Der Investitionsabzugsbetrag – Voraussetzungen und Vorteile für kleine Unternehmen
Unternehmen sind dazu angehalten Investments zu tätigen, um weiter wachsen oder einfach nur weiter bestehen zu können. Gerade bei kleinen Firmen können die richtigen Investitionen dafür sorgen, dass das Geschäft gut läuft und die Umsätze und Gewinne gesteigert werden können, anstatt zu stagnieren. Dabei lässt sich der sogenannte Investitionsabzugsbetrag einsetzen, um Steuern zu sparen.
Der Investitionsabzugsbetrag und seine Bedeutung
Beim Investitionsabzugsbetrag handelt es sich um eine steuerliche Maßnahme, von der vor allem kleine Unternehmen in Deutschland profitieren können. Er soll Firmen bei der Planung und Umsetzung von Investitionen unterstützen. Kleine Betriebe können einen Teil ihrer geplanten Investitionskosten vorzeitig von der Steuer absetzen. Dadurch entsteht ein großer Vorteil, weil sich die steuerliche Belastung im jeweiligen Jahr entsprechend reduzieren lässt. Das Unternehmen hat dann einen größeren finanziellen Spielraum und kann das Kapital anderweitig investieren. Grundsätzlich lassen sich bis zu 50 % der aller Voraussicht nach anfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten für neue Güter im Rahmen des Investitionsabzugsbetrags steuerlich geltend machen. Auf diese Weise können Unternehmen ihre künftigen Investments frühzeitig planen, was sich positiv auf die Budgetierung und Finanzierung der entsprechenden Anschaffungen auswirkt. Diese steuerliche Entlastung sorgt dafür, dass kleine Firmen mehr Kapital zur Verfügung haben, um in wichtige Wachstumsprojekte zu investieren. Investitionen in innovative Technologien sind ebenfalls denkbar. Dies kann zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens führen. Auch der betriebliche Klimaschutz kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Voraussetzungen: Wann der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann
Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht einfach so von jedem Unternehmen verwendet werden, sondern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Voraussetzungen sollen gewährleisten, dass der Investitionsabzugsbetrag nicht zweckentfremdet wird. Schließlich soll er auch tatsächlich für neue Investments eingesetzt werden. Betriebe, die den Investitionsabzugsbetrag geltend machen möchten, müssen daher die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Gewinnerzielungsabsicht: Die Firma muss das Ziel verfolgen, Gewinne zu erwirtschaften. Unternehmen, die nur Verluste erzielen, sollen nicht von steuerlichen Vorteilen profitieren.
- Geplantes Investment: Es bedarf der Planung von konkreten Investments in abnutzbare bewegliche Güter, wie Fahrzeuge oder Maschinen. Immaterielle Wirtschaftsgüter können nicht geltend gemacht werden.
- Marktbeteiligung: Der Betrieb muss wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen und seine Produkte oder Dienstleistungen aktiv am Markt anbieten.
- Unternehmensgröße: Der Investitionsabzugsbetrag kann nur von Unternehmen geltend gemacht werden, deren Gewinn 200.000 Euro nicht überschreitet.
Der Abzugsbetrag ist auf eine Summe in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr limitiert. Daher lohnt sich die Geltendmachung vor allem für kleinere Betriebe, die noch keine besonders hohen Investitionskosten haben.
Mögliche Risiken bei Inanspruchnahme
Wird der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen, dann ergeben sich neben den vielen Vorteilen jedoch auch gewisse Risiken, die Unternehmen berücksichtigen sollten. Diese lassen sich durch eine gewissenhafte Planung nämlich auf ein Minimum reduzieren und stellen dann kein Problem mehr dar. Das Finanzamt kann von einer Firma verlangen, dass diese den Investitionsabzugsbetrag nur für das geplante Investment einsetzt. Dementsprechend müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Kosten der Investition sowie die Umsetzung dieser genau dokumentieren. Falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs ändern, kann dies entsprechende Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags haben. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht mehr besteht. Bei fast allen Firmen besteht jedoch eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht, sodass Unternehmen sich diesbezüglich eigentlich keine Gedanken machen müssen. Schließlich will jede gewöhnliche Firma Gewinne erwirtschaften. Sollte die Firma die geplante Anlage nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags durchführen, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist dann nämlich möglich, dass das zuständige Finanzamt die steuerliche Begünstigung wieder rückgängig macht, sodass die gesparten Steuern nachgezahlt werden müssen. Auch falsche Angaben können dazu führen, dass Unternehmen zu Nachzahlungen verpflichtet werden. Eventuell kommt es dann auch zu Zinsforderungen. Solange Betriebe diese Punkte berücksichtigen, sollte es zu keinerlei Problemen bei der Verwendung des Abzugsbetrags kommen.
Wie sich die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags auswirken kann
Der Investitionsabzugsbetrag bringt eine sofortige steuerliche Entlastung mit sich, kann sich jedoch auch langfristig positiv auf Unternehmen auswirken. So lässt sich unter anderem im Rahmen von Investments in neue Anlagen eine höhere Effizienz erreichen. Produktionsprozesse können Optimierungen unterzogen werden, was zu Verbesserungen bei den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen führt. Es lohnt sich also, diesen in Anspruch zu nehmen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern und das Wachstum anzukurbeln.
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