei Millionen.

Bis 2036 erreichen jährlich rund 1,3 Millionen Menschen das Rentenalter, während 0,8 Millionen ins Erwerbsalter nachrücken. Die jährliche Lücke beträgt rund 500.000; kumuliert fehlen 4,3 Millionen Arbeitskräfte. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, IW-Kurzbericht 39/2026.
Abbil­dung 1. Jahr für Jahr über­schreiten rund 1,3 Millionen Menschen die Alters­grenze, nur 800.000 rücken ins Erwerbs­alter nach. Die Lücke lässt sich einstellen, aber nicht mehr einstellen im Wort­sinn: Sie muss orga­ni­siert werden.

Über solche Zahlen wird meist als Perso­nal­pro­blem gespro­chen: unbe­setzte Stellen, teure Suche, lange Vakanzen. Das greift zu kurz. Wer vierzig Jahre in einem Betrieb gear­beitet hat, hinter­lässt keine leere Stelle, sondern ein Loch im Betriebs­wissen. Und dieses Loch kostet Produk­ti­vität und Qualität, lange bevor irgend­eine Nach­be­set­zung schei­tert.

Wie das aussieht, kennt jeder Betrieb, der es schon erlebt hat: Die Nach­folge braucht für dasselbe Angebot doppelt so lange, weil die Erfah­rungs­werte für Zeit­an­sätze fehlen. Eine Rekla­ma­tion, die früher mit einem Anruf erle­digt war, zieht sich über Wochen, weil niemand mehr weiß, was dem Kunden damals zuge­sagt wurde. Ein Wartungs­ver­trag wird gekün­digt, weil die neue Kraft die Eigen­heiten der Anlage erst kennen­lernen muss, die ihre Vorgän­gerin im Schlaf beherrschte. Keiner dieser Vorgänge taucht in einer Perso­nal­sta­tistik auf. In der Ergeb­nis­rech­nung tauchen sie alle auf.

Ein erfahrener Mitarbeiter erläutert einer Kollegin betriebliche Abläufe am Laptop.

Das stille Verschwinden

Kleine und mitt­lere Unter­nehmen trifft die Entwick­lung zuerst. Nach den Auswer­tungen des Kompe­tenz­zen­trums Fach­kräf­te­si­che­rung entfielen zuletzt sieben von zehn rech­ne­risch nicht besetz­baren Stellen auf Betriebe mit weniger als 250 Beschäf­tigten; im Jahres­durch­schnitt 2025 blieb jede dritte offene Stelle für quali­fi­zierte Kräfte ohne passende Bewer­bung. Zwar ist die Gesamt­zahl offener Stellen im konjunk­tu­rellen Abschwung gefallen – das Institut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung zählte Ende 2025 noch 1,26 Millionen nach fast zwei Millionen im Rekord­jahr 2022. Wer daraus Entwar­nung liest, verwech­selt Wetter mit Klima: Die Konjunktur dämpft die Nach­frage, die Demo­grafie verknappt das Angebot, und nur eine der beiden Bewe­gungen dreht wieder.

Bemer­kens­wert ist, wo die Lücke klafft. Gut 61 Prozent der rech­ne­risch unbe­setz­baren Stellen entfielen 2025 auf Fach­kräfte mit abge­schlos­sener Berufs­aus­bil­dung, über 225.000 Stellen – nicht auf Akade­mi­ke­rinnen und Akade­miker, wie die öffent­liche Debatte gern unter­stellt. In Engpass­be­rufen wie der Bauelek­trik oder der Zahn­me­dizin entfallen die Fehl­stellen fast voll­ständig auf kleine und mitt­lere Betriebe. Beide Engpässe sind real, sie verteilen sich nur ungleich: Eine offene Inge­nieur­stelle kann ein Konzern intern auffangen oder teurer besetzen; im Zehn-Personen-Betrieb bleibt die unbe­setzte Fach­kraft­stelle ein Loch, das niemand über­brückt.

