14. Oktober 2022

Klima­neu­tra­lität in der HSP GRUPPE

Dass Klima­schutz zu den zentralen Aufgaben der Gegen­wart und Zukunft gehört, ist unstrittig. Auch wir versu­chen, unseren Beitrag für posi­tive Verän­de­rungen zu leisten.

Klima­schutz geht uns alle an. Deshalb ist es auch für Unter­nehmen wichtig, den eigenen CO2-Fußab­druck zu kennen und die Möglich­keiten der CO2-Reduk­tion im Unter­nehmen zu ermit­teln. Dies haben bereits einige der Kanz­leien im Verbund der HSP GRUPPE getan und ihre unver­meid­baren Emis­sionen kompen­siert.

Das ist nur ein erster Schritt und nur der Start, den Ressour­cen­ver­brauch laufend zu prüfen und zu redu­zieren.

Klima­schutz geht uns alle an. Deshalb ist es auch für Unter­nehmen wichtig, den eigenen CO2-Fußab­druck zu kennen und die Möglich­keiten der CO2-Reduk­tion im Unter­nehmen zu ermit­teln. Dies haben wir getan und unsere unver­meid­baren Emis­sionen kompen­siert.

Das ist nur ein erster Schritt und für uns der Start, unseren Ressour­cen­ver­brauch laufend zu prüfen und zu redu­zieren.

Betrieb­li­cher Klima­schutz ist ein Teil des betrieb­li­chen Umwelt­schutzes. Er ist darauf ausge­richtet, möglichst wenige, im Ideal­fall keine poten­tiell klima­schäd­li­chen Emis­sionen zu erzeugen – und diese zu kompen­sieren, wenn sie auftreten. Da die Auswir­kungen auf die Umwelt je nach Branche sehr unter­schied­lich sind, trifft dies auch auf die Klima­schutz­maß­nahmen zu.

Rauchende Hoch­öfen, damp­fende Gene­ra­toren – vor 100 Jahren wäre Klima­neu­tra­lität in Deutsch­land nicht möglich gewesen. Doch heute hat sich die Situa­tion verän­dert. Bran­chen im Dienst­leis­tungs­sektor haben meist einfache Möglich­keiten, betrieb­li­chen Klima­schutz umzu­setzen. Das produ­zie­rende Gewerbe steht vor deut­lich größeren Heraus­for­de­rungen. Aber auch hier zeichnen sich Lösungen ab. Daher lässt sich sagen, dass Klima­neu­tra­lität in Betrieben prin­zi­piell möglich ist. Der Weg dorthin ist jedoch je nach Branche unter­schied­lich.

Wer produ­ziert oder Ressourcen verbraucht, kommt aktuell meist nicht umhin, Ausgleichs­maß­nahmen zu veran­lassen. Frei­wil­lige Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen funk­tio­nieren so, dass soge­nannte Emis­si­ons­min­de­rungs­gut­schriften erworben werden, durch die Klima­pro­jekte umge­setzt werden und so der CO2-Fußab­druck des Unter­neh­mens verklei­nert wird.


Sie haben Fragen?

Spre­chen Sie gerne Ihre nächst­ge­le­gene klima­neu­trale Kanzlei an. Sie hilft Ihnen auch gerne bei der Erstel­lung Ihrer Klima­bi­lanz.

Sie haben Fragen?

Spre­chen Sie uns gerne an. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Erstel­lung Ihrer Klima­bi­lanz behilf­lich.