Auch die Hoff­nung auf längeres Arbeiten trägt nur begrenzt. Von den 55- bis 59-Jährigen standen 2025 bereits gut 85 Prozent dem Arbeits­markt zur Verfü­gung, von den 60- bis 64-Jährigen fast 70 Prozent; mehr als jede vierte Erwerbs­person war 55 Jahre oder älter. Diese Reserve ist weit­ge­hend gehoben; sie verschiebt den Abschied, sie verhin­dert ihn nicht.

Was mit dem Abschied verloren geht, lässt sich schwer bezif­fern und leicht unter­schätzen. In einer Befra­gung des Bera­tungs­hauses Bearing­Point aus dem Jahr 2024 bezeich­neten 84 Prozent der Unter­nehmen die Verfüg­bar­keit von Wissen als Wett­be­werbs­faktor. Wie schlecht diese Verfüg­bar­keit orga­ni­siert ist, zeigte im Juli 2026 eine Umfrage des Kredit­ver­si­che­rers Atra­dius: Jedes fünfte Unter­nehmen hat demnach keinerlei syste­ma­ti­sche Stra­tegie, um das Erfah­rungs­wissen ausschei­dender Beschäf­tigter zu sichern. Zugleich holen 36 Prozent ihre Ehema­ligen als Bera­tende oder auf Mini­job­basis zurück – ein ehrli­ches Einge­ständnis, dass etwas fehlt, und ein teures dazu.

Teuer ist auch der Normal­fall des Wech­sels. Eine Erhe­bung unter Groß­un­ter­nehmen bezif­ferte schon 2016 die Mindest­kosten je Fluk­tua­ti­ons­fall auf gut 43.000 Euro; Suche, Einar­bei­tung und Produk­ti­vi­täts­ver­lust einge­rechnet, Preis­stei­ge­rungen seither nicht. Für einen Zehn-Personen-Betrieb sind solche Summen keine Kenn­zahl, sondern ein Jahres­er­gebnis. Wissens­ver­lust ist deshalb kein Thema für die Perso­nal­ab­tei­lung allein. Er ist ein Quali­täts­ri­siko, ein Termin­treue-Risiko und in manchen Gewerken ein Sicher­heits­ri­siko.

Wo Wissen hängt

Der Philo­soph Michael Polanyi hat für das Problem eine bis heute gültige Formel gefunden: Menschen wissen mehr, als sie sagen können. Die Fach­kraft, die eine Störung am Klang erkennt, kann diesen Klang nicht in ein Hand­buch schreiben. Die Person am Empfang, die weiß, welche Pati­entin morgens niemals einen Termin annimmt, hat das nie notiert – es war nie nötig, solange sie da war. Dieses stille Wissen sitzt an Orten, die keine Wissens­da­ten­bank erfasst:

  • in den Köpfen weniger erfah­rener Beschäf­tigter, oft ohne dass diese es selbst für erwäh­nens­wert halten
  • in E-Mail-Post­fä­chern und Chat­ver­läufen, wo Sonder­fälle, Zusagen und Ausnahmen doku­men­tiert sind, aber niemand sie wieder­findet
  • im Zuruf über den Flur, der Einar­bei­tung ersetzt, solange die Wege kurz sind
  • in gewach­senen Ordner­struk­turen, deren Logik nur kennt, wer sie ange­legt hat
  • in Bezie­hungen zu Kund­schaft und Liefe­ranten, die auf Jahren gemein­samer Vorgänge beruhen

Die Beispiele wieder­holen sich quer durch die Bran­chen, nur die Gegen­stände wech­seln. In der Werk­statt ist es die Kenntnis, welcher Stamm­kunde welche Sonder­kon­di­tion hat und warum. In der Arzt­praxis sind es die Abrech­nungs­be­son­der­heiten, die sich über Jahre ange­sam­melt haben, und das Wissen, welche Anfrage sofort in die Sprech­stunde muss und welche bis Freitag warten kann. In der Ferti­gung ist es der Kniff, mit dem eine ältere Maschine ihre Tole­ranzen hält, obwohl das Hand­buch etwas anderes behauptet. Nichts davon steht im Quali­täts­ma­nage­ment; es ist dieses unge­schrie­bene Wissen, das die doku­men­tierten Abläufe im Alltag am Laufen hält.

Erschwe­rend kommt hinzu, dass Fach­leute für das eigene Wissen ein schlechtes Gespür haben. Was jemand dreißig Jahre lang täglich getan hat, erscheint dieser Person trivial und keiner Erwäh­nung wert – die Forschung nennt das den Fluch des Wissens. Gefragt, was die Nach­folge unbe­dingt wissen müsse, nennen Erfah­rene zuver­lässig das, was ohnehin doku­men­tiert ist, und über­gehen das, was sie einzig­artig macht. Nicht aus Eitel­keit oder Nach­läs­sig­keit, sondern weil impli­zites Wissen erst im Moment seiner Anwen­dung über­haupt bewusst wird.

Gegen diese Diagnose steht ein nahe­lie­gender Einwand: Über­gaben, Ordner und Einar­bei­tung haben doch immer gereicht. Der Einwand verdient eine ehrliche Antwort, denn er stimmt – dort, wo die Komple­xität klein geblieben ist. Ein Betrieb mit drei Produkten, einer Soft­ware und stabiler Kund­schaft kann Wissen tatsäch­lich per Über­ga­be­ge­spräch weiter­rei­chen. Nur beschreibt das immer weniger Betriebe. Produkt­va­ri­anten haben sich verviel­facht, in jedem Arbeits­schritt steckt Soft­ware, Doku­men­ta­tions- und Nach­weis­pflichten wachsen, und die Person, die alles zusam­men­hielt, hatte vierzig Jahre Zeit, ihr Wissen aufzu­bauen. Eine vier­wö­chige Über­gabe kann davon einen Bruch­teil fassen, und zwar den falschen: Über­geben wird, was der abge­benden Person einfällt. Das Entschei­dende fällt ihr erst ein, wenn die Störung auftritt – dann ist sie nicht mehr erreichbar.

Was aus Gesprä­chen, Post­fä­chern und Ordnern zu holen ist

An dieser Stelle ändert künst­liche Intel­li­genz die Rech­nung. Nicht, weil sie klüger wäre als die Fach­kraft, sondern weil sie eine Ressource im Über­fluss hat, die im Betrieb fehlt: Zeit zum Zuhören, Lesen und Sortieren.

Drei Anwen­dungen tragen in der Praxis. Die erste ist das aufge­zeich­nete Über­ga­be­ge­spräch. Statt die schei­dende Fach­kraft Doku­mente schreiben zu lassen, was erfah­rungs­gemäß nach zwei Seiten endet, führt jemand struk­tu­rierte Gespräche über Störungen und über die Eigen­heiten einzelner Kunden und Anlagen. Ein Sprach­mo­dell tran­skri­biert, glie­dert nach Themen und macht das Ergebnis durch­suchbar. Aus zehn Stunden Gespräch wird ein Nach­schla­ge­werk, das die Nach­folge in der Nacht vor dem ersten Kunden­termin tatsäch­lich aufschlagen kann.

Die zweite Anwen­dung bündelt, was längst geschrieben wurde. Ange­bote, Rekla­ma­ti­ons­ver­läufe, Wartungs­pro­to­kolle und Projekt­ordner enthalten das doku­men­tierte Gedächtnis des Betriebs, nur eben verstreut. Systeme nach dem Muster der soge­nannten Retrieval-Augmented-Gene­ra­tion durch­su­chen diese Bestände und formu­lieren Antworten, die auf den eigenen Unter­lagen beruhen und die Fund­stelle mitlie­fern, statt frei zu fabu­lieren. Wie ernst diese Technik inzwi­schen genommen wird, zeigt sich daran, dass die deut­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hörden ihr im Oktober 2025 eine eigene Orien­tie­rungs­hilfe gewidmet haben.

Die dritte Anwen­dung ist die unschein­barste: Doku­men­ta­tion im Vorbei­gehen. Diktierte Wartungs­no­tizen nach dem Einsatz, auto­ma­tisch verschlag­wor­tete Fotos, aus Ticket­ver­läufen destil­lierte Anlei­tungen – Wissen wird gesi­chert, während gear­beitet wird, nicht in einer Sonder­schicht am Jahres­ende. Für kleine Betriebe ist das der realis­tischste Einstieg, weil er keine Projekt­orga­ni­sa­tion verlangt. Ein Diktier­gerät im Firmen­wagen und die Verab­re­dung, nach jedem unge­wöhn­li­chen Einsatz zwei Minuten zu spre­chen, sichern in einem Jahr mehr Erfah­rungs­wissen als jedes Hand­buch­pro­jekt, das nach Kapitel drei einschläft.

Die Werk­zeuge dafür sind keine Zukunfts­musik. Nach einer Bitkom-Erhe­bung vom September 2025 nutzte bereits gut jedes dritte Unter­nehmen künst­liche Intel­li­genz, fast doppelt so viele wie ein Jahr zuvor; unter Groß­un­ter­nehmen beschei­nigten in einer KPMG-Befra­gung vom Juni 2025 sogar 91 Prozent der Technik Bedeu­tung für das eigene Geschäfts­mo­dell. Umso bemer­kens­werter ist die Lücke, die Atra­dius im Juli 2026 vermaß: Nur drei Prozent der befragten Unter­nehmen setzen KI ein, um aus E-Mail-Verläufen und Doku­menten syste­ma­tisch Wissens­land­karten zu erstellen. Die Technik ist ange­kommen, ihr nahe­lie­gendster Einsatz­zweck noch nicht.

Die Erklä­rung liegt vermut­lich weniger in Skepsis als in der Blick­rich­tung. KI wird als Produk­ti­ons­werk­zeug einge­führt – Texte, Bilder, Auswer­tungen –, also dort, wo sie Neues erzeugt. Wissens­si­che­rung dagegen erzeugt nichts Vorzeig­bares; sie verhin­dert nur Verluste, die erst Jahre später eintreten. Solche Inves­ti­tionen haben es in jedem Budget schwer. Der Rechen­fehler dabei: Das Zeit­fenster für die Siche­rung schließt sich mit jedem Renten­ein­tritt, während das Produk­ti­ons­werk­zeug auch nächstes Jahr noch zu haben ist.

Ein Mitarbeiter wertet digitale Produktionsdaten an einer großen Bildschirmwand aus.

Was nicht in die Maschine gehört

Verlo­ckend wäre nun, das Post­fach der schei­denden Kollegin einfach komplett in ein KI-System zu kippen. Vorher lohnt ein Inne­halten. E-Mails sind perso­nen­be­zo­gene Daten, oft auch Daten Dritter, und der Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz nach Artikel 88 der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung und Para­graf 26 des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes setzt der Auswer­tung enge Grenzen. Zweck­bin­dung, Trans­pa­renz gegen­über den Betrof­fenen und Daten­spar­sam­keit sind keine Kür; die Daten­schutz­kon­fe­renz hat ihre Erwar­tungen an KI-Systeme in Orien­tie­rungs­hilfen von Mai 2024 und Oktober 2025 präzi­siert. Wo ein Betriebsrat besteht, hat er mitzu­reden. Und das Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik erin­nert Unter­nehmen seit August 2024 in einer eigenen Hand­rei­chung daran, dass gene­ra­tive Systeme über­zeu­gend klin­gende Fehler produ­zieren und vertrau­liche Eingaben abfließen können, wenn Dienste unbe­dacht gewählt werden.

Auch die Rechts­lage verlangt Kompe­tenz statt Knopf­druck: Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der euro­päi­schen KI-Verord­nung alle Betriebe, die KI einsetzen, für ausrei­chende KI-Kennt­nisse ihrer Beschäf­tigten zu sorgen. Das betrifft die Werk­statt genauso wie die Praxis.

Regeln entstehen dabei ohnehin; offen ist nur, ob die Betriebs­lei­tung sie setzt oder der Zufall. Nach einer Bitkom-Erhe­bung vom Oktober 2025 stellte gut ein Viertel der Unter­nehmen gene­ra­tive KI offi­ziell bereit, während zugleich in etli­chen Betrieben Beschäf­tigte private KI-Konten für dienst­liche Aufgaben nutzten; verbind­liche Regeln dafür hatte nur rund ein Viertel der Firmen aufge­stellt. Für das Betriebs­ge­dächtnis ist diese Schatten-Nutzung doppelt heikel: Vertrau­li­ches wandert in Dienste, die niemand geprüft hat, und das dabei entste­hende Wissen liegt in privaten Konten – es verlässt den Betrieb mit derselben Person, deren Wissen eigent­lich gesi­chert werden sollte.

Prak­tisch entscheidet sich vieles an der Auswahl des Dienstes. Zwischen einem frei zugäng­li­chen Chat­dienst, in den Beschäf­tigte Kunden­daten tippen, und einem vertrag­lich gebun­denen System mit Auftrags­ver­ar­bei­tung, euro­päi­schem Server­standort oder Betrieb im eigenen Haus liegen recht­lich wie prak­tisch Welten. Die Fragen an Anbieter sind über­schaubar: Wo werden Daten verar­beitet, werden sie zum Trai­ning fremder Modelle genutzt, lassen sich Zugriffe auf das Nötige beschränken, und was passiert mit den Beständen bei Vertrags­ende. Wer diese vier Antworten schrift­lich hat, hat den größten Teil des Risikos einge­hegt.

Die wich­tigste Grenze ist aller­dings keine juris­ti­sche. Ein Wissens­spei­cher beant­wortet die Frage, wie etwas bisher gemacht wurde. Er beant­wortet nicht, was richtig ist. Urteils­kraft, Verant­wor­tung, das Aushan­deln mit einem verär­gerten Kunden, die Entschei­dung, einen Auftrag abzu­lehnen – all das bleibt bei Menschen, und zwar bei Menschen, die Zeit dafür haben, weil die Maschine ihnen das Suchen abnimmt. Wissens­si­che­rung ist deshalb zuerst eine Führungs­auf­gabe mit Werk­zeug, nicht ein Werk­zeug mit Alibi. Betriebe, die heute damit beginnen, kaufen sich etwas, das kein Budget der Welt nach­träg­lich beschaffen kann: die Jahre, in denen die Erfah­renen noch da sind und Fragen beant­worten können.

Womit die Wissens­si­che­rung anfängt

  • Austritts­daten der kommenden fünf Jahre zusam­men­stellen und mit dem Schlüs­sel­wissen der Betrof­fenen abglei­chen
  • Je Bereich die drei Vorgänge benennen, die derzeit nur eine Person beherrscht
  • Über­ga­be­ge­spräche mit Aufnahme und Tran­skript führen, mit doku­men­tiertem Einver­ständnis der Betei­ligten
  • Vorhan­dene Ablagen und Post­fä­cher erst recht­lich klären, dann tech­nisch erschließen
  • Beschäf­tigte im Umgang mit den einge­setzten KI-Werk­zeugen schulen, wie es die KI-Verord­nung seit Februar 2025 verlangt
  • Die Verant­wor­tung für das Betriebs­ge­dächtnis einer Person über­tragen, mit festem Zeit­budget

